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gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik

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zu § 22 GenTG - 1<br />

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§ 22 GenTG, § 44 IfSG, § 2 Tierseuchenerreger-VO<br />

Reichweite der Konzentrationswirkung bei der Genehmigung gentechnischer Anlagen<br />

Erstreckung der Konzentrationswirkung auf die Erlaubnisse nach § 44 IfSG und § 2 Tierseuchenerreger-VO<br />

sowie auf die Erlaubnisse nach pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen<br />

Behördliche Entscheidungen, die die Sachkunde des Projektleiters betreffen, sind grundsätzlich bereits<br />

bei der Stellung eines Genehmigungsantrages zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen<br />

Anlage vorzulegen. Sie werden daher nicht von der Konzentrationswirkung des § 22 GenTG<br />

erfasst. Sofern dies im Einzelfall erforderlich ist, kann jedoch die Genehmigung unter der Bedingung<br />

eines späteren Nachweises der Sachkunde erteilt werden.<br />

[2. Sitzung LAG am 15./16.10.1991 in Mainz]<br />

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