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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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§ 3<br />

(Rückzahlung)<br />

Der folgende Absatz ist auf alle Teilschuldverschreibungen anwendbar mit Ausnahme von<br />

variabel verzinslichen Teilschuldverschreibungen mit Zinsperioden, Doppelwährungs-,<br />

Raten - oder anderen strukturierten Teilschuldverschreibungen, bei denen der End-<br />

Rückzahlungsbetrag durch Bezugnahme auf eine Formel oder einen Devisenkurs ermittelt<br />

wird<br />

Die Teilschuldverschreibungen werden am [Fälligkeitstag] (der "Fälligkeitstag") zum [Nennbetrag<br />

/ [End-Rückzahlungsbetrag]] zurückgezahlt.<br />

Der folgende Absatz ist auf variabel verzinsliche Teilschuldverschreibungen mit<br />

Zinsperioden anwendbar<br />

Die Teilschuldverschreibungen werden am in den [Rückzahlungsmonat und -jahr] fallenden<br />

Zinszahlungstag (der "Fälligkeitstag") zum [Nennbetrag / [End-Rückzahlungsbetrag]]<br />

zurückgezahlt.<br />

Die folgenden Absätze sind anwendbar bei Doppelwährungs- oder anderen strukturierten<br />

Teilschuldverschreibungen, bei denen der End-Rückzahlungsbetrag durch Bezugnahme auf<br />

eine Formel oder einen Devisenkurs (einschließlich Marktstörungen und<br />

Anpassungsereignisse) ermittelt wird<br />

(1) Die Teilschuldverschreibungen werden am [Fälligkeitstag] (der "Fälligkeitstag") zum End-<br />

Rückzahlungsbetrag (der "End-Rückzahlungsbetrag") zurückgezahlt. Der End-<br />

Rückzahlungsbetrag wird durch die Berechnungsbank wie folgt ermittelt:<br />

[anwendbare Bestimmungen einfügen].<br />

(●) Die Berechnungsbank teilt den End-Rückzahlungsbetrag und den auf jede<br />

Teilschuldverschreibung zahlbaren Betrag unverzüglich der Emittentin, den Zahlstellen, dem<br />

Clearing-System und der Börse, an der die Teilschuldverschreibungen notiert sind, mit,<br />

sofern dies nach deren Regularien erforderlich ist. Die Hauptzahlstelle macht den End-<br />

Rückzahlungsbetrag und den auf jede Teilschuldverschreibung zahlbaren Betrag<br />

unverzüglich gemäß § [11] bekannt.<br />

Der folgende Absatz ist anwendbar bei Raten-Teilschuldverschreibungen<br />

Die Teilschuldverschreibungen werden an dem / den nachstehenden Ratentermin(en) zu der / den<br />

folgenden Rate(n) [pro Stückelung] zurückgezahlt:<br />

Ratentermin Stückelung Rate<br />

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