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Download - Nachhaltigkeit - Wiener Stadtwerke

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110<br />

KONZERNANHANG GESCHÄFTS- UND NACHHALTIGKEITSBERICHT 2010<br />

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden<br />

nach der Equity-Methode bewertet. Dabei werden dieselben<br />

Bewertungsmethoden wie für vollkonsolidierte<br />

Unternehmen angewandt.<br />

Die Ausleihungen sind mit Anschaffungskosten bzw.<br />

mit den niedrigeren Barwerten am Bilanzstichtag<br />

bewertet.<br />

Für Wertpapiere des Anlagevermögens gilt das<br />

gemilderte Niederstwertprinzip. Wertminderungen<br />

werden dann berücksichtigt, wenn sie voraussichtlich<br />

von Dauer sind.<br />

Hinsichtlich der Beurteilung einer Wertminderung als<br />

dauerhaft wurde abweichend zum Vorjahr nach der<br />

AFRAC-Stellungnahme „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen<br />

Bilanzierung von Finanzanlage-<br />

und Finanzumlaufvermögen“ vom Juni 2010<br />

vorgegangen. Diese Stellungnahme ist erstmals für<br />

Geschäftsjahre, die am 1. Jänner 2010 oder später beginnen,<br />

anzuwenden und sieht insbesondere für sogenannte<br />

Dachfonds im Vergleich zur bisherigen Praxis<br />

strengere Regeln vor. Bei Tochterunternehmen mit abweichendem<br />

Stichtag, die auf Basis des Abschlusses<br />

per 30.9.2010 in den Konzernabschluss einbezogen<br />

werden, wird die oben genannte AFRAC-Stellungnahme<br />

aufgrund der Inkrafttretens-Bestimmungen erstmals<br />

mit 30.9.2011 angewendet. Für diese Gesellschaften<br />

wurde auf eine Anpassung zum 31.12.2010 verzichtet<br />

und liegt insofern auf Basis des § 260 Abs 2 UGB eine<br />

Abweichung von der konzerneinheitlichen Bewertung<br />

vor. Bei Anpassung an die Bewertungsgrundsätze laut<br />

AFRAC-Stellungnahme hätte sich zum 31.12.2010 ein<br />

zusätzlicher Wertminderungsaufwand in Höhe von<br />

6.990 TEUR ergeben. Dem stehen kumulierte Wertsteigerungen<br />

in Höhe von 39.950 TEUR gegenüber. Per<br />

Saldo ergibt sich daher eine positive Differenz zum<br />

31.12.2010 von rund 32.960 TEUR.<br />

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungsbzw.<br />

Herstellungskosten. Sofern die beizulegenden<br />

Werte am Abschlussstichtag – z. B. aufgrund gesunkener<br />

Börsen- oder Marktpreise – niedriger sind, werden<br />

diese angesetzt.<br />

Bestandteile der Herstellungskosten sind ausschließlich<br />

direkt zurechenbare Kosten (Fertigungsmaterial,<br />

Fertigungslöhne) und anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten<br />

unter der Annahme einer Vollauslastung<br />

sowie Aufwendungen für freiwillige soziale<br />

Leistungen und für betriebliche Altersversorgung.<br />

Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung und für<br />

Fremdkapitalzinsen dürfen nicht aktiviert werden.<br />

Die Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

erfolgt für gleichartige Vermögensgegenstände<br />

nach dem gewogenen Durchschnittspreisverfahren<br />

bzw. nach ähnlichen Verfahren. Für Bestandsrisiken,<br />

die aus der Lagerdauer bzw. aus verminderter Verwertbarkeit<br />

resultieren, werden angemessene<br />

Abschläge berücksichtigt.<br />

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen<br />

Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten.<br />

Erkennbare Risiken werden durch entsprechende<br />

Wertberichtigungen berücksichtigt.<br />

Entgeltlich erworbene CO 2<br />

-Emissionszertifikate werden<br />

unter den Sonstigen Forderungen ausgewiesen<br />

und gemäß dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.<br />

Unentgeltlich zugeteilte Zertifikate werden nicht<br />

bilanziert.<br />

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit<br />

den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren<br />

Börsenkurs zum Bilanzstichtag bewertet.<br />

Die unversteuerten Rücklagen gemäß § 205 UGB<br />

werden gemäß § 253 (Abs 3) UGB als Gewinnrücklagen<br />

im Konzernabschluss ausgewiesen.<br />

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Rückstellungen<br />

für ähnliche Verpflichtungen werden<br />

nach finanzmathematischen Grundsätzen gemäß den<br />

Vorschriften IAS 19 entsprechend der Methode der<br />

laufenden Einmalprämien und unter Annahme einer<br />

Diskontrate von 5,25 Prozent (Vorjahr: 5,25 Prozent),<br />

einer Gehaltssteigerung von 3 Prozent (Vorjahr:<br />

3 Prozent) und eines Pensionsantrittalters von 65<br />

Jahren bei Männern und bei Frauen ermittelt.<br />

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen<br />

werden zum 31.12.2010 gemäß IAS 19 nach dem<br />

laufenden Einmalprämienverfahren (Projected Unit<br />

Credit Method) unter Anwendung der Korridormethode<br />

berechnet.<br />

Aufgrund des <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong>-Zuweisungsgesetzes,<br />

LGBl 17/1999, hat die Gesellschaft der Gemeinde<br />

Wien die Pensionsaufwendungen für die ihr zugewiesenen<br />

MitarbeiterInnen zu ersetzen. Somit liegt für<br />

die Gesellschaft eine mittelbare Pensionsverpflichtung<br />

vor. Für die Bilanzierung dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen<br />

wendet die Gesellschaft gemäß § 211<br />

Abs 2 UGB die Regelungen des Fachgutachtens des<br />

Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts<br />

für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation<br />

der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über<br />

die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung von<br />

Pensionsverpflichtungen nach den Vorschriften des<br />

Rechnungslegungsgesetzes (Fachgutachten Nr. 80,<br />

KFS-RL 2) sowie die Änderungen und Ergänzungen des<br />

Fachgutachtens KFS-RL 2 (beschlossen in der Sitzung

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