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Jahresbericht 2011 - Landeslabor Berlin - Brandenburg - Berlin ...

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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2011</strong> Umwelt<br />

Umwelt<br />

4<br />

Frage klären, ob die in der bisherigen Überwachungsroutine<br />

angewandten biologischen<br />

Qualitätsparameter Gesamtcoliforme, E. coli<br />

und Fäkalstreptokokken weiterhin eine angemessene<br />

Indikatorfunktion für die hygienische<br />

Beurteilung der Badegewässerqualität<br />

darstellen oder ob die Einbeziehung weiterer<br />

mikrobiologischer Überwachungsparameter<br />

und chemischer Abwassertracer sinnvoll ist<br />

beziehungsweise zukünftig zwingend erforderlich<br />

sein wird.<br />

Untersuchungen des Schwimm- und<br />

Badebeckenwassers<br />

Einrichtungen des Badewesens unterliegen<br />

der Überwachung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst.<br />

Diese erfolgt in <strong>Berlin</strong> nach<br />

den Verwaltungsvorschriften für die Überwachung<br />

der Hygiene in Einrichtungen des<br />

Badewesens in Verbindung mit der DIN 19643<br />

(„Aufbereitung und Desinfektion von<br />

Schwimm- und Badebeckenwasser“) in der aktuellen<br />

Fassung vom April 1997. Die Gesundheitsämter<br />

sind für die Einhaltung der Hygieneanforderungen<br />

zuständig und veranlassen<br />

die amtliche Probenahme und Untersuchung,<br />

sofern sie diese nicht selbst durchführen. Das<br />

<strong>Landeslabor</strong> ist die zuständige Stelle für die<br />

amtliche Untersuchung und gegebenenfalls<br />

für die Probenahme. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden im<br />

Rahmen von amtlichen Kontrollen sowie amtlichen<br />

Anordnungen 674 Proben von Füll- und<br />

Badebeckenwasser aus Hallen- und Freibädern<br />

mit insgesamt 5.429 Einzelbestimmungen<br />

untersucht. Neben allgemeinen mikrobiologischen<br />

Parametern erfolgte eine regelmäßige<br />

Kontrolle von Pseudomonaden und Legionellen.<br />

Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes<br />

werden neben den organischen<br />

Desinfektionsnebenprodukten (Trihalogenmethane)<br />

auch anorganische Desinfektionsnebenprodukte<br />

wie Chlorit, Chlorat und Bromat<br />

gemessen, die ein mutagenes Potenzial haben<br />

oder im Verdacht stehen, kanzerogen zu sein.<br />

Untersuchungen des Trinkwassers<br />

Die Überwachung des Wassers für den<br />

menschlichen Gebrauch im Sinne der Trinkwasserverordnung<br />

2001 und der Ausführungsvorschriften<br />

zur Durchführung der Trinkwasserverordnung<br />

2007 wird in <strong>Berlin</strong> von der<br />

Senatsverwaltung, den Gesundheitsämtern<br />

der Bezirke und dem Landesamt für Gesundheit<br />

und Soziales durchgeführt.<br />

Im laufenden Untersuchungsjahr erfolgte die<br />

Neufassung der Verordnung über die Qualität<br />

von Wasser für den menschlichen Gebrauch<br />

(Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001)<br />

vom 21.05.2001 (BGBl. I S. 959) in Form der<br />

„Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“<br />

vom 03.05.<strong>2011</strong> (BGBl. I<br />

S. 748, ber. S. 2.062). Die novellierte Fassung<br />

ist seit dem 01.11.<strong>2011</strong> gültig. Wesentliche<br />

Änderungen sind neben der angestrebten<br />

Entbürokratisierung und klareren Definition<br />

von Begriffen<br />

• eine Neuordnung der Typen von Wasserversorgungsanlagen<br />

in zentrale und<br />

dezentrale Wasserwerke, Eigenwasserversorgungsanlagen,<br />

Anlagen der Trinkwasserinstallation<br />

sowie mobile und nur<br />

zeitweilig betriebene Wasserversorgungsanlagen,<br />

• die Änderung von Grenzwerten (Cadmium,<br />

Leitfähigkeit, Sulfat) beziehungsweise<br />

• die Neuaufnahme von Parametern (Uran,<br />

Calcitlösekapazität – bisher nur indirekt<br />

enthalten),<br />

• die Aufnahme eines technischen<br />

Maßnahmewerts für Legionella von<br />

100 KBE/100mL. Dieser stellt keinen<br />

direkt infektiologisch begründeten Grenzwert<br />

dar, sondern entspricht einem Wert,<br />

bei dessen Erreichen eine von der Trinkwasserinstallation<br />

vermeidbare Gesundheitsgefährdung<br />

zu besorgen ist, sodass<br />

Maßnahmen zur hygienisch-technischen<br />

Überprüfung des Systems eingeleitet<br />

werden müssen.<br />

Daneben besteht nunmehr eine Anzeige- und<br />

Untersuchungspflicht für Betreiber von Großanlagen<br />

zur Trinkwassererwärmung. Nach der<br />

Definition der allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik sind dies Anlagen > 400 l beziehungsweise<br />

> 3 l Rohrinhalt zwischen Trinkwassererwärmer<br />

und Zapfstelle, welche Trinkwasser<br />

im Rahmen einer öffentlichen oder<br />

gewerblichen Tätigkeit (neu!) abgeben. Diese<br />

Anlagen sind nunmehr regelmäßig einmal<br />

pro Jahr auf systemische Kontaminationen<br />

von Legionellen zu untersuchen. Legionellen<br />

können sich insbesondere in wenig benutzten,<br />

stagnierenden Trinkwasserleitungen sowie<br />

bei unzureichender Warmwassererwärmung<br />

entwickeln. Aufgrund ihrer Lebensweise in<br />

Biofilmen und Amöben sind sie bevorzugt in<br />

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