KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(b) dass im Zuge der Liquidation der Fondsgesellschaft oder des<br />
Ausschlusses oder Ausscheidens eines Gesellschafters sich bei<br />
der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag aus Gründen erhöht,<br />
die in der Person oder der Rechtsform eines oder mehrerer<br />
Gesellschafter / -s liegen, oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />
Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr ausgenutzt<br />
werden kann;<br />
(c) dass bei der Fondsgesellschaft im Zuge der Liquidation ein<br />
Aufgabegewinn entsteht, der den Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft<br />
erhöht, weil alle oder einzelne Gesellschafter nicht<br />
unmittelbar beteiligte natürliche Personen sind oder der Aufgabegewinn<br />
schon als solcher der Gewerbesteuer unterliegt;<br />
(d) dass sich bei der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag<br />
dadurch erhöht, dass das Auseinandersetzungsguthaben /der<br />
Auseinandersetzungsertrag des ausscheidenden Gesellschafters<br />
bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />
zu berücksichtigen ist;<br />
(e) dass bei einem Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen<br />
anfallen und/oder für einen Gesellschafter negative Ergänzungsbilanzen<br />
zu bilden sind und sich dadurch Belastungen mit<br />
Gewerbesteuer ergeben, die die Fondsgesellschaft belasten;<br />
(f) dass im Zuge von (Teil-)Übertragungen von Gesellschaftsanteilen<br />
etwaige Zinsvorträge im Sinne der Zinsschranke (§ 4h EStG)<br />
entfallen bzw. nicht nutzbar sind.<br />
2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />
einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />
vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />
nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft im<br />
Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre Erstattungsforderung<br />
gegen den betroffenen Gesellschafter ein Zurückbehaltungsrecht<br />
in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />
gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens/Liquidationsguthabens<br />
geltend zu machen. Im<br />
Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles<br />
kann der geschäftsführende Gesellschafter seine<br />
gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von einer angemessenen<br />
Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung der<br />
Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der Fondsgesellschaft,<br />
insbesondere nach Zugang entsprechender Abgabenbescheide,<br />
die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung möglich ist,<br />
hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />
142 I Gesellschaftsvertrag<br />
§ 12<br />
Geschäftsführung, Vertretung<br />
1. Geschäftsführender Gesellschafter ist der persönlich haftende<br />
Gesellschafter. Er vertritt die Gesellschaft nach außen allein. Der<br />
geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, die Geschäftsführung<br />
ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.<br />
2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161<br />
Absatz 2, 112 HGB befreit.<br />
3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />
nach § 116 Absatz 1 HGB hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />
Gesellschafter nur mit Zustimmung der Gesellschafter<br />
durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören dabei insbesondere:<br />
(a) Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und Handlungen zur Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft einschließlich Abschluss von<br />
Verwaltungs-, Geschäftsbesorgungs- und Treuhandverträgen,<br />
insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse<br />
zwischen Fondsgesellschaft und Gesellschafter /n,<br />
Abschluss von Vermittlungsverträgen (einschließlich Eigen -<br />
kapitalvermittlungsverträgen), Konzeptions-, Vermarktungsund<br />
Betreuungsverträgen sowie Steuerberatungsverträgen;<br />
(b) Umsetzung von Investitionsvorhaben gemäß dem Gesellschaftszweck,<br />
insbesondere der Erwerb eines Flugzeuges des<br />
Typs Embraer 195 einschließlich des Abschlusses, der Änderung,<br />
Kündigung, Abtretung, Übertragung und Aufhebung<br />
sämtlicher in diesem Zusammenhang erforderlichen oder<br />
gebotenen weiteren Vereinbarungen (einschließlich Gewährleistungszusagen,<br />
Garantieverträgen, Bankgarantien, Wartungsverträgen<br />
etc.);<br />
(c) Vermietung und Untervermietung des in lit. (b) genannten<br />
Luftfahrzeuges einschließlich der Ausübung von Gewährleistungsrechten;<br />
(d) Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />
von dem in lit. (b) genannten Flugzeug;<br />
(e) Abwicklung von Versicherungsfällen;<br />
(f) Abschluss von Vereinbarungen über die Einzahlung und /oder<br />
Platzierung von Eigenkapital sowie Abschluss von Darlehen<br />
zum Zwecke der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals;