26.04.2014 Aufrufe

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zu § 15 GenTSV - 5<br />

_________________________________________________________________________________<br />

§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 15 Abs. 4 GenTSV<br />

Teilnehmerzahl für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i. V. m.<br />

§ 15 Abs. 4 GenTSV<br />

Die Teilnehmerzahl für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 15 Abs. 4<br />

GenTSV sollte die Zahl 50 möglichst nicht überschreiten.<br />

[10. Sitzung LAG am 06./07.11.1995 in München]<br />

73

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!