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KGAL-SkyClass57-Prospekt - Finest Brokers GmbH

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ligung am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt. Eine Haftung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters für die Erfüllung der<br />

Gesellschafterforderungen ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es<br />

entstehen keine Ausgleichsverpflichtungen bzw. Ausgleichsansprüche<br />

zwischen den Gesellschaftern, soweit nach vollständiger<br />

Rückzahlung des Kommanditkapitals und nach Auszahlung des<br />

verbleibenden Verwertungserlöses die Summen der Kapitalkonten<br />

der jeweiligen Gesellschafter voneinander abweichen.<br />

3. Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität während der Liquidation<br />

sind vorläufig und können bei etwaigem Liquiditätsbedarf<br />

der Fondsgesellschaft von dem Liquidator nach Maßgabe des<br />

§ 155 Absatz 2 in Verbindung mit § 161 Absatz 2 HGB jederzeit<br />

zurückgefordert werden.<br />

4. § 11 gilt entsprechend.<br />

§ 17<br />

Kosten des Vertrages<br />

Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />

und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />

Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />

Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten sowie die<br />

Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung oder<br />

teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung<br />

über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten<br />

trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit in<br />

diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />

Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />

§ 18<br />

Datenschutz, Informationspflichten<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />

die vom Gesellschafter in seinem Zeichnungsschein<br />

getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen Angaben im<br />

unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung speichern.<br />

2. Der Gesellschafter erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in<br />

seinem Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und<br />

Speicherung seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

die Fondsgesellschaft sowie die mit der Durchführung<br />

und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies sind<br />

insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie dessen<br />

Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische Steu-<br />

erbehörden) einverstanden. Die Daten werden bis zur Beendigung<br />

der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />

notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />

3. Der Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />

den Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen<br />

und die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem<br />

Geldwäschegesetz einzuhalten.<br />

§ 19<br />

Schlichtungsverfahren<br />

1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />

damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Der geschäftsführende Gesellschafter ist<br />

beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />

2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne<br />

dieser Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit<br />

dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />

stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

anzurufen und gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

§ 20<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />

Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />

Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />

gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />

von vornherein bedacht.<br />

2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />

Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />

eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />

/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />

Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

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