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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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Steuerliche Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen<br />

der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage und der<br />

wesentlichen steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft bezieht sich ausschließlich auf in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen,<br />

die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten. Hierbei<br />

können jedoch nicht alle Umstände berücksichtigt werden,<br />

die für einen an der Fondsgesellschaft beteiligten<br />

Investor nach seiner besonderen steuerlichen Situation<br />

möglicherweise von Bedeutung sind. Dem Investor wird daher<br />

empfohlen, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

Diesem Beteiligungsangebot liegen die derzeit geltende<br />

Gesetzeslage, die aktuelle Rechtsprechung und die geltenden<br />

Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden zugrunde.<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige<br />

Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />

geänderte Anwendungen bestehender Vorschriften oder<br />

Regelungen) sind möglich und können das Ergebnis der<br />

Beteiligung beeinflussen.<br />

Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption<br />

bleibt der Beurteilung der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />

vorbehalten (siehe auch im Kapitel „Risiken der<br />

Vermögensanlage“ den Abschnitt „Steuern“ ab Seite 17).<br />

Steuerliche Grundlagen für die<br />

Fondsgesellschaft<br />

Allgemeines<br />

Die Investoren beteiligen sich als Kommanditisten/Treugeber<br />

an der Fondsgesellschaft. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

umfasst den Erwerb und die langfristige Vermietung eines<br />

Flugzeuges. Nach Auffassung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs<br />

(im Folgenden „BFH“) sowie der Auffassung<br />

der Finanzverwaltung ist die langfristige Vermietung eines<br />

Flugzeuges ohne Sonderleistungen regelmäßig keine gewerbliche<br />

Tätigkeit (BFH-Urteil vom 02.05.2000 – IX R 71/96,<br />

BStBl. 2000 II Seite 467; R 15.7 Absatz 3 EStR und H 15.7<br />

Absatz 3 EStR) und würde entweder zu sonstigen Einkünften<br />

oder, bei Eintragung des Flugzeuges in ein öffentliches Register<br />

(Flugzeugrolle), zu Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung führen. Da die Fondsgesellschaft jedoch eine<br />

gewerblich geprägte Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 3<br />

Nr. 2 Einkommensteuergesetz (im Folgenden „EStG“) ist, wird<br />

eine der vorgenannten Überschuss-Einkunftsarten durch die<br />

gewerbliche Prägung überlagert. Demnach werden auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />

§ 15 EStG erzielt. Ob die Vermietung eines Flugzeuges über<br />

einen Operating Leasing-Vertrag einer Ein-Objekt-Gesellschaft<br />

den Rahmen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit<br />

übersteigt (BFH-Urteil vom 26.06.2007 – IV R 49/04, BStBl.<br />

2009 II Seite 289; BMF-Schreiben vom 01.04.2009, BStBl.<br />

2009 I Seite 515), kann daher dahingestellt bleiben.<br />

Wirtschaftliches Eigentum<br />

Bei der vorliegenden Leasingtransaktion der Fondsgesellschaft<br />

handelt es sich um einen sogenannten Operating<br />

Leasing-Vertrag über ein mobiles Wirtschaftsgut, der steuerlich<br />

aufgrund fehlender Ankaufsrechte, Andienungsrechte<br />

oder Mehrerlösbeteiligungen seitens einer der Vertragsparteien<br />

als normaler Mietvertrag zu qualifizieren ist. Demzufolge<br />

sind die Leasingerlasse der Finanzverwaltung nicht<br />

einschlägig. Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums<br />

an dem Flugzeug richtet sich somit mangels anzuwendender<br />

Spezialnormen nach der Generalnorm des § 39<br />

Abgabenordnung (im Folgenden „AO“). Aufgrund der Tat -<br />

sache, dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen<br />

Eigentümers prognosegemäß, auch nach Ablauf des Operating<br />

Leasing-Ver trages, noch als werthaltig unterstellt werden<br />

kann, ist der Fondsgesellschaft auch das wirtschaftliche<br />

Eigentum an dem vermieteten Flugzeug zuzurechnen.<br />

Steuerliche Grundlagen I 123

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