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gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

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zu § 12 GenTG - 1<br />

_________________________________________________________________________________<br />

§ 12 Abs. 5 und 5 a, Abs. 6 GenTG<br />

Anzeige- und Anmeldeverfahren gem. § 12 GenTG<br />

Erteilung eines Bescheides gem. § 12 Abs. 6 GenTG auch nach Ablauf der Frist nach § 12<br />

Abs. 5 und 5 a GenTG<br />

Anordnungen gem. § 12 Abs. 6 GenTG sind auch nach Ablauf der in § 12 Abs. 5 und 5 a genannten<br />

Fristen möglich.<br />

[3. Sitzung LAG am 28./29.04.1992 in Würzburg]<br />

[37. Sitzung LAG am 27./28.05.2009 in Göttingen]<br />

38

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