COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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Der folgende Absatz ist nur für Teilschuldverschreibungen anwendbar, für die ein Mindest-<br />
End-Rückzahlungsbetrag gilt<br />
Ist der nach diesem Absatz (●) ermittelte End-Rückzahlungsbetrag niedriger als [Mindest-End-<br />
Rückzahlungsbetrag], so beträgt der End-Rückzahlungsbetrag [Mindest-End-<br />
Rückzahlungsbetrag].<br />
Der folgende Absatz ist nur für Teilschuldverschreibungen anwendbar, für die ein Höchst-<br />
End-Rückzahlungsbetrag gilt<br />
Ist der nach diesem Absatz (●) ermittelte End-Rückzahlungsbetrag höher als [Höchst-End-<br />
Rückzahlungsbetrag], so beträgt der End-Rückzahlungsbetrag [Höchst-End-<br />
Rückzahlungsbetrag].<br />
§ 4<br />
(Vorzeitige Rückzahlung, Rückkauf von Teilschuldverschreibungen)<br />
Der folgende Absatz (1) ist auf alle nicht-nachrangigen Teilschuldverschreibungen<br />
anwendbar, bezüglich derer die Anleihegläubiger keine Put Option haben<br />
(1) Jeder Anleihegläubiger kann die Teilschuldverschreibungen nur gemäß § 10 zur vorzeitigen<br />
Rückzahlung kündigen.<br />
Der folgende Absatz (1) ist auf alle nicht-nachrangigen Teilschuldverschreibungen<br />
anwendbar, bezüglich derer die Emittentin eine Call Option hat<br />
(1) Die Emittentin ist berechtigt, sämtliche ausstehenden Teilschuldverschreibungen (jedoch<br />
nicht nur Teile davon) mit einer Frist von wenigstens [Anzahl von Tagen] Tagen durch<br />
Bekanntmachung gemäß § [11]<br />
3<br />
[zum [Datum(Daten)] jeweils zum Vorzeitigen<br />
Rückzahlungsbetrag nach § 4 Absatz (3) zur vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen.] 2 [nach<br />
Maßgabe des Folgenden zur vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen:<br />
[anwendbare Bestimmungen einfügen]]<br />
Der folgende Absatz (2) ist auf alle nicht-nachrangigen Teilschuldverschreibungen<br />
anwendbar, bezüglich derer die Anleihegläubiger eine Put Option haben<br />
(2) Jeder Anleihegläubiger ist, neben dem Recht, die Teilschuldverschreibungen gemäß § 10<br />
zur vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen, berechtigt, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von wenigstens [Anzahl von Tagen] Tagen schriftlich bei der Hauptzahlstelle 3 [zum<br />
[Datum(Daten)] jeweils zum Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag nach § 4 Absatz (3) zur<br />
vorzeitigen Rückzahlung zu kündigen.]<br />
2<br />
[die vorzeitige Rückzahlung seiner<br />
Teilschuldverschreibungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu verlangen:<br />
[anwendbare Bestimmungen einfügen]]<br />
Der folgende Absatz (•) ist nur auf nicht-nachrangige festverzinsliche und variabel<br />
verzinsliche Teilschuldverschreibungen (ausgenommen Null-Kupon-<br />
Teilschuldverschreibungen und Raten- Teilschuldverschreibungen) anwendbar, bei denen<br />
der Vorzeitige Rückzahlungsbetrag nicht durch Bezugnahme auf eine Formel oder einen<br />
Devisenkurs ermittelt wird<br />
(•) Falls die Teilschuldverschreibungen aus den in § 10 genannten Gründen gekündigt werden,<br />
werden sie zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen (der "Vorzeitige<br />
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