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Jahresbericht 2011 - Landeslabor Berlin - Brandenburg - Berlin ...

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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2011</strong> Lebensmittel | Bedarfsgegenstände | Kosmetika | Tabak | Arzneimittel<br />

Lebensmittel Bedarfsgegenstände<br />

Kosmetika Tabak Arzneimittel<br />

1<br />

Ethylcarbamat – Indikator für gute Herstellungspraxis bei<br />

Steinobstspirituosen<br />

Ethylcarbamat kommt natürlicherweise in<br />

fermentierten Lebensmitteln vor. In Langzeittierversuchen<br />

an verschiedenen Säugetierspezies<br />

wurde Ethylcarbamat als karzinogen und<br />

beim Menschen als wahrscheinlich karzinogen<br />

eingestuft. 5 Insbesondere in Steinobstdestillaten<br />

finden sich teilweise hohe Gehalte<br />

an Ethylcarbamat, weshalb in Deutschland<br />

im Jahr 1986 vom ehemaligen Bundesgesundheitsamt<br />

ein sogenannter „Technischer<br />

Richtwert“ von 0,4 mg Ethylcarbamat/l für<br />

Spirituosen eingeführt wurde. Im selben Jahr<br />

beschlossen die für die Lebensmittelüberwachung<br />

zuständigen Obersten Landesbehörden,<br />

dass bei einer Überschreitung des Technischen<br />

Richtwertes um mehr als das Doppelte,<br />

das heißt ab 0,8 mg/l, ein Obstbrand nach<br />

dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz<br />

(LMBG) als „nicht zum Verzehr geeignet“<br />

zu beurteilen sei. 6 Nach den geltenden<br />

rechtlichen Bestimmungen sind Erzeugnisse<br />

mit einem Gehalt an Ethylcarbamat von mehr<br />

als 1 mg/l als nicht sichere Lebensmittel im<br />

Sinne von Art. 14 der VO (EG) 178/2002 zu<br />

beurteilen.<br />

Eine gesetzliche Höchstmengenregelung existiert<br />

auf europäischer Ebene bisher nicht,<br />

jedoch wurde im Jahr 2010 ein „Verhaltenskodex<br />

zur Prävention und Reduzierung des<br />

Ethylcarbamatgehalts in Steinobstbränden<br />

und Steinobsttrestern“ mit einem angestrebten<br />

Zielwert von 1 mg/l in Form einer<br />

Kommissionsempfehlung veröffentlicht. 7 In<br />

der Schweiz wurde bereits im Jahr 2003 ein<br />

Grenzwert von 1 mg/l eingeführt.<br />

In Steinobstdestillaten kann Ethylcarbamat<br />

aus Blausäureglykosiden entstehen, die natürlicher<br />

Bestandteil der Steine sind. Insbesondere<br />

beim Einmaischen der Früchte können<br />

die Kerne zerbrechen und Blausäureglykoside<br />

aus den Steinen mit den Enzymen der Maische<br />

in Kontakt kommen. Die Blausäureglykoside<br />

werden dann zu Blausäure/Cyaniden abgebaut,<br />

die sich während des Destillationsvorgangs<br />

in allen Fraktionen anreichern können.<br />

Unter Lichteinfluss wird Cyanid zu Cyanat oxidiert,<br />

welches mit Ethanol zu Ethylcarbamat<br />

reagiert. Sobald die Reaktion einmal initiiert<br />

wurde, kann sie nicht mehr gestoppt werden.<br />

Aus Praxiserfahrungen ist bekannt, dass im<br />

ungünstigsten Fall aus 1 mg Blausäure bis<br />

zu 0,4 mg Ethylcarbamat gebildet werden<br />

können. 8 Ziel der Kommissionsempfehlung<br />

ist daher insbesondere eine Reduzierung des<br />

Gehalts an Vorläufersubstanzen (zum Beispiel<br />

Blausäure/Cyanide) durch die Anwendung von<br />

bewährten Herstellungsverfahren.<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> wurden im <strong>Landeslabor</strong> <strong>Berlin</strong>-<br />

<strong>Brandenburg</strong> im Rahmen des Bundesweiten<br />

Überwachungsplans (BÜp) insgesamt 50 Spirituosen<br />

auf ihren Gehalt an Ethylcarbamat<br />

untersucht. Die Verteilung der ermittelten<br />

Ethylcarbamat-Gehalte ist in der nachstehenden<br />

Grafik dargestellt.<br />

25<br />

20<br />

21<br />

Anzahl der Proben<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

12<br />

13<br />

< 50 50 bis 100 101 bis 200 201 bis 400 401 bis 600 601 bis 800 > 800<br />

ermittelter Ethylcarbamatgehalt [µg/l]<br />

Ethylcarbamat-Gehalte in Spirituosen, <strong>2011</strong><br />

3<br />

1<br />

0 0<br />

5 JECFA (FAO/WHO), 64. Sitzung, Februar 2005<br />

6 Positionspapier „Ethylcarbamat in Steinobstbränden“, Arbeitsgruppe Spirituosen der GDCh, Lebensmittelchemie, 60, S. 26 – 27 (2006)<br />

7 Empfehlung der Kommission 2010/133/EU vom 02. März 2010<br />

8 Der Lebensmittelbrief, Ernährung aktuell, S. 35 – 37, Juli/August <strong>2011</strong><br />

50

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