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WIRTSCHAFT & FINANZEN<br />
Text Gerhard Gangelberger<br />
Foto Shutterstock<br />
ANLEIHEN – EINE ÜBERSICHT<br />
VIELSEITIGE<br />
FINANZINSTRUMENTE<br />
Anleihen sind aus dem modernen Staats- und Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken.<br />
(Stückelung mal ausgegebene Stücke) bezeichnet das Gesamtnominale.<br />
Die der Stückelung entsprechenden Wertpapiere werden<br />
auch als Teilschuldverschreibung bezeichnet. Ausgabekurs,<br />
Tilgungskurs, Börsekurs und Kupon werden in Prozent vom<br />
Nennwert ausgedrückt. Der Ausgabekurs und der Tilgungskurs<br />
können genau dem Nennwert entsprechen (pari), unter dem<br />
Nennwert liegen (unter pari) oder über dem Nennwert liegen<br />
(über pari). Bei einem Kurs unter pari spricht man auch von<br />
einem Abschlag (Disagio), bei einem Kurs über pari von einem<br />
Aufgeld (Agio).<br />
ANLEIHEN ALS FORDERUNGSPAPIERE. Ein Beteiligungspapier<br />
verschafft dem Inhaber ein Eigentumsrecht, er ist am<br />
Unternehmen beteiligt. Beträchtlichen Chancen auf Wertzuwächse<br />
steht das Verlustrisiko gegenüber. Ein Forderungspapier<br />
verbrieft das Recht auf Kapitalrückzahlung und Verzinsung. Der<br />
Käufer des Wertpapiers überlässt dem Gläubiger einen bestimmten<br />
Geldbetrag auf bestimmte Zeit. Der Ertrag ist beschränkt,<br />
gleichzeitig ist zumeist auch das Risiko geringer. Das typische<br />
Beteiligungspapier ist die Aktie, das typische Forderungspapier<br />
die Anleihe. Weitere Bezeichnungen für Anleihen sind Schuldverschreibungen,<br />
Obligationen, Rentenwerte oder Bonds.<br />
WESENTLICHE MERKMALE DER ANLEIHEN. Die meisten Anleihen<br />
haben eine im Vorhinein festgelegte Laufzeit. Zu Beginn<br />
der Laufzeit wird dem Emittenten, der die Anleihe begibt, durch<br />
die Investoren das Kapital zur Verfügung gestellt, indem die<br />
Investoren die Anleihe zeichnen. Während der Laufzeit wird die<br />
Anleihe verzinst. Am Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung<br />
(Tilgung) der Anleihe. Die Zahlung der Zinsen an den Investor<br />
findet bei den meisten Anleihen einmal jährlich statt (= jährlicher<br />
Kupontermin). Manche Anleihen weisen auch eine halbjährliche<br />
oder vierteljährliche Verzinsung auf. Die Stückelung<br />
einer Anleihe bezeichnet die kleinstmögliche Einheit, die gehandelt<br />
werden kann. Für Publikumsanleihen lautet die Stückelung<br />
meist auf 100, 500 oder 1.000 Euro, für Angebote an institutionelle<br />
Investoren oft 50.000 Euro oder darüber. Österreichische<br />
Bundesanleihen werden mit einer Stückelung von 1.000 Euro<br />
oder einem Vielfachen davon emittiert. Die Summe aller Stücke<br />
GESCHICHTE DER ANLEIHEN. Anleihen entstanden bereits im<br />
mittelalterlichen Italien. Italienische Staaten deckten so ihren<br />
kriegsbedingten Finanzbedarf. Venedig, Genua, Florenz, Mailand<br />
und andere verfügten über ein hochentwickeltes Bankwesen<br />
und auch der Adel war mehr kommerziell als feudal orientiert.<br />
In diesen Zentren der Hochfinanz konnten sich neue<br />
Formen der Staatsfinanzierung bevorzugt entwickeln. Mit<br />
Anleihen konnte auch das damals kirchliche, auch im weltlichen<br />
Recht verankerte Zinsverbot umgangen werden. Weiters mussten<br />
sich Staaten und Herrscher nicht mehr in Abhängigkeit von<br />
einigen wenigen Finanziers begeben, wie Karl V. in die der Fugger,<br />
und diesen Staatsvermögen, eigenes Familienvermögen und<br />
politische Macht übertragen, sondern konnten sich an ein größeres<br />
Publikum wenden. In der Neuzeit nahmen die Anleihen<br />
immer mehr zu, boten immer wieder neue Finanzierungsmöglichkeiten,<br />
führten aber auch zu immer stärkeren Staatsverschuldungen,<br />
aber auch zu Umschuldungen durch Begebung<br />
neuer Anleihen wie zu Staatsentschuldungen durch Staatsbankrott<br />
und Hyperinflation.<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN. Allgemein gelten Kapitalmarktgesetz<br />
(KMG), Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG), Bankwesengesetz<br />
(BWG), Börsegesetz (BörseG), Depotgesetz (DepotG),<br />
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) und Finanzmarktaufsichtsgesetz<br />
(FMAG). Für Bundesanleihen gilt das Bundesgesetz<br />
über die Verwaltung und Koordination der Finanzund<br />
sonstigen Bundesschulden, auch Bundesfinanzierungsgesetz.<br />
Auf Sonderformen der Anleihen beziehen sich Aktiengesetz<br />
(AktG), Hypothekenbankgesetz (HypBG), Pfandbriefgesetz<br />
(PfandbriefG) und Bankschuldverschreibungsgesetz. Die Mündelsicherheit<br />
ist im ABGB geregelt.<br />
74 FOKUS<br />
APRIL 2013