gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
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zu § 2 GenTBetV - 1<br />
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§ 2 Abs. 1 Satz 2 GenTBetV<br />
Beteiligung von Länderbehörden bei Freisetzungsvorhaben nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GenTBetV<br />
Die Beteiligung der zuständigen Landesbehörden bei Freisetzungsvorhaben nach § 2 Abs. 1 Satz 2<br />
GenTBetV dient der Einbeziehung regionaler Gesichtspunkte und der Behandlung von Fragen der<br />
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Überwachung. Sie erstreckt sich daher ausschließlich<br />
auf die zuständige Landesbehörde desjenigen Landes, in dessen Gebiet Auswirkungen der beantragten<br />
Freisetzung tatsächlich auftreten können.<br />
[9. Sitzung LAG am 02./03.05.1995 in Bremen]<br />
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