26.04.2014 Aufrufe

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

zu § 8 GenTG - 1<br />

_________________________________________________________________________________<br />

§ 8 Abs. 4; § 9 GenTG<br />

Begriff des Betriebs einer gentechnischen Anlage<br />

Der Begriff des Betriebs einer gentechnischen Anlage umfasst zwar alle Tätigkeiten einschließlich der<br />

dort durchgeführten gentechnischen Arbeiten. Für weitere gentechnische Arbeiten gilt jedoch nicht § 8<br />

Abs. 4 GenTG. Hierfür kommt vielmehr allein der § 9, GenTG als die speziellere Vorschrift zur Anwendung.<br />

[3. Sitzung LAG am 28./29.04.1992 in Würzburg]<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!