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Download - Nachhaltigkeit - Wiener Stadtwerke

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20 UNTERNEHMENSPROFIL GESCHÄFTS- UND NACHHALTIGKEITSBERICHT 2010<br />

Corporate Governance<br />

Zur Sicherstellung einer ordungsgemäßen und<br />

effizienten Geschäftsgebarung kommen im <strong>Wiener</strong><br />

<strong>Stadtwerke</strong>-Konzern effektive Instrumente der<br />

Unternehmensführung und -kontrolle zum Einsatz.<br />

Das konzernweit implementierte Risikomanagementsystem<br />

ermöglicht die frühzeitige Erkennung von<br />

Chancen und Risiken und das Einleiten geeigneter<br />

Maßnahmen zum richtigen Umgang mit den daraus<br />

resultierenden Entwicklungen. Detaillierte Angaben<br />

zum Risikomanagementsystem und den wichtigsten<br />

Risikokategorien des <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong>-Konzerns<br />

finden sich im Lagebericht ab Seite 98. Nachdem<br />

bereits 2009 zum Thema Antikorruption ein erster<br />

Leitfaden im Umgang mit Weihnachtsgeschenken<br />

erlassen wurde, hat der Vorstand im Jahr 2010 klare<br />

Verhaltensweisen im Umgang mit sonstigen Geschenken,<br />

Essenseinladungen und Veranstaltungen<br />

beschlossen. Die entsprechenden Leitlinien werden<br />

gerade erstellt. Für 2011 sind die konzernweite Kommunikation<br />

und Schulungsmaßnahmen geplant.<br />

Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat der <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong> AG wird nach<br />

§ 87 Abs 1 Aktiengesetz von der Hauptversammlung<br />

der Aktionäre gewählt. Er besteht aus acht KapitalvertreterInnen<br />

und vier ArbeitnehmervertreterInnen, die<br />

gemäß § 110 Arbeitnehmerverfassungsgesetz entsandt<br />

werden (siehe Auflistung Seite 123). Die Aufsichtsratsmitglieder<br />

kommen ihren per Gesetz oder per Satzung<br />

definierten Pflichten in zumindest vier Sitzungen pro<br />

Jahr nach. Neben der laufenden Information kann vom<br />

Vorstand jederzeit ein Bericht über die Angelegenheiten<br />

und Entwicklungen des Unternehmens verlangt<br />

werden. Bei zustimmungspflichtigen Geschäftsfällen<br />

und grundlegenden strategischen Entscheidungen<br />

muss der Vorstand das satzungs- bzw. gesetzmäßig<br />

vorge schriebene Einverständnis des Aufsichtsrats<br />

einholen.<br />

Konzernrevision<br />

Im <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong>-Konzern ist eine interne<br />

Konzern revision eingerichtet, die den Vorstand in seinen<br />

Führungsfunktionen durch umfassende Prüfungen<br />

aller Konzernbereiche einschließlich aller Tochter- und<br />

Mehrheitsbeteiligungen unterstützt. Die Konzernrevision<br />

dient der Sicherung betrieblicher Vorgänge und<br />

stellt fest, ob bei der Ausrichtung der Arbeitsprozesse<br />

die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit,<br />

Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit beachtet werden.<br />

Um dieser Aufgabenstellung nachkommen zu können,<br />

ist sie mit einem aktiven und passiven Informationsrecht<br />

ausgestattet und kann Zutritt zu allen betrie b-<br />

lichen Einrichtungen sowie Einsicht in Unterlagen<br />

und Belege verlangen. Derartige Prüfungen ergehen<br />

in Form eines ausführlichen Prüfberichts an den<br />

Vorstand.<br />

Kontrollamt der Stadt Wien<br />

Die <strong>Wiener</strong> Stadtverfassung sieht eine Prüfung von<br />

Unternehmen vor, an denen die Gemeinde Wien mehrheitlich<br />

beteiligt ist. Wahrgenommen wird diese Aufgabe<br />

vom Kontrollamt der Stadt Wien. Die Prüfberichte<br />

werden offengelegt und sind unter www.kontrollamt.<br />

wien.at/berichte/Uebersicht.htm einzusehen.<br />

In den Geschäftsjahren 2009 und 2010 wurden<br />

mehrere Unternehmenseinheiten einer Prüfung<br />

unterzogen. Die Untersuchungsaspekte reichten von<br />

der „Sicherheitstechnischen Prüfung von Kollektorgängen<br />

im Kraftwerk Simmering“ bis hin zur Prüfung<br />

der Eventualverbindlichkeiten und -forderungen von<br />

Wien Energie Fernwärme. Die <strong>Wiener</strong> Linien wurden<br />

hinsichtlich des Umgangs mit sensiblen Krankendaten<br />

der MitarbeiterInnen überprüft. Nach der Datenschutzkommission<br />

bescheinigt auch das Kontrollamt<br />

einen sehr sensiblen Umgang mit diesen Daten. Ein<br />

weiterer Kontrollamtsbericht befasste sich mit den<br />

Tarifen der <strong>Wiener</strong> Linien; die Preisgestaltung wurde<br />

als sehr günstig und die Tarife im internationalen<br />

Vergleich als sehr niedrig beurteilt. Kritisch beurteilte<br />

das Kontrollamt hingegen den baulichen Zustand<br />

einiger Straßenbahnremisen der <strong>Wiener</strong> Linien. Die<br />

Empfehlungen wurden zum Teil bereits umgesetzt bzw.<br />

wurden in das aktuelle Erneuerungsprogramm für die<br />

Straßenbahnremisen aufgenommen.<br />

Rechnungshof<br />

Laut Bundesverfassungsgesetz bzw. Rechnungshofgesetz<br />

steht dem Rechnungshof die Überprüfung<br />

der Gebarung von Unternehmen, an denen das Land<br />

mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder<br />

Eigenkapitals hält, zu. Diese Überprüfung erstreckt<br />

sich nicht nur auf die buchhalterisch richtige Erfassung<br />

der Geschäftsfälle und die Einhaltung aller<br />

bestehenden Vorschriften. Es wird auch beurteilt, ob<br />

die Finanzmittel sparsam, zweck mäßig und wirtschaftlich<br />

verwendet wurden. Neben einer von Amts wegen<br />

durchgeführten Überprüfung kann auch der <strong>Wiener</strong><br />

Gemeinderat per Beschluss oder der <strong>Wiener</strong> Stadtsenat<br />

mit einem begründeten Ersuchen eine Prüfung<br />

verlangen.<br />

Die Prüfberichte werden offengelegt und sind unter<br />

www.rechnungshof.gv.at einzusehen.

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