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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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tisch exponierter Person nicht angekreuzt sind, die Angabe<br />

zum wirtschaftlich Berechtigten nicht durch Ankreuzen bejaht<br />

wird oder wenn die Identitätsprüfung durch den Berater/<br />

Vermittler oder die Deutsche Post AG nicht oder nicht<br />

korrekt durchgeführt wurde. In diesen Fällen kann die Beteiligungserklärung<br />

des Investors vor Behebung des Hinderungsgrundes<br />

nicht angenommen werden. Die Fondsgesellschaft<br />

wird in diesem Fall den Vermittler/Berater bzw. den Investor<br />

informieren und die Möglichkeit zur Vervollständigung der<br />

Unterlagen geben. Mündliche oder telefonische Beitrittswünsche<br />

können nicht berücksichtigt werden.<br />

Annahme der Beteiligungserklärung<br />

Die Annahme der Beteiligungserklärung des Investors erfolgt<br />

mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten.<br />

Damit kommt der Treuhandvertrag<br />

wirksam zustande. Die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />

versandt; der Investor verzichtet insoweit auf den Zugang<br />

der Annahmeerklärung. Er erhält jedoch von der Fondsgesellschaft<br />

im Namen des Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />

eine Bestätigung der Annahme seiner Beteiligungserklärung<br />

in Textform (siehe § 1 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft im<br />

Auftrag des Investors bei und hält die Beteiligung für den<br />

Investor in treuhänderischer Form (wirksames Treuhandverhältnis)<br />

nach Erfüllung folgender Voraussetzungen:<br />

Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

bei der <strong>KGAL</strong>,<br />

Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

und<br />

Eingang der vollständigen Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

Der Beitritt erfolgt frühestens zum Ablauf des Monats, in<br />

welchem auch die letzte der genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt ist (aufschiebende Bedingungen; siehe § 1 Ziffer 2<br />

132 I Beteiligung<br />

Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Frühestmöglicher Beitrittstermin ist der 31.10.2011.<br />

Kapitaleinzahlung<br />

Die Investoren haben grundsätzlich die Möglichkeit den<br />

Erwerbspreis (Kapitaleinlage) zuzüglich Agio durch Teilnahme<br />

am Einzugsermächtigungsverfahren von der Fondsgesellschaft<br />

einziehen zu lassen oder den Betrag selbst auf das<br />

Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter kann Ausnahmen zu den genannten<br />

Einzahlungsmöglichkeiten zulassen. Details sind im Zeichnungsschein<br />

geregelt, der dem Investor ausgehändigt wird.<br />

Die Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio richtet sich je<br />

nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Original-Zeichnungsunterlagen<br />

bei der <strong>KGAL</strong> nach den folgenden Angaben.<br />

Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

Bei Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

bei der <strong>KGAL</strong> bis einschließlich des 20. eines Monats<br />

und Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />

entsprechenden Monats zur Zahlung fällig. Erfolgt der Eingang<br />

der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen nach<br />

dem 20. eines Monats, ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />

folgenden Monats zur Zahlung fällig.<br />

Sofern die vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

zwischen dem 21. und dem letzten Bankarbeitstag eines<br />

Monats bei der <strong>KGAL</strong> eingehen und die Beteiligungserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten angenommen<br />

wird, ist ein Beitritt zum Ablauf desselben Monats möglich,<br />

wenn die vollständige Kapitaleinlage zuzüglich Agio per<br />

Überweisung spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag desselben<br />

Monats auf dem Konto der Fondsgesellschaft eingeht.

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