gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
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zu § 22 GenTG - 3<br />
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§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 8 TierSchG<br />
Verhältnis einer Genehmigung nach § 8 Tierschutzgesetz zu Anlagengenehmigungen nach<br />
dem <strong>Gentechnik</strong>gesetz<br />
Werden gentechnische Arbeiten, die ganz oder teilweise auch der Genehmigungspflicht nach § 8<br />
TierSchG unterfallen, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Antrag auf Genehmigung einer gentechnischen<br />
Anlage zur Genehmigung gestellt, so kommt § 22 Abs. 1 GenTG im Hinblick auf die tierschutzrechtliche<br />
Genehmigung nicht zur Anwendung.<br />
[8. Sitzung LAG am 13./14.10.1994 in Hamburg]<br />
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