KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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Weitere Informationen zu den Rahmendaten der Finanzierung<br />
finden sich im Kapitel „Investitions- und Finanzierungsplan“<br />
auf Seite 75.<br />
Nebenabrede Pfandrecht<br />
Als Sicherheit für das Langfristdarlehen hat die Fondsgesellschaft<br />
der NordLB ein spanisches Registerpfandrecht in<br />
Höhe von 135 % des ursprünglich ausgereichten Darlehens<br />
an dem Flugzeug bestellt. Da für das Pfandrecht zwingend<br />
ein Euro-Höchstbetrag eingetragen werden muss, das Langfristdarlehen<br />
aber in US-Dollar valutiert, entsteht für die<br />
NordLB als Sicherungsnehmer aufgrund von Wechselkursschwankungen<br />
ein Unterbesicherungsrisiko unter dem<br />
Pfandrecht, welches durch eine Nachbesicherung auszugleichen<br />
wäre. Dies wurde in einer Nebenabrede zum Pfandrecht<br />
vereinbart. Der Kurs bei Ersteintragung des Pfandrechts<br />
lag bei 1 EUR = 1,4282 USD.<br />
Die Eintragungskosten einer möglichen Nachbesicherung<br />
(derzeit 1 % des Nachbesicherungsbetrages) trägt originär<br />
die Fondsgesellschaft bis zu einer Wechselkursänderung auf<br />
1 EUR = 0,85 USD. Insoweit hat die Fondsgesellschaft eine<br />
Nachbesicherung vorzunehmen und einen angepassten<br />
Euro-Höchstbetrag für das Registerpfandrecht im spanischen<br />
Register eintragen zu lassen, wenn der Euro entsprechend an<br />
Wert verlieren sollte. Jedoch hat sich die <strong>KGAL</strong> in ihrer Funktion<br />
als Konzeptionär unter dem Konzeptionsvertrag bereit<br />
erklärt, die Nachbesicherungskosten für die Fondsgesellschaft<br />
bis zu einem Betrag von EUR 124.100 zu übernehmen.<br />
Zur Kostenübernahme durch die <strong>KGAL</strong> siehe den folgenden<br />
Abschnitt „Konzeptionsvertrag“.<br />
Die Kosten einer möglichen Nachbesicherung ab einer<br />
Wechselkursänderung unter 1 EUR = 0,85 USD (d. h. wenn<br />
der US-Dollar unter den Wert von 0,85 zum Euro fällt) trägt<br />
der Leasingnehmer.<br />
Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />
England.<br />
Konzeptionsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>KGAL</strong> durch Konzeptionsvertrag<br />
vom 05.08.2011 mit der Erstellung der Fondskonzeption<br />
beauftragt. Hierfür erhält die <strong>KGAL</strong> ein Honorar in Höhe<br />
von EUR 285.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Aus dieser Konzeptionsgebühr wird die <strong>KGAL</strong> gegebenenfalls<br />
anfallende Kosten für eine Nachbesicherung in Höhe<br />
von bis zu EUR 124.100 für die Fondsgesellschaft leisten.<br />
Der Honoraranspruch entsteht mit Abschluss der Konzeptionsleistung<br />
und wird fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt,<br />
spätestens zum 30.06.2013.<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />
aus dem Konzeptionsvertrag auf eine andere Gesellschaft,<br />
deren Anteile unmittelbar oder mittelbar zu 100%<br />
von der <strong>KGAL</strong> gehalten werden, zu übertragen, um einer<br />
etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung<br />
zu tragen.<br />
Der Konzeptionsvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand<br />
ist München.<br />
Verwaltungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 25.06.2008 einen Verwaltungsvertrag<br />
mit der <strong>KGAL</strong> geschlossen. Die <strong>KGAL</strong> hat ihre<br />
sämtlichen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit<br />
Datum vom 02.05.2011 auf die AL Konzept Gesellschaft für<br />
Leasingfinanzierungen mbH (im Folgenden „AL Konzept“),<br />
eine 100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong>, übertragen:<br />
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