gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
zu § 10 GenTG - 1<br />
_________________________________________________________________________________<br />
§ 10 GenTG<br />
Rechtsfolgen einer Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen Genehmigungsfristen<br />
Durch Überschreitung der im <strong>Gentechnik</strong>gesetz normierten Genehmigungsfristen tritt keinesfalls die<br />
Fiktion einer Erteilung der beantragten Genehmigung ein. Durch das Überschreiten der gesetzlichen<br />
Genehmigungsfrist verstößt die Behörde jedoch gegen eine gesetzliche Vorschrift und handelt daher<br />
rechtswidrig. Dies zieht jedoch für sich allein keine unmittelbaren Rechtsfolgen nach sich. Alle ersichtlichen<br />
Rechtsfolgen (Amtshaftung, dienstaufsichtliche bzw. disziplinarrechtliche Maßnahmen) setzen<br />
auch schuldhaftes Handeln voraus. An der Schuldhaftigkeit der Fristüberschreitung fehlt es insbesondere<br />
dann, wenn der Antrag auf Genehmigung des gentechnischen Vorhabens ohne eigenes Verschulden<br />
der Genehmigungsbehörde noch nicht entscheidungsreif war. In den übrigen Fällen folgt aus<br />
der Normierung starrer Genehmigungsfristen jedoch zumindest ein starkes Indiz für die Schuldhaftigkeit<br />
einer Überschreitung der Fristen.<br />
[2. Sitzung LAG am 15./16.10.1991 in Mainz]<br />
31