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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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(b) dass im Zuge der Liquidation der Fondsgesellschaft oder des<br />

Ausschlusses oder Ausscheidens eines Gesellschafters sich bei<br />

der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag aus Gründen erhöht,<br />

die in der Person oder der Rechtsform eines oder mehrerer<br />

Gesellschafter / -s liegen, oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />

Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr ausgenutzt<br />

werden kann;<br />

(c) dass bei der Fondsgesellschaft im Zuge der Liquidation ein<br />

Aufgabegewinn entsteht, der den Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft<br />

erhöht, weil alle oder einzelne Gesellschafter nicht<br />

unmittelbar beteiligte natürliche Personen sind oder der Aufgabegewinn<br />

schon als solcher der Gewerbesteuer unterliegt;<br />

(d) dass sich bei der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag<br />

dadurch erhöht, dass das Auseinandersetzungsguthaben /der<br />

Auseinandersetzungsertrag des ausscheidenden Gesellschafters<br />

bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />

zu berücksichtigen ist;<br />

(e) dass bei einem Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen<br />

anfallen und/oder für einen Gesellschafter negative Ergänzungsbilanzen<br />

zu bilden sind und sich dadurch Belastungen mit<br />

Gewerbesteuer ergeben, die die Fondsgesellschaft belasten;<br />

(f) dass im Zuge von (Teil-)Übertragungen von Gesellschaftsanteilen<br />

etwaige Zinsvorträge im Sinne der Zinsschranke (§ 4h EStG)<br />

entfallen bzw. nicht nutzbar sind.<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />

einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />

vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />

nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft im<br />

Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre Erstattungsforderung<br />

gegen den betroffenen Gesellschafter ein Zurückbehaltungsrecht<br />

in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />

gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens/Liquidationsguthabens<br />

geltend zu machen. Im<br />

Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles<br />

kann der geschäftsführende Gesellschafter seine<br />

gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von einer angemessenen<br />

Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung der<br />

Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der Fondsgesellschaft,<br />

insbesondere nach Zugang entsprechender Abgabenbescheide,<br />

die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung möglich ist,<br />

hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />

142 I Gesellschaftsvertrag<br />

§ 12<br />

Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Geschäftsführender Gesellschafter ist der persönlich haftende<br />

Gesellschafter. Er vertritt die Gesellschaft nach außen allein. Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, die Geschäftsführung<br />

ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161<br />

Absatz 2, 112 HGB befreit.<br />

3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />

nach § 116 Absatz 1 HGB hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nur mit Zustimmung der Gesellschafter<br />

durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören dabei insbesondere:<br />

(a) Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und Handlungen zur Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft einschließlich Abschluss von<br />

Verwaltungs-, Geschäftsbesorgungs- und Treuhandverträgen,<br />

insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse<br />

zwischen Fondsgesellschaft und Gesellschafter /n,<br />

Abschluss von Vermittlungsverträgen (einschließlich Eigen -<br />

kapitalvermittlungsverträgen), Konzeptions-, Vermarktungsund<br />

Betreuungsverträgen sowie Steuerberatungsverträgen;<br />

(b) Umsetzung von Investitionsvorhaben gemäß dem Gesellschaftszweck,<br />

insbesondere der Erwerb eines Flugzeuges des<br />

Typs Embraer 195 einschließlich des Abschlusses, der Änderung,<br />

Kündigung, Abtretung, Übertragung und Aufhebung<br />

sämtlicher in diesem Zusammenhang erforderlichen oder<br />

gebotenen weiteren Vereinbarungen (einschließlich Gewährleistungszusagen,<br />

Garantieverträgen, Bankgarantien, Wartungsverträgen<br />

etc.);<br />

(c) Vermietung und Untervermietung des in lit. (b) genannten<br />

Luftfahrzeuges einschließlich der Ausübung von Gewährleistungsrechten;<br />

(d) Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />

von dem in lit. (b) genannten Flugzeug;<br />

(e) Abwicklung von Versicherungsfällen;<br />

(f) Abschluss von Vereinbarungen über die Einzahlung und /oder<br />

Platzierung von Eigenkapital sowie Abschluss von Darlehen<br />

zum Zwecke der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals;

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