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WIRTSCHAFT & FINANZEN<br />

Text Gerhard Gangelberger<br />

Foto Shutterstock<br />

ANLEIHEN – EINE ÜBERSICHT<br />

VIELSEITIGE<br />

FINANZINSTRUMENTE<br />

Anleihen sind aus dem modernen Staats- und Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken.<br />

(Stückelung mal ausgegebene Stücke) bezeichnet das Gesamtnominale.<br />

Die der Stückelung entsprechenden Wertpapiere werden<br />

auch als Teilschuldverschreibung bezeichnet. Ausgabekurs,<br />

Tilgungskurs, Börsekurs und Kupon werden in Prozent vom<br />

Nennwert ausgedrückt. Der Ausgabekurs und der Tilgungskurs<br />

können genau dem Nennwert entsprechen (pari), unter dem<br />

Nennwert liegen (unter pari) oder über dem Nennwert liegen<br />

(über pari). Bei einem Kurs unter pari spricht man auch von<br />

einem Abschlag (Disagio), bei einem Kurs über pari von einem<br />

Aufgeld (Agio).<br />

ANLEIHEN ALS FORDERUNGSPAPIERE. Ein Beteiligungspapier<br />

verschafft dem Inhaber ein Eigentumsrecht, er ist am<br />

Unternehmen beteiligt. Beträchtlichen Chancen auf Wertzuwächse<br />

steht das Verlustrisiko gegenüber. Ein Forderungspapier<br />

verbrieft das Recht auf Kapitalrückzahlung und Verzinsung. Der<br />

Käufer des Wertpapiers überlässt dem Gläubiger einen bestimmten<br />

Geldbetrag auf bestimmte Zeit. Der Ertrag ist beschränkt,<br />

gleichzeitig ist zumeist auch das Risiko geringer. Das typische<br />

Beteiligungspapier ist die Aktie, das typische Forderungspapier<br />

die Anleihe. Weitere Bezeichnungen für Anleihen sind Schuldverschreibungen,<br />

Obligationen, Rentenwerte oder Bonds.<br />

WESENTLICHE MERKMALE DER ANLEIHEN. Die meisten Anleihen<br />

haben eine im Vorhinein festgelegte Laufzeit. Zu Beginn<br />

der Laufzeit wird dem Emittenten, der die Anleihe begibt, durch<br />

die Investoren das Kapital zur Verfügung gestellt, indem die<br />

Investoren die Anleihe zeichnen. Während der Laufzeit wird die<br />

Anleihe verzinst. Am Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung<br />

(Tilgung) der Anleihe. Die Zahlung der Zinsen an den Investor<br />

findet bei den meisten Anleihen einmal jährlich statt (= jährlicher<br />

Kupontermin). Manche Anleihen weisen auch eine halbjährliche<br />

oder vierteljährliche Verzinsung auf. Die Stückelung<br />

einer Anleihe bezeichnet die kleinstmögliche Einheit, die gehandelt<br />

werden kann. Für Publikumsanleihen lautet die Stückelung<br />

meist auf 100, 500 oder 1.000 Euro, für Angebote an institutionelle<br />

Investoren oft 50.000 Euro oder darüber. Österreichische<br />

Bundesanleihen werden mit einer Stückelung von 1.000 Euro<br />

oder einem Vielfachen davon emittiert. Die Summe aller Stücke<br />

GESCHICHTE DER ANLEIHEN. Anleihen entstanden bereits im<br />

mittelalterlichen Italien. Italienische Staaten deckten so ihren<br />

kriegsbedingten Finanzbedarf. Venedig, Genua, Florenz, Mailand<br />

und andere verfügten über ein hochentwickeltes Bankwesen<br />

und auch der Adel war mehr kommerziell als feudal orientiert.<br />

In diesen Zentren der Hochfinanz konnten sich neue<br />

Formen der Staatsfinanzierung bevorzugt entwickeln. Mit<br />

Anleihen konnte auch das damals kirchliche, auch im weltlichen<br />

Recht verankerte Zinsverbot umgangen werden. Weiters mussten<br />

sich Staaten und Herrscher nicht mehr in Abhängigkeit von<br />

einigen wenigen Finanziers begeben, wie Karl V. in die der Fugger,<br />

und diesen Staatsvermögen, eigenes Familienvermögen und<br />

politische Macht übertragen, sondern konnten sich an ein größeres<br />

Publikum wenden. In der Neuzeit nahmen die Anleihen<br />

immer mehr zu, boten immer wieder neue Finanzierungsmöglichkeiten,<br />

führten aber auch zu immer stärkeren Staatsverschuldungen,<br />

aber auch zu Umschuldungen durch Begebung<br />

neuer Anleihen wie zu Staatsentschuldungen durch Staatsbankrott<br />

und Hyperinflation.<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN. Allgemein gelten Kapitalmarktgesetz<br />

(KMG), Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG), Bankwesengesetz<br />

(BWG), Börsegesetz (BörseG), Depotgesetz (DepotG),<br />

Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) und Finanzmarktaufsichtsgesetz<br />

(FMAG). Für Bundesanleihen gilt das Bundesgesetz<br />

über die Verwaltung und Koordination der Finanzund<br />

sonstigen Bundesschulden, auch Bundesfinanzierungsgesetz.<br />

Auf Sonderformen der Anleihen beziehen sich Aktiengesetz<br />

(AktG), Hypothekenbankgesetz (HypBG), Pfandbriefgesetz<br />

(PfandbriefG) und Bankschuldverschreibungsgesetz. Die Mündelsicherheit<br />

ist im ABGB geregelt.<br />

74 FOKUS<br />

APRIL 2013

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