Download - Nachhaltigkeit - Wiener Stadtwerke
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20 UNTERNEHMENSPROFIL GESCHÄFTS- UND NACHHALTIGKEITSBERICHT 2010<br />
Corporate Governance<br />
Zur Sicherstellung einer ordungsgemäßen und<br />
effizienten Geschäftsgebarung kommen im <strong>Wiener</strong><br />
<strong>Stadtwerke</strong>-Konzern effektive Instrumente der<br />
Unternehmensführung und -kontrolle zum Einsatz.<br />
Das konzernweit implementierte Risikomanagementsystem<br />
ermöglicht die frühzeitige Erkennung von<br />
Chancen und Risiken und das Einleiten geeigneter<br />
Maßnahmen zum richtigen Umgang mit den daraus<br />
resultierenden Entwicklungen. Detaillierte Angaben<br />
zum Risikomanagementsystem und den wichtigsten<br />
Risikokategorien des <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong>-Konzerns<br />
finden sich im Lagebericht ab Seite 98. Nachdem<br />
bereits 2009 zum Thema Antikorruption ein erster<br />
Leitfaden im Umgang mit Weihnachtsgeschenken<br />
erlassen wurde, hat der Vorstand im Jahr 2010 klare<br />
Verhaltensweisen im Umgang mit sonstigen Geschenken,<br />
Essenseinladungen und Veranstaltungen<br />
beschlossen. Die entsprechenden Leitlinien werden<br />
gerade erstellt. Für 2011 sind die konzernweite Kommunikation<br />
und Schulungsmaßnahmen geplant.<br />
Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat der <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong> AG wird nach<br />
§ 87 Abs 1 Aktiengesetz von der Hauptversammlung<br />
der Aktionäre gewählt. Er besteht aus acht KapitalvertreterInnen<br />
und vier ArbeitnehmervertreterInnen, die<br />
gemäß § 110 Arbeitnehmerverfassungsgesetz entsandt<br />
werden (siehe Auflistung Seite 123). Die Aufsichtsratsmitglieder<br />
kommen ihren per Gesetz oder per Satzung<br />
definierten Pflichten in zumindest vier Sitzungen pro<br />
Jahr nach. Neben der laufenden Information kann vom<br />
Vorstand jederzeit ein Bericht über die Angelegenheiten<br />
und Entwicklungen des Unternehmens verlangt<br />
werden. Bei zustimmungspflichtigen Geschäftsfällen<br />
und grundlegenden strategischen Entscheidungen<br />
muss der Vorstand das satzungs- bzw. gesetzmäßig<br />
vorge schriebene Einverständnis des Aufsichtsrats<br />
einholen.<br />
Konzernrevision<br />
Im <strong>Wiener</strong> <strong>Stadtwerke</strong>-Konzern ist eine interne<br />
Konzern revision eingerichtet, die den Vorstand in seinen<br />
Führungsfunktionen durch umfassende Prüfungen<br />
aller Konzernbereiche einschließlich aller Tochter- und<br />
Mehrheitsbeteiligungen unterstützt. Die Konzernrevision<br />
dient der Sicherung betrieblicher Vorgänge und<br />
stellt fest, ob bei der Ausrichtung der Arbeitsprozesse<br />
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit,<br />
Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit beachtet werden.<br />
Um dieser Aufgabenstellung nachkommen zu können,<br />
ist sie mit einem aktiven und passiven Informationsrecht<br />
ausgestattet und kann Zutritt zu allen betrie b-<br />
lichen Einrichtungen sowie Einsicht in Unterlagen<br />
und Belege verlangen. Derartige Prüfungen ergehen<br />
in Form eines ausführlichen Prüfberichts an den<br />
Vorstand.<br />
Kontrollamt der Stadt Wien<br />
Die <strong>Wiener</strong> Stadtverfassung sieht eine Prüfung von<br />
Unternehmen vor, an denen die Gemeinde Wien mehrheitlich<br />
beteiligt ist. Wahrgenommen wird diese Aufgabe<br />
vom Kontrollamt der Stadt Wien. Die Prüfberichte<br />
werden offengelegt und sind unter www.kontrollamt.<br />
wien.at/berichte/Uebersicht.htm einzusehen.<br />
In den Geschäftsjahren 2009 und 2010 wurden<br />
mehrere Unternehmenseinheiten einer Prüfung<br />
unterzogen. Die Untersuchungsaspekte reichten von<br />
der „Sicherheitstechnischen Prüfung von Kollektorgängen<br />
im Kraftwerk Simmering“ bis hin zur Prüfung<br />
der Eventualverbindlichkeiten und -forderungen von<br />
Wien Energie Fernwärme. Die <strong>Wiener</strong> Linien wurden<br />
hinsichtlich des Umgangs mit sensiblen Krankendaten<br />
der MitarbeiterInnen überprüft. Nach der Datenschutzkommission<br />
bescheinigt auch das Kontrollamt<br />
einen sehr sensiblen Umgang mit diesen Daten. Ein<br />
weiterer Kontrollamtsbericht befasste sich mit den<br />
Tarifen der <strong>Wiener</strong> Linien; die Preisgestaltung wurde<br />
als sehr günstig und die Tarife im internationalen<br />
Vergleich als sehr niedrig beurteilt. Kritisch beurteilte<br />
das Kontrollamt hingegen den baulichen Zustand<br />
einiger Straßenbahnremisen der <strong>Wiener</strong> Linien. Die<br />
Empfehlungen wurden zum Teil bereits umgesetzt bzw.<br />
wurden in das aktuelle Erneuerungsprogramm für die<br />
Straßenbahnremisen aufgenommen.<br />
Rechnungshof<br />
Laut Bundesverfassungsgesetz bzw. Rechnungshofgesetz<br />
steht dem Rechnungshof die Überprüfung<br />
der Gebarung von Unternehmen, an denen das Land<br />
mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder<br />
Eigenkapitals hält, zu. Diese Überprüfung erstreckt<br />
sich nicht nur auf die buchhalterisch richtige Erfassung<br />
der Geschäftsfälle und die Einhaltung aller<br />
bestehenden Vorschriften. Es wird auch beurteilt, ob<br />
die Finanzmittel sparsam, zweck mäßig und wirtschaftlich<br />
verwendet wurden. Neben einer von Amts wegen<br />
durchgeführten Überprüfung kann auch der <strong>Wiener</strong><br />
Gemeinderat per Beschluss oder der <strong>Wiener</strong> Stadtsenat<br />
mit einem begründeten Ersuchen eine Prüfung<br />
verlangen.<br />
Die Prüfberichte werden offengelegt und sind unter<br />
www.rechnungshof.gv.at einzusehen.