KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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Vertraulichkeit<br />
Jeder Gesellschafter ist zur Verschwiegenheit gegenüber<br />
unbeteiligten Dritten in allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet.<br />
Weitere Leistungsverpflichtungen<br />
Über die in diesem Abschnitt „Pflichten der Investoren“ dargestellten<br />
Leistungsverpflichtungen (Zahlungsverpflichtung,<br />
Pflicht zur Kosten- /Abgabenerstattung und Nachschusspflicht,<br />
Haftung) hinaus sind die Erwerber der<br />
Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu<br />
erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />
Rechte der Investoren<br />
Die Vermögensanlage ist für die Investoren mit den nachfolgend<br />
dargestellten Rechten verbunden:<br />
Beteiligung am Jahresergebnis, Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
Einsichts-, Kontroll- und Informationsrechte<br />
Kündigungsrecht<br />
Recht zur Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen.<br />
Beteiligung am Jahresergebnis,<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />
Kapitalanteile am Vermögen und am Ergebnis der Fonds -<br />
gesellschaft beteiligt. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />
schüttet die erwirtschafteten Geldüberschüsse (unter<br />
Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve)<br />
grundsätzlich jeweils am 30.06. und 30.12. eines jeden<br />
Jahres an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />
aus, erstmals zum 30.12.2011. Die Ausschüttungen / Ent-<br />
nahmen erfolgen grundsätzlich in Euro. Die GOAL P 23<br />
<strong>GmbH</strong> kann jedoch Ausschüttungen / Entnahmen auch in<br />
US-Dollar vorsehen.<br />
Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />
unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine<br />
Ausschüttung / Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer<br />
von dem geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen<br />
erachteten Liquiditätsreserve. Die Aufteilung der Ausschüttungen/Entnahmen<br />
zwischen den Gesellschaftern<br />
erfolgt entsprechend der Höhe der von diesen geleisteten<br />
Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
(siehe § 14 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />
Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />
Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten III und IV<br />
im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage ist die Ergebnis zuwei -<br />
sung unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts so vorzunehmen,<br />
dass die Gesellschafter hinsichtlich der Summe ihrer<br />
Kapitalkonten III und IV soweit steuerrechtlich möglich<br />
gleichgestellt werden (siehe § 14 Ziffer 3 c Gesellschaftsver -<br />
trag).<br />
Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />
Höhe der übernommenen Kapitaleinlage. Auf je volle<br />
EUR 1.000 der Einlage entfällt eine Stimme. Der geschäftsführende<br />
Gesellschafter hat 50 Stimmen (siehe § 13 Ziffer 6<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern<br />
im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist oder<br />
zwingende gesetzliche Vorschriften andere Mehrheitser -<br />
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