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Die Teilschuldverschreibungen betreffende Risikofaktoren<br />

Allgemeine Risiken<br />

Marktumfeld<br />

Der Markt für von deutschen Unternehmen und Banken begebene Anleihen wird von<br />

volkswirtschaftlichen Faktoren und dem Marktumfeld in Deutschland sowie unterschiedlich stark vom<br />

Marktumfeld, Zinssätzen, Devisenkursen und Inflationsraten in anderen europäischen und sonstigen<br />

Industrieländern beeinflusst. Ereignisse in Deutschland, Europa oder andernorts können zu<br />

Marktvolatilität führen und sich somit nachteilig auf den Kurs der Teilschuldverschreibungen<br />

auswirken. Ferner können die konjunkturelle Lage und die Marktbedingungen negative Auswirkungen<br />

auf den Kurs der Teilschuldverschreibungen haben.<br />

Sekundärmarkt<br />

Es kann nicht garantiert werden, dass sich ein aktiver Markt für den Handel in den<br />

Teilschuldverschreibungen entwickelt oder dass dieser, falls sich ein solcher entwickelt,<br />

aufrechterhalten wird. Entwickelt sich kein aktiver Markt für den Handel in den<br />

Teilschuldverschreibungen oder wird dieser nicht aufrechterhalten, kann sich dies nachteilig auf den<br />

Kurs bzw. Handelspreis und die Liquidität der Teilschuldverschreibungen auswirken. Die Emittentin<br />

und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften sind berechtigt, die Teilschuldverschreibungen für<br />

eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter zu kaufen und zu verkaufen und weitere<br />

Teilschuldverschreibungen zu begeben. Diese Geschäfte können einen positiven oder einen<br />

negativen Einfluss auf die Kursentwicklung der Teilschuldverschreibungen haben. Eine Einführung<br />

weiterer, konkurrierender Produkte auf dem Markt kann den Wert der Teilschuldverschreibungen<br />

beeinträchtigen.<br />

Transaktionskosten<br />

Beim Kauf und Verkauf von Teilschuldverschreibungen fallen neben dem aktuellen Preis der<br />

Teilschuldverschreibung verschiedene Nebenkosten (u.a. Transaktionskosten und Provisionen) an, die<br />

das Gewinnpotential der Teilschuldverschreibungen erheblich verringern oder sogar ausschließen<br />

können. So stellen die Kreditinstitute in aller Regel ihren Kunden eigene Provisionen in Rechnung, die<br />

entweder eine feste Mindestprovision oder eine anteilige, vom Auftragswert abhängige Provision<br />

darstellen. Soweit in die Ausführung eines Auftrages weitere – in- oder ausländische – Stellen<br />

eingeschaltet sind, wie insbesondere inländische Plazeure oder Broker an ausländischen Märkten,<br />

müssen die Anleihegläubiger berücksichtigen, dass ihnen auch deren Courtagen, Provisionen und<br />

andere Kosten (fremde Kosten) weiterbelastet werden.<br />

Neben diesen Kosten, die unmittelbar mit dem Kauf von Teilschuldverschreibungen verbunden sind<br />

(direkte Kosten), müssen Anleihegläubiger auch die Folgekosten (z.B. Depotentgelte) berücksichtigen.<br />

Potentielle Anleger sollten sich vor Erwerb der Teilschuldverschreibungen über die mit dem<br />

Erwerb, der Verwahrung oder dem Verkauf der Teilschuldverschreibungen zusätzlich<br />

anfallenden Kosten informieren.<br />

Kreditfinanzierungsrisiko des Anlegers<br />

Wird der Erwerb der Teilschuldverschreibungen mit Kredit finanziert und kommt es anschließend zu<br />

einem Zahlungsverzug oder -ausfall hinsichtlich der Teilschuldverschreibungen oder sinkt der Kurs<br />

erheblich, muss der Anleihegläubiger nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch<br />

Kapital und Zinsen des Kredits zurückzahlen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko erheblich erhöhen.<br />

Ein Anleger sollte nicht darauf vertrauen, Kapital und Zinsen eines Kredits aus Gewinnen eines<br />

Geschäftes (zurück)zahlen zu können. Vielmehr sollte der potentielle Anleger vorher seine<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin überprüfen, ob er zur Zinszahlung und gegebenenfalls<br />

kurzfristigen Tilgung des Kredites auch dann in der Lage ist, wenn statt der erwarteten Gewinne<br />

Verluste eintreten.<br />

Besteuerung<br />

Zinszahlungen auf die Teilschuldverschreibungen oder vom Anleihegläubiger bei Verkauf oder<br />

Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen realisierte Gewinne sind gemäß der Rechtsordnung<br />

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