KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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Informationen zu Lieferungen<br />
und Leistungen<br />
Der Anbieter <strong>KGAL</strong> ist <strong>Prospekt</strong>verantwortlicher, Platzierungsgarant,<br />
Konzeptionär und Initiator des Beteiligungsangebotes<br />
sowie Fremdkapitalvermittler und möglicher Darlehensgeber<br />
der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung.<br />
Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />
die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des Investors<br />
der Fondsgesellschaft beizutreten. Er hat darüber<br />
hinaus die Aufgabe, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
für den Investor treuhänderisch zu halten.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
führen die Geschäfte der Fondsgesellschaft.<br />
Der ausgeschiedene Gründungskommanditist GOAL KG ist<br />
mit dem Asset-Management des Flugzeuges beauftragt.<br />
Darüber hinaus erbringen der Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher),<br />
die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist<br />
keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />
und Lieferungen im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung<br />
über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.<br />
Erklärung zur <strong>Prospekt</strong>haftung<br />
Die gesetzliche <strong>Prospekt</strong>haftung gemäß § 13 Verkaufsprospektgesetz<br />
(VerkProspG) in Verbindung mit § 44 Absatz 1<br />
Satz 1 Börsengesetz (BörsG) kann nur von Investoren geltend<br />
gemacht werden, welche binnen sechs Monaten ab<br />
dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebo-<br />
tes beigetreten sind. Der Anbieter <strong>KGAL</strong> sieht hierin eine ungerechtfertigte<br />
Benachteiligung später beitretender Investoren<br />
und hat daher freiwillig durch ein selbstständiges<br />
Schuldversprechen 1) eine Haftung für <strong>Prospekt</strong>fehler im<br />
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unabhängig von der<br />
Ausschlussfrist des §13 VerkProspG in Verbindung mit §44<br />
Absatz 1 Satz 1 BörsG übernommen. Damit können auch<br />
solche Investoren, die nach Ablauf von sechs Monaten nach<br />
dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsange -<br />
botes beigetreten sind, Ansprüche aus <strong>Prospekt</strong>haftung geltend<br />
machen.<br />
Schlichtungsverfahren der<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
Die <strong>KGAL</strong>, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkom -<br />
manditist (im Folgenden „Beschwerdegegner“) haben sich<br />
dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />
Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen der<br />
Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit,<br />
im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich<br />
an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten und<br />
damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die<br />
Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als<br />
Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsperson.<br />
Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an einen<br />
Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden, sofern<br />
der Beschwerdegegenstand EUR 5.000 nicht übersteigt. Dies<br />
bedeutet, dass der Beschwerdegegner in einem Fall, in dem<br />
1) Der Text des selbstständigen Schuldversprechens kann auf der Homepage des Anbieters<br />
<strong>KGAL</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (www.kgal.de) eingesehen werden. Eine schriftliche Version des<br />
selbstständigen Schuldversprechens kann von jedem Investor bei dem Anbieter <strong>KGAL</strong><br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG angfordert werden.<br />
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