KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH
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ligung am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt. Eine Haftung des<br />
geschäftsführenden Gesellschafters für die Erfüllung der<br />
Gesellschafterforderungen ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es<br />
entstehen keine Ausgleichsverpflichtungen bzw. Ausgleichsansprüche<br />
zwischen den Gesellschaftern, soweit nach vollständiger<br />
Rückzahlung des Kommanditkapitals und nach Auszahlung des<br />
verbleibenden Verwertungserlöses die Summen der Kapitalkonten<br />
der jeweiligen Gesellschafter voneinander abweichen.<br />
3. Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität während der Liquidation<br />
sind vorläufig und können bei etwaigem Liquiditätsbedarf<br />
der Fondsgesellschaft von dem Liquidator nach Maßgabe des<br />
§ 155 Absatz 2 in Verbindung mit § 161 Absatz 2 HGB jederzeit<br />
zurückgefordert werden.<br />
4. § 11 gilt entsprechend.<br />
§ 17<br />
Kosten des Vertrages<br />
Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />
und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />
Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />
Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten sowie die<br />
Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung oder<br />
teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung<br />
über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten<br />
trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit in<br />
diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />
Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />
§ 18<br />
Datenschutz, Informationspflichten<br />
1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />
die vom Gesellschafter in seinem Zeichnungsschein<br />
getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen Angaben im<br />
unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung speichern.<br />
2. Der Gesellschafter erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in<br />
seinem Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und<br />
Speicherung seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />
Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
die Fondsgesellschaft sowie die mit der Durchführung<br />
und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies sind<br />
insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie dessen<br />
Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische Steu-<br />
erbehörden) einverstanden. Die Daten werden bis zur Beendigung<br />
der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />
notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />
3. Der Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />
den Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />
bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen<br />
und die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem<br />
Geldwäschegesetz einzuhalten.<br />
§ 19<br />
Schlichtungsverfahren<br />
1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />
damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Der geschäftsführende Gesellschafter ist<br />
beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />
2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne<br />
dieser Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit<br />
dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />
stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />
betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
anzurufen und gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten.<br />
§ 20<br />
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />
1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />
ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />
des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />
Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />
Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />
gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />
von vornherein bedacht.<br />
2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />
Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />
soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />
den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />
eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />
/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />
und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />
Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />
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