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Neue Ungleichheit und politische Repräsentation - Universität Trier

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anderen aber mit der Erosion des Prinzips der Leistungsgerechtigkeit. Letzteres rücke nicht<br />

nur in den Fokus durch ein Bildungssystem, das sich als unfähig erwiesen habe, Kindern <strong>und</strong><br />

Jugendlichen verschiedener Herkunft Chancengleichheit zu bieten. Eine wichtige Rolle spiele<br />

zudem die gr<strong>und</strong>sätzlichere These, wonach sich im Zeitalter des globalen Marktkapitalismus<br />

soziale <strong>Ungleichheit</strong> nicht mehr im Horizont des Leistungsprinzips rechtfertigen lasse.<br />

Für unsere These einer Abkoppelung der von den neuen <strong>Ungleichheit</strong>sstrukturen Betroffenen<br />

von den politisch repräsentierten Konfliktlinien <strong>und</strong> „Issues“ scheint es angebracht, sich<br />

zunächst einmal den zweiten <strong>und</strong> dritten Diskurs Meyers genauer anzuschauen. Denn auf den<br />

ersten Blick widersprechen sie sich: Entweder das Hauptkennzeichen der neuen <strong>Ungleichheit</strong><br />

liegt im Ausschluss ganzer Bevölkerungsgruppen von Anerkennung <strong>und</strong> Teilnahme - dann<br />

scheint ihre defizitäre <strong>politische</strong> Repräsentation nur eine logische Konsequenz ihrer gesellschaftlichen<br />

Exklusion zu sein. Oder aber das Hauptmerkmal der neuen <strong>Ungleichheit</strong> liegt in<br />

weit in die Mittelschichten hineinreichenden Flexibilitätszwängen, Statusgefährdungen <strong>und</strong><br />

Abstiegsängsten - dann wäre zu fragen, ob in dieser Gemeinsamkeit nicht die Gr<strong>und</strong>lage einer<br />

breiten, über einzelne Statusgruppen hinausreichenden Politisierung läge.<br />

Diese Differenz hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden<br />

symbolischen Ressourcen <strong>politische</strong>r Repräsentation, die aber in der Unterscheidung Meyers<br />

noch deutlicher in den beiden anderen Diskursen angesprochen werden: dem Unterschichts<strong>und</strong><br />

dem Gerechtigkeitsdiskurs.<br />

a) Der Bezug zur Systemtheorie<br />

3.2 Exklusion oder Prekarisierung<br />

3.2.1 Die begriffliche Debatte<br />

In einer durch die Schwächung manifester vertikaler Klassen- <strong>und</strong> Schichtstrukturen gekennzeichneten<br />

Gesellschaft scheint der Exklusionsbegriff auf den ersten Blick geeignet, die<br />

Weiterexistenz sozialer <strong>Ungleichheit</strong> zu erfassen. Pointiert formuliert Heinz Bude:<br />

„Die Frage ist nicht, wer oben <strong>und</strong> wer unten, sondern wer drinnen <strong>und</strong> wer draußen<br />

ist“ (Bude 2008: 13).<br />

In dieser binären Zuspitzung auf den Gegensatz von Inklusion <strong>und</strong> Exklusion erinnert die<br />

Begrifflichkeit an die funktionalistische Systemtheorie von Niklas Luhmann. Deren Gr<strong>und</strong>aussage<br />

zu modernen Gesellschaften lautet, dass an die Stelle vertikaler Stratifizierung die<br />

Ausdifferenzierung funktionaler Teilsysteme getreten sei. Eine in Funktionssysteme wie<br />

Wirtschaft, Wissenschaft, Recht <strong>und</strong> Politik ausdifferenzierte Gesellschaft kennt demnach<br />

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