COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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Die Teilschuldverschreibungen betreffende Risikofaktoren<br />
Allgemeine Risiken<br />
Marktumfeld<br />
Der Markt für von deutschen Unternehmen und Banken begebene Anleihen wird von<br />
volkswirtschaftlichen Faktoren und dem Marktumfeld in Deutschland sowie unterschiedlich stark vom<br />
Marktumfeld, Zinssätzen, Devisenkursen und Inflationsraten in anderen europäischen und sonstigen<br />
Industrieländern beeinflusst. Ereignisse in Deutschland, Europa oder andernorts können zu<br />
Marktvolatilität führen und sich somit nachteilig auf den Kurs der Teilschuldverschreibungen<br />
auswirken. Ferner können die konjunkturelle Lage und die Marktbedingungen negative Auswirkungen<br />
auf den Kurs der Teilschuldverschreibungen haben.<br />
Sekundärmarkt<br />
Es kann nicht garantiert werden, dass sich ein aktiver Markt für den Handel in den<br />
Teilschuldverschreibungen entwickelt oder dass dieser, falls sich ein solcher entwickelt,<br />
aufrechterhalten wird. Entwickelt sich kein aktiver Markt für den Handel in den<br />
Teilschuldverschreibungen oder wird dieser nicht aufrechterhalten, kann sich dies nachteilig auf den<br />
Kurs bzw. Handelspreis und die Liquidität der Teilschuldverschreibungen auswirken. Die Emittentin<br />
und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften sind berechtigt, die Teilschuldverschreibungen für<br />
eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter zu kaufen und zu verkaufen und weitere<br />
Teilschuldverschreibungen zu begeben. Diese Geschäfte können einen positiven oder einen<br />
negativen Einfluss auf die Kursentwicklung der Teilschuldverschreibungen haben. Eine Einführung<br />
weiterer, konkurrierender Produkte auf dem Markt kann den Wert der Teilschuldverschreibungen<br />
beeinträchtigen.<br />
Transaktionskosten<br />
Beim Kauf und Verkauf von Teilschuldverschreibungen fallen neben dem aktuellen Preis der<br />
Teilschuldverschreibung verschiedene Nebenkosten (u.a. Transaktionskosten und Provisionen) an, die<br />
das Gewinnpotential der Teilschuldverschreibungen erheblich verringern oder sogar ausschließen<br />
können. So stellen die Kreditinstitute in aller Regel ihren Kunden eigene Provisionen in Rechnung, die<br />
entweder eine feste Mindestprovision oder eine anteilige, vom Auftragswert abhängige Provision<br />
darstellen. Soweit in die Ausführung eines Auftrages weitere – in- oder ausländische – Stellen<br />
eingeschaltet sind, wie insbesondere inländische Plazeure oder Broker an ausländischen Märkten,<br />
müssen die Anleihegläubiger berücksichtigen, dass ihnen auch deren Courtagen, Provisionen und<br />
andere Kosten (fremde Kosten) weiterbelastet werden.<br />
Neben diesen Kosten, die unmittelbar mit dem Kauf von Teilschuldverschreibungen verbunden sind<br />
(direkte Kosten), müssen Anleihegläubiger auch die Folgekosten (z.B. Depotentgelte) berücksichtigen.<br />
Potentielle Anleger sollten sich vor Erwerb der Teilschuldverschreibungen über die mit dem<br />
Erwerb, der Verwahrung oder dem Verkauf der Teilschuldverschreibungen zusätzlich<br />
anfallenden Kosten informieren.<br />
Kreditfinanzierungsrisiko des Anlegers<br />
Wird der Erwerb der Teilschuldverschreibungen mit Kredit finanziert und kommt es anschließend zu<br />
einem Zahlungsverzug oder -ausfall hinsichtlich der Teilschuldverschreibungen oder sinkt der Kurs<br />
erheblich, muss der Anleihegläubiger nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch<br />
Kapital und Zinsen des Kredits zurückzahlen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko erheblich erhöhen.<br />
Ein Anleger sollte nicht darauf vertrauen, Kapital und Zinsen eines Kredits aus Gewinnen eines<br />
Geschäftes (zurück)zahlen zu können. Vielmehr sollte der potentielle Anleger vorher seine<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin überprüfen, ob er zur Zinszahlung und gegebenenfalls<br />
kurzfristigen Tilgung des Kredites auch dann in der Lage ist, wenn statt der erwarteten Gewinne<br />
Verluste eintreten.<br />
Besteuerung<br />
Zinszahlungen auf die Teilschuldverschreibungen oder vom Anleihegläubiger bei Verkauf oder<br />
Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen realisierte Gewinne sind gemäß der Rechtsordnung<br />
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