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gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

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zu § 2 GenTBetV - 1<br />

_________________________________________________________________________________<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 2 GenTBetV<br />

Beteiligung von Länderbehörden bei Freisetzungsvorhaben nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GenTBetV<br />

Die Beteiligung der zuständigen Landesbehörden bei Freisetzungsvorhaben nach § 2 Abs. 1 Satz 2<br />

GenTBetV dient der Einbeziehung regionaler Gesichtspunkte und der Behandlung von Fragen der<br />

grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Überwachung. Sie erstreckt sich daher ausschließlich<br />

auf die zuständige Landesbehörde desjenigen Landes, in dessen Gebiet Auswirkungen der beantragten<br />

Freisetzung tatsächlich auftreten können.<br />

[9. Sitzung LAG am 02./03.05.1995 in Bremen]<br />

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