Jahresbericht 2011 - Landeslabor Berlin - Brandenburg - Berlin ...
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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2011</strong> Umwelt<br />
Umwelt<br />
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Frage klären, ob die in der bisherigen Überwachungsroutine<br />
angewandten biologischen<br />
Qualitätsparameter Gesamtcoliforme, E. coli<br />
und Fäkalstreptokokken weiterhin eine angemessene<br />
Indikatorfunktion für die hygienische<br />
Beurteilung der Badegewässerqualität<br />
darstellen oder ob die Einbeziehung weiterer<br />
mikrobiologischer Überwachungsparameter<br />
und chemischer Abwassertracer sinnvoll ist<br />
beziehungsweise zukünftig zwingend erforderlich<br />
sein wird.<br />
Untersuchungen des Schwimm- und<br />
Badebeckenwassers<br />
Einrichtungen des Badewesens unterliegen<br />
der Überwachung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst.<br />
Diese erfolgt in <strong>Berlin</strong> nach<br />
den Verwaltungsvorschriften für die Überwachung<br />
der Hygiene in Einrichtungen des<br />
Badewesens in Verbindung mit der DIN 19643<br />
(„Aufbereitung und Desinfektion von<br />
Schwimm- und Badebeckenwasser“) in der aktuellen<br />
Fassung vom April 1997. Die Gesundheitsämter<br />
sind für die Einhaltung der Hygieneanforderungen<br />
zuständig und veranlassen<br />
die amtliche Probenahme und Untersuchung,<br />
sofern sie diese nicht selbst durchführen. Das<br />
<strong>Landeslabor</strong> ist die zuständige Stelle für die<br />
amtliche Untersuchung und gegebenenfalls<br />
für die Probenahme. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden im<br />
Rahmen von amtlichen Kontrollen sowie amtlichen<br />
Anordnungen 674 Proben von Füll- und<br />
Badebeckenwasser aus Hallen- und Freibädern<br />
mit insgesamt 5.429 Einzelbestimmungen<br />
untersucht. Neben allgemeinen mikrobiologischen<br />
Parametern erfolgte eine regelmäßige<br />
Kontrolle von Pseudomonaden und Legionellen.<br />
Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes<br />
werden neben den organischen<br />
Desinfektionsnebenprodukten (Trihalogenmethane)<br />
auch anorganische Desinfektionsnebenprodukte<br />
wie Chlorit, Chlorat und Bromat<br />
gemessen, die ein mutagenes Potenzial haben<br />
oder im Verdacht stehen, kanzerogen zu sein.<br />
Untersuchungen des Trinkwassers<br />
Die Überwachung des Wassers für den<br />
menschlichen Gebrauch im Sinne der Trinkwasserverordnung<br />
2001 und der Ausführungsvorschriften<br />
zur Durchführung der Trinkwasserverordnung<br />
2007 wird in <strong>Berlin</strong> von der<br />
Senatsverwaltung, den Gesundheitsämtern<br />
der Bezirke und dem Landesamt für Gesundheit<br />
und Soziales durchgeführt.<br />
Im laufenden Untersuchungsjahr erfolgte die<br />
Neufassung der Verordnung über die Qualität<br />
von Wasser für den menschlichen Gebrauch<br />
(Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001)<br />
vom 21.05.2001 (BGBl. I S. 959) in Form der<br />
„Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“<br />
vom 03.05.<strong>2011</strong> (BGBl. I<br />
S. 748, ber. S. 2.062). Die novellierte Fassung<br />
ist seit dem 01.11.<strong>2011</strong> gültig. Wesentliche<br />
Änderungen sind neben der angestrebten<br />
Entbürokratisierung und klareren Definition<br />
von Begriffen<br />
• eine Neuordnung der Typen von Wasserversorgungsanlagen<br />
in zentrale und<br />
dezentrale Wasserwerke, Eigenwasserversorgungsanlagen,<br />
Anlagen der Trinkwasserinstallation<br />
sowie mobile und nur<br />
zeitweilig betriebene Wasserversorgungsanlagen,<br />
• die Änderung von Grenzwerten (Cadmium,<br />
Leitfähigkeit, Sulfat) beziehungsweise<br />
• die Neuaufnahme von Parametern (Uran,<br />
Calcitlösekapazität – bisher nur indirekt<br />
enthalten),<br />
• die Aufnahme eines technischen<br />
Maßnahmewerts für Legionella von<br />
100 KBE/100mL. Dieser stellt keinen<br />
direkt infektiologisch begründeten Grenzwert<br />
dar, sondern entspricht einem Wert,<br />
bei dessen Erreichen eine von der Trinkwasserinstallation<br />
vermeidbare Gesundheitsgefährdung<br />
zu besorgen ist, sodass<br />
Maßnahmen zur hygienisch-technischen<br />
Überprüfung des Systems eingeleitet<br />
werden müssen.<br />
Daneben besteht nunmehr eine Anzeige- und<br />
Untersuchungspflicht für Betreiber von Großanlagen<br />
zur Trinkwassererwärmung. Nach der<br />
Definition der allgemein anerkannten Regeln<br />
der Technik sind dies Anlagen > 400 l beziehungsweise<br />
> 3 l Rohrinhalt zwischen Trinkwassererwärmer<br />
und Zapfstelle, welche Trinkwasser<br />
im Rahmen einer öffentlichen oder<br />
gewerblichen Tätigkeit (neu!) abgeben. Diese<br />
Anlagen sind nunmehr regelmäßig einmal<br />
pro Jahr auf systemische Kontaminationen<br />
von Legionellen zu untersuchen. Legionellen<br />
können sich insbesondere in wenig benutzten,<br />
stagnierenden Trinkwasserleitungen sowie<br />
bei unzureichender Warmwassererwärmung<br />
entwickeln. Aufgrund ihrer Lebensweise in<br />
Biofilmen und Amöben sind sie bevorzugt in<br />
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