Jahresbericht 2011 - Landeslabor Berlin - Brandenburg - Berlin ...
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LLBB <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2011</strong> Lebensmittel | Bedarfsgegenstände | Kosmetika | Tabak | Arzneimittel<br />
Lebensmittel Bedarfsgegenstände<br />
Kosmetika Tabak Arzneimittel<br />
1<br />
Im Berichtsjahr wurden 637 Proben verschiedener<br />
Lebensmittel aus <strong>Berlin</strong> und <strong>Brandenburg</strong><br />
auf eine erfolgte Behandlung mit ionisierenden<br />
Strahlen überprüft. Das Spektrum<br />
der Erzeugnisse umfasste unter anderem<br />
Würzmittel, Instantsuppen, frische und getrocknete<br />
Pilze, Obst und Obsterzeugnisse,<br />
Tee und teeähnliche Erzeugnisse, Nahrungsergänzungsmittel,<br />
Geflügel sowie Krusten- und<br />
Schalentiere. Einen Schwerpunkt bildete die<br />
Untersuchung von Gewürzen.<br />
Bei der Untersuchung ergaben sich erneut<br />
positive Befunde bei zwei Instantsuppen und<br />
zwei Proben Froschschenkel, davon eine Probe<br />
aus einem Restaurant. Ebenfalls wurde eine<br />
Behandlung mit ionisierenden Strahlen bei<br />
zwei Proben Gewürze und drei Proben Würzmittel<br />
nachgewiesen. Bei diesen neun Proben<br />
Probenvorbereitung Thermolumineszenz<br />
war eine Bestrahlung zwar erlaubt, jedoch<br />
nicht kenntlich gemacht. Dagegen war die<br />
festgestellte Strahlenbehandlung bei einem<br />
Nahrungsergänzungsmittel und einer Probe<br />
getrocknete Pilze nicht zugelassen.<br />
Gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln<br />
Am LLBB wird im Rahmen der Routineanalyse<br />
auf das Vorhandensein von nicht deklarierten<br />
beziehungsweise als im Lebensmittel<br />
nicht enthalten ausgelobten gentechnisch<br />
veränderten Organismen (GVO) untersucht.<br />
Im Jahr <strong>2011</strong> umfasste diese GVO-Analytik<br />
307 Lebensmittelproben mit circa 1.850 Einzeluntersuchungen.<br />
Nach einem bundesweit<br />
abgestimmten GVO-Screeningverfahren (molekularbiologische<br />
Untersuchungen auf verschiedene<br />
Screening-Elemente, die in den<br />
GVOs enthalten sind) folgt bei einem positiven<br />
Ergebnis der spezifische Nachweis der<br />
gentechnisch veränderten Pflanzensorte mittels<br />
event- oder konstruktspezifischer Nachweisverfahren.<br />
Bei den in der EU zugelassenen<br />
GVOs schließt sich die Bestimmung des<br />
GVO-Gehalts an der Gesamtzutat an.<br />
In den anderen vier Fällen, bei denen keine<br />
Grenzwertüberschreitung (> 0,9 Prozent) festgestellt<br />
werden konnte, erfolgte eine Information<br />
der zuständigen Behörden.<br />
Auswertung eines GVO-Screening-Laufes am Real-<br />
Time-PCR-Gerät<br />
Bei acht Proben ergab das GVO-Screeningverfahren<br />
<strong>2011</strong> ein positives Ergebnis. Der<br />
eventspezifische Nachweis der gentechnisch<br />
veränderten Pflanzensorte und die Quantifizierung<br />
erbrachte den Nachweis der in der<br />
EU zugelassenen gentechnisch veränderten<br />
herbizidtoleranten Sojabohne RoundupReady<br />
mit einem deklarationspflichtigen Gehalt<br />
von > 0,9 Prozent in vier Fällen. Bei diesen<br />
Lebensmitteln handelte es sich um vier Proben<br />
Halva, bei dem keine GVO-Deklaration der<br />
gentechnisch veränderten Zutat seitens des<br />
Herstellers erfolgt war.<br />
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