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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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Vertraulichkeit<br />

Jeder Gesellschafter ist zur Verschwiegenheit gegenüber<br />

unbeteiligten Dritten in allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet.<br />

Weitere Leistungsverpflichtungen<br />

Über die in diesem Abschnitt „Pflichten der Investoren“ dargestellten<br />

Leistungsverpflichtungen (Zahlungsverpflichtung,<br />

Pflicht zur Kosten- /Abgabenerstattung und Nachschusspflicht,<br />

Haftung) hinaus sind die Erwerber der<br />

Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu<br />

erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />

Rechte der Investoren<br />

Die Vermögensanlage ist für die Investoren mit den nachfolgend<br />

dargestellten Rechten verbunden:<br />

Beteiligung am Jahresergebnis, Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

Einsichts-, Kontroll- und Informationsrechte<br />

Kündigungsrecht<br />

Recht zur Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen.<br />

Beteiligung am Jahresergebnis,<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />

Kapitalanteile am Vermögen und am Ergebnis der Fonds -<br />

gesellschaft beteiligt. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />

schüttet die erwirtschafteten Geldüberschüsse (unter<br />

Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve)<br />

grundsätzlich jeweils am 30.06. und 30.12. eines jeden<br />

Jahres an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />

aus, erstmals zum 30.12.2011. Die Ausschüttungen / Ent-<br />

nahmen erfolgen grundsätzlich in Euro. Die GOAL P 23<br />

<strong>GmbH</strong> kann jedoch Ausschüttungen / Entnahmen auch in<br />

US-Dollar vorsehen.<br />

Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />

unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine<br />

Ausschüttung / Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer<br />

von dem geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen<br />

erachteten Liquiditätsreserve. Die Aufteilung der Ausschüttungen/Entnahmen<br />

zwischen den Gesellschaftern<br />

erfolgt entsprechend der Höhe der von diesen geleisteten<br />

Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

(siehe § 14 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />

Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten III und IV<br />

im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage ist die Ergebnis zuwei -<br />

sung unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts so vorzunehmen,<br />

dass die Gesellschafter hinsichtlich der Summe ihrer<br />

Kapitalkonten III und IV soweit steuerrechtlich möglich<br />

gleichgestellt werden (siehe § 14 Ziffer 3 c Gesellschaftsver -<br />

trag).<br />

Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />

Höhe der übernommenen Kapitaleinlage. Auf je volle<br />

EUR 1.000 der Einlage entfällt eine Stimme. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter hat 50 Stimmen (siehe § 13 Ziffer 6<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern<br />

im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist oder<br />

zwingende gesetzliche Vorschriften andere Mehrheitser -<br />

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