26.04.2014 Aufrufe

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zu §§ 10, 12 GenTG - 1<br />

_________________________________________________________________________________<br />

§§ 10 Abs. 5 und 6, 12 Abs. 5 GenTG; § 31 Abs. 2 VwVfG<br />

Unterbrechung der Frist in Anmelde- und Genehmigungsverfahren<br />

Das Ruhen der Frist bei Anmelde- und Genehmigungsverfahren beginnt mit dem Zugang der Aufforderung<br />

zur Ergänzung der Unterlagen und endet mit dem Eintreffen der geforderten Ergänzungen; §<br />

31 Abs. 2 VwVfG bzw. die entsprechende Vorschrift des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes ist<br />

entsprechend anzuwenden.<br />

Die Behörde setzt für die Ergänzung der Unterlagen eine angemessene Frist.<br />

[3. Sitzung LAG am 28./29.04.1992 in Würzburg]<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!