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Der folgende Absatz ist nur für Teilschuldverschreibungen anwendbar, für die ein Mindest-<br />

End-Rückzahlungsbetrag gilt<br />

Ist der nach diesem Absatz (●) ermittelte End-Rückzahlungsbetrag niedriger als [Mindest-End-<br />

Rückzahlungsbetrag], so beträgt der End-Rückzahlungsbetrag [Mindest-End-<br />

Rückzahlungsbetrag].<br />

Der folgende Absatz ist nur für Teilschuldverschreibungen anwendbar, für die ein Höchst-<br />

End-Rückzahlungsbetrag gilt<br />

Ist der nach diesem Absatz (●) ermittelte End-Rückzahlungsbetrag höher als [Höchst-End-<br />

Rückzahlungsbetrag], so beträgt der End-Rückzahlungsbetrag [Höchst-End-<br />

Rückzahlungsbetrag].<br />

§ 4<br />

(Vorzeitige Rückzahlung, Rückkauf von Teilschuldverschreibungen)<br />

Der folgende Absatz (1) ist auf alle nicht-nachrangigen Teilschuldverschreibungen<br />

anwendbar, bezüglich derer die Anleihegläubiger keine Put Option haben<br />

(1) Jeder Anleihegläubiger kann die Teilschuldverschreibungen nur gemäß § 10 zur vorzeitigen<br />

Rückzahlung kündigen.<br />

Der folgende Absatz (1) ist auf alle nicht-nachrangigen Teilschuldverschreibungen<br />

anwendbar, bezüglich derer die Emittentin eine Call Option hat<br />

(1) Die Emittentin ist berechtigt, sämtliche ausstehenden Teilschuldverschreibungen (jedoch<br />

nicht nur Teile davon) mit einer Frist von wenigstens [Anzahl von Tagen] Tagen durch<br />

Bekanntmachung gemäß § [11]<br />

3<br />

[zum [Datum(Daten)] jeweils zum Vorzeitigen<br />

Rückzahlungsbetrag nach § 4 Absatz (3) zur vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen.] 2 [nach<br />

Maßgabe des Folgenden zur vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen:<br />

[anwendbare Bestimmungen einfügen]]<br />

Der folgende Absatz (2) ist auf alle nicht-nachrangigen Teilschuldverschreibungen<br />

anwendbar, bezüglich derer die Anleihegläubiger eine Put Option haben<br />

(2) Jeder Anleihegläubiger ist, neben dem Recht, die Teilschuldverschreibungen gemäß § 10<br />

zur vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen, berechtigt, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von wenigstens [Anzahl von Tagen] Tagen schriftlich bei der Hauptzahlstelle 3 [zum<br />

[Datum(Daten)] jeweils zum Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag nach § 4 Absatz (3) zur<br />

vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen.]<br />

2<br />

[die vorzeitige Rückzahlung seiner<br />

Teilschuldverschreibungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu verlangen:<br />

[anwendbare Bestimmungen einfügen]]<br />

Der folgende Absatz (•) ist nur auf nicht-nachrangige festverzinsliche und variabel<br />

verzinsliche Teilschuldverschreibungen (ausgenommen Null-Kupon-<br />

Teilschuldverschreibungen und Raten- Teilschuldverschreibungen) anwendbar, bei denen<br />

der Vorzeitige Rückzahlungsbetrag nicht durch Bezugnahme auf eine Formel oder einen<br />

Devisenkurs ermittelt wird<br />

(•) Falls die Teilschuldverschreibungen aus den in § 10 genannten Gründen gekündigt werden,<br />

werden sie zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen (der "Vorzeitige<br />

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