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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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Weitere Informationen zu den Rahmendaten der Finanzierung<br />

finden sich im Kapitel „Investitions- und Finanzierungsplan“<br />

auf Seite 75.<br />

Nebenabrede Pfandrecht<br />

Als Sicherheit für das Langfristdarlehen hat die Fondsgesellschaft<br />

der NordLB ein spanisches Registerpfandrecht in<br />

Höhe von 135 % des ursprünglich ausgereichten Darlehens<br />

an dem Flugzeug bestellt. Da für das Pfandrecht zwingend<br />

ein Euro-Höchstbetrag eingetragen werden muss, das Langfristdarlehen<br />

aber in US-Dollar valutiert, entsteht für die<br />

NordLB als Sicherungsnehmer aufgrund von Wechselkursschwankungen<br />

ein Unterbesicherungsrisiko unter dem<br />

Pfandrecht, welches durch eine Nachbesicherung auszugleichen<br />

wäre. Dies wurde in einer Nebenabrede zum Pfandrecht<br />

vereinbart. Der Kurs bei Ersteintragung des Pfandrechts<br />

lag bei 1 EUR = 1,4282 USD.<br />

Die Eintragungskosten einer möglichen Nachbesicherung<br />

(derzeit 1 % des Nachbesicherungsbetrages) trägt originär<br />

die Fondsgesellschaft bis zu einer Wechselkursänderung auf<br />

1 EUR = 0,85 USD. Insoweit hat die Fondsgesellschaft eine<br />

Nachbesicherung vorzunehmen und einen angepassten<br />

Euro-Höchstbetrag für das Registerpfandrecht im spanischen<br />

Register eintragen zu lassen, wenn der Euro entsprechend an<br />

Wert verlieren sollte. Jedoch hat sich die <strong>KGAL</strong> in ihrer Funktion<br />

als Konzeptionär unter dem Konzeptionsvertrag bereit<br />

erklärt, die Nachbesicherungskosten für die Fondsgesellschaft<br />

bis zu einem Betrag von EUR 124.100 zu übernehmen.<br />

Zur Kostenübernahme durch die <strong>KGAL</strong> siehe den folgenden<br />

Abschnitt „Konzeptionsvertrag“.<br />

Die Kosten einer möglichen Nachbesicherung ab einer<br />

Wechselkursänderung unter 1 EUR = 0,85 USD (d. h. wenn<br />

der US-Dollar unter den Wert von 0,85 zum Euro fällt) trägt<br />

der Leasingnehmer.<br />

Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />

England.<br />

Konzeptionsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat die <strong>KGAL</strong> durch Konzeptionsvertrag<br />

vom 05.08.2011 mit der Erstellung der Fondskonzeption<br />

beauftragt. Hierfür erhält die <strong>KGAL</strong> ein Honorar in Höhe<br />

von EUR 285.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Aus dieser Konzeptionsgebühr wird die <strong>KGAL</strong> gegebenenfalls<br />

anfallende Kosten für eine Nachbesicherung in Höhe<br />

von bis zu EUR 124.100 für die Fondsgesellschaft leisten.<br />

Der Honoraranspruch entsteht mit Abschluss der Konzeptionsleistung<br />

und wird fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt,<br />

spätestens zum 30.06.2013.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />

aus dem Konzeptionsvertrag auf eine andere Gesellschaft,<br />

deren Anteile unmittelbar oder mittelbar zu 100%<br />

von der <strong>KGAL</strong> gehalten werden, zu übertragen, um einer<br />

etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Der Konzeptionsvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand<br />

ist München.<br />

Verwaltungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 25.06.2008 einen Verwaltungsvertrag<br />

mit der <strong>KGAL</strong> geschlossen. Die <strong>KGAL</strong> hat ihre<br />

sämtlichen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit<br />

Datum vom 02.05.2011 auf die AL Konzept Gesellschaft für<br />

Leasingfinanzierungen mbH (im Folgenden „AL Konzept“),<br />

eine 100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong>, übertragen:<br />

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