26.04.2014 Aufrufe

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zu § 13 GenTSV - 3<br />

_________________________________________________________________________________<br />

§ 13 Abs. 6 GenTSV<br />

Zulässigkeit von Transporten von GVO-haltigen Abfällen<br />

Der Transport von Abfällen aus gentechnischen Anlagen der Sicherheitsstufen 1 und 2 in eine andere<br />

gentechnische Anlage ist nicht ausgeschlossen.<br />

§ 13 Abs. 6 GenTSV steht dem nicht entgegen, da er nur Abfälle der Sicherheitsstufen 3 und 4 betrifft.<br />

[16. Sitzung LAG am 25./26.11.1998 in Göttingen]<br />

68

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!