Download - Nachhaltigkeit - Wiener Stadtwerke
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KONZERNANHANG GESCHÄFTS- UND NACHHALTIGKEITSBERICHT 2010<br />
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden<br />
nach der Equity-Methode bewertet. Dabei werden dieselben<br />
Bewertungsmethoden wie für vollkonsolidierte<br />
Unternehmen angewandt.<br />
Die Ausleihungen sind mit Anschaffungskosten bzw.<br />
mit den niedrigeren Barwerten am Bilanzstichtag<br />
bewertet.<br />
Für Wertpapiere des Anlagevermögens gilt das<br />
gemilderte Niederstwertprinzip. Wertminderungen<br />
werden dann berücksichtigt, wenn sie voraussichtlich<br />
von Dauer sind.<br />
Hinsichtlich der Beurteilung einer Wertminderung als<br />
dauerhaft wurde abweichend zum Vorjahr nach der<br />
AFRAC-Stellungnahme „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen<br />
Bilanzierung von Finanzanlage-<br />
und Finanzumlaufvermögen“ vom Juni 2010<br />
vorgegangen. Diese Stellungnahme ist erstmals für<br />
Geschäftsjahre, die am 1. Jänner 2010 oder später beginnen,<br />
anzuwenden und sieht insbesondere für sogenannte<br />
Dachfonds im Vergleich zur bisherigen Praxis<br />
strengere Regeln vor. Bei Tochterunternehmen mit abweichendem<br />
Stichtag, die auf Basis des Abschlusses<br />
per 30.9.2010 in den Konzernabschluss einbezogen<br />
werden, wird die oben genannte AFRAC-Stellungnahme<br />
aufgrund der Inkrafttretens-Bestimmungen erstmals<br />
mit 30.9.2011 angewendet. Für diese Gesellschaften<br />
wurde auf eine Anpassung zum 31.12.2010 verzichtet<br />
und liegt insofern auf Basis des § 260 Abs 2 UGB eine<br />
Abweichung von der konzerneinheitlichen Bewertung<br />
vor. Bei Anpassung an die Bewertungsgrundsätze laut<br />
AFRAC-Stellungnahme hätte sich zum 31.12.2010 ein<br />
zusätzlicher Wertminderungsaufwand in Höhe von<br />
6.990 TEUR ergeben. Dem stehen kumulierte Wertsteigerungen<br />
in Höhe von 39.950 TEUR gegenüber. Per<br />
Saldo ergibt sich daher eine positive Differenz zum<br />
31.12.2010 von rund 32.960 TEUR.<br />
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungsbzw.<br />
Herstellungskosten. Sofern die beizulegenden<br />
Werte am Abschlussstichtag – z. B. aufgrund gesunkener<br />
Börsen- oder Marktpreise – niedriger sind, werden<br />
diese angesetzt.<br />
Bestandteile der Herstellungskosten sind ausschließlich<br />
direkt zurechenbare Kosten (Fertigungsmaterial,<br />
Fertigungslöhne) und anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten<br />
unter der Annahme einer Vollauslastung<br />
sowie Aufwendungen für freiwillige soziale<br />
Leistungen und für betriebliche Altersversorgung.<br />
Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung und für<br />
Fremdkapitalzinsen dürfen nicht aktiviert werden.<br />
Die Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
erfolgt für gleichartige Vermögensgegenstände<br />
nach dem gewogenen Durchschnittspreisverfahren<br />
bzw. nach ähnlichen Verfahren. Für Bestandsrisiken,<br />
die aus der Lagerdauer bzw. aus verminderter Verwertbarkeit<br />
resultieren, werden angemessene<br />
Abschläge berücksichtigt.<br />
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen<br />
Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten.<br />
Erkennbare Risiken werden durch entsprechende<br />
Wertberichtigungen berücksichtigt.<br />
Entgeltlich erworbene CO 2<br />
-Emissionszertifikate werden<br />
unter den Sonstigen Forderungen ausgewiesen<br />
und gemäß dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.<br />
Unentgeltlich zugeteilte Zertifikate werden nicht<br />
bilanziert.<br />
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit<br />
den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren<br />
Börsenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.<br />
Die unversteuerten Rücklagen gemäß § 205 UGB<br />
werden gemäß § 253 (Abs 3) UGB als Gewinnrücklagen<br />
im Konzernabschluss ausgewiesen.<br />
Die Rückstellungen für Abfertigungen und Rückstellungen<br />
für ähnliche Verpflichtungen werden<br />
nach finanzmathematischen Grundsätzen gemäß den<br />
Vorschriften IAS 19 entsprechend der Methode der<br />
laufenden Einmalprämien und unter Annahme einer<br />
Diskontrate von 5,25 Prozent (Vorjahr: 5,25 Prozent),<br />
einer Gehaltssteigerung von 3 Prozent (Vorjahr:<br />
3 Prozent) und eines Pensionsantrittalters von 65<br />
Jahren bei Männern und bei Frauen ermittelt.<br />
Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen<br />
werden zum 31.12.2010 gemäß IAS 19 nach dem<br />
laufenden Einmalprämienverfahren (Projected Unit<br />
Credit Method) unter Anwendung der Korridormethode<br />
berechnet.<br />
Aufgrund des <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong>-Zuweisungsgesetzes,<br />
LGBl 17/1999, hat die Gesellschaft der Gemeinde<br />
Wien die Pensionsaufwendungen für die ihr zugewiesenen<br />
MitarbeiterInnen zu ersetzen. Somit liegt für<br />
die Gesellschaft eine mittelbare Pensionsverpflichtung<br />
vor. Für die Bilanzierung dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen<br />
wendet die Gesellschaft gemäß § 211<br />
Abs 2 UGB die Regelungen des Fachgutachtens des<br />
Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts<br />
für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation<br />
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über<br />
die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung von<br />
Pensionsverpflichtungen nach den Vorschriften des<br />
Rechnungslegungsgesetzes (Fachgutachten Nr. 80,<br />
KFS-RL 2) sowie die Änderungen und Ergänzungen des<br />
Fachgutachtens KFS-RL 2 (beschlossen in der Sitzung