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gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

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zu § 3 GenTG - 1<br />

_________________________________________________________________________________<br />

§ 3 Nr. 2 GenTG<br />

Definition „gentechnische Arbeit“<br />

Abgrenzung verschiedener gentechnischer Arbeiten im Sinne des GenTG zu lediglich einzelnen<br />

Experimentierschritten<br />

Gentechnische Arbeit ist die Summe aller Arbeitsschritte, die zur Errichtung eines im Einzelfall näher<br />

zu bestimmenden Zieles erforderlich sind (Projekt). Die ggf. zu verwendenden Organismen, Vektoren<br />

und zu übertragenden Nukleinsäureabschnitte sind in den Genehmigungsanträgen bzw. in den Anzeige-<br />

oder Anmeldeunterlagen zu bezeichnen. Die Verwendung anderer als der bezeichneten Organismen,<br />

Vektoren und Nukleinsäureabschnitte begründet in der Regel eine weitere gentechnische Arbeit.<br />

[2. Sitzung LAG am 15./16.10.1991 in Mainz]<br />

[37. Sitzung LAG am 27./28.05.2009 in Göttingen]<br />

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