gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
zu § 8 GenTG - 1<br />
_________________________________________________________________________________<br />
§ 8 Abs. 4; § 9 GenTG<br />
Begriff des Betriebs einer gentechnischen Anlage<br />
Der Begriff des Betriebs einer gentechnischen Anlage umfasst zwar alle Tätigkeiten einschließlich der<br />
dort durchgeführten gentechnischen Arbeiten. Für weitere gentechnische Arbeiten gilt jedoch nicht § 8<br />
Abs. 4 GenTG. Hierfür kommt vielmehr allein der § 9, GenTG als die speziellere Vorschrift zur Anwendung.<br />
[3. Sitzung LAG am 28./29.04.1992 in Würzburg]<br />
27