gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
gentechnikrecht - Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Gentechnik
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
zu § 7 GenTSV - 1<br />
_________________________________________________________________________________<br />
§ 7 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 GenTSV<br />
Zuordnung gentechnischer Arbeiten zu Forschungszwecken zur Sicherheitsstufe 1<br />
(„Strichpunktproblematik“)<br />
Die Formulierung von § 7 Abs. 3 Nr. 1 lit. a 1. Spiegelstrich GenTSV beruht auf einem Redaktionsversehen<br />
des Verordnungsgebers. Richtigerweise muss die Vorschrift wie folgt gelesen werden:<br />
„Gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken sind<br />
1. der Sicherheitsstufe 1 zuzuordnen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />
a) Die Spender- und Empfängerorganismen sind<br />
- die Organismen der Risikogruppe 1 nach § 5 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 2; ...“<br />
[4. Sitzung LAG am 11./12.11.1992 in Wiesbaden]<br />
Aufhebung des Beschlusses in der Loseblattsammlung, da die Rechtsgrundlage durch<br />
das Erste Gesetz zur Änderung des <strong>Gentechnik</strong>gesetzes entfallen ist.<br />
64