gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
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zu § 22 GenTG - 1<br />
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§ 22 GenTG, § 44 IfSG, § 2 Tierseuchenerreger-VO<br />
Reichweite der Konzentrationswirkung bei der Genehmigung gentechnischer Anlagen<br />
Erstreckung der Konzentrationswirkung auf die Erlaubnisse nach § 44 IfSG und § 2 Tierseuchenerreger-VO<br />
sowie auf die Erlaubnisse nach pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen<br />
Behördliche Entscheidungen, die die Sachkunde des Projektleiters betreffen, sind grundsätzlich bereits<br />
bei der Stellung eines Genehmigungsantrages zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen<br />
Anlage vorzulegen. Sie werden daher nicht von der Konzentrationswirkung des § 22 GenTG<br />
erfasst. Sofern dies im Einzelfall erforderlich ist, kann jedoch die Genehmigung unter der Bedingung<br />
eines späteren Nachweises der Sachkunde erteilt werden.<br />
[2. Sitzung LAG am 15./16.10.1991 in Mainz]<br />
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