gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
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zu § 12 GenTVfV - 3<br />
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§ 12 GenTVfV, § 18 Abs. 3 GenTG<br />
Pflicht zur Veröffentlichung von Bescheiden nach dem <strong>Gentechnik</strong>recht<br />
Veröffentlichung von Bescheiden zu gentechnischen Anlagen, in denen gentechnische Arbeiten<br />
durchgeführt werden<br />
Gemäß § 12 GenTVfV sind Genehmigungen zu veröffentlichen, wenn der Genehmigung kein Anhörungsverfahren<br />
nach § 18 Abs. 3 GenTG in Verbindung mit der GenTAnhV vorausgegangen ist.<br />
[3. Sitzung LAG am 28./29.04.1992 in Würzburg]<br />
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