gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
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4. Ernte/Entsorgung<br />
a) Wurde der Erntetermin bzw. das Versuchsende bei Ausbringung von Organismen rechtzeitig<br />
angezeigt?<br />
b) Wurden Pflanzen/Pflanzenteile/Samen/Knollen/Rüben vollständig geerntet bzw. wie erfolgt<br />
die Rückholung freigesetzter Organismen?<br />
c) Werden diese entsprechend den Vorgaben des Bescheides in eine gentechnische Anlage<br />
verbracht und in welche?<br />
d) Werden Pflanzenreste verbrannt oder in den Boden eingearbeitet (wie tief)? Andere Entsorgungswege?<br />
e) Sind die eingesetzten Maschinen geeignet? Wie und wo werden sie nach dem Einsatz gereinigt?<br />
5. Monitoring<br />
a) Werden die Freisetzungsflächen nach Versuchsende regelmäßig auf nachwachsende<br />
transgene Pflanzen bzw. ausgebrachte Organismen hin untersucht? Erfolgt die Entsorgung<br />
entsprechend Nr. 4?<br />
b) Können nachwachsende Pflanzen das Monitoring behindern (z.B. nicht kleinwüchsige<br />
Kleesorten bei Freisetzungsvorhaben von Kartoffeln)?<br />
c) Wird eine Anbaupause oder der Anbau von Folgefrüchten entsprechend den Vorgaben<br />
des Bescheides bzw. des Antrags durchgeführt?<br />
Eine darüber hinausgehende experimentelle Überwachung der Freilandversuche erfordert ein Überwachungslabor<br />
oder die Einschaltung eines solchen. Folgende Ansätze einer experimentellen Überwachung<br />
wären denkbar:<br />
1. Überprüfung der Identität der freigesetzten gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. Organismen.<br />
2. Untersuchungen bei Verdacht auf unkontrollierten Gentransfer auf benachbarte Kreuzungspartner<br />
bzw. frei lebende Organismen.<br />
3. Überwachung der korrekten Entsorgung des transgenen Pflanzenmaterials bzw. freigesetzter<br />
Organismen im Vergleich zu konventionellen Pflanzen bzw. Organismen bei unterschiedlichen<br />
Entsorgungswegen.<br />
4. Überprüfung der Identität auflaufender Pflanzen bzw. Organismen im Rahmen des Monitoring.<br />
[13. Sitzung des LAG am 13./14.05. 1997 in Erfurt]<br />
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