COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
dividendenabhängigen Zusatzvergütung in Höhe von 0,01 % p.a. für jede volle EUR 5.906.764<br />
Dividendensumme vereinbart.<br />
Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin durch die Commerzbank<br />
Am 2. November 2008 und am 7. Januar 2009 stellte die Commerzbank beim SoFFin je einen Antrag<br />
auf Stabilisierungsmaßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz ("FMStG“). In dem<br />
zwischen der Commerzbank und dem SoFFin geschlossenen Rahmenvertrag vom 19. Dezember<br />
2008 und der Ergänzungsvereinbarung vom 14. Mai 2009 wurden die Rahmenbedingungen für diese<br />
Maßnahmen näher festgelegt.<br />
Am 7. Mai 2009 erklärte die Europäische Kommission die von der Commerzbank in Anspruch<br />
genommenen Stabilisierungsmaßnahmen als mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags für<br />
grundsätzlich vereinbar. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wurde die Bundesrepublik Deutschland<br />
verpflichtet sicherzustellen, dass die Commerzbank eine Reihe von Auflagen einhält, zu deren<br />
Einhaltung sich die Commerzbank vertraglich gegenüber dem SoFFin verpflichtet hat. Diese Auflagen<br />
beinhalten insbesondere (1) die Reduzierung der Bilanzsumme des Konzerns, (2) den Verkauf der<br />
Eurohypo bis spätestens zum Jahr 2014 sowie verschiedener Beteiligungen bis zum Jahr 2011,<br />
(3) das bis April 2012 geltende Verbot, andere Finanzunternehmen zu übernehmen, und<br />
(4) Beschränkungen bei der Gewährung von Konditionen an Kunden (in Marktsegmenten, in denen<br />
die Commerzbank eine nicht nur untergeordnete Marktstellung (< 5 % Marktanteil) inne hat,<br />
insbesondere im Privat- und Firmenkundengeschäft) bis zum 31. Dezember 2012 keine günstigeren<br />
Preise für ihre Produkte und Dienstleistungen als die drei günstigsten Wettbewerber anzubieten.<br />
Die Auflagen wurden im Einzelnen in den Rahmenvertrag zur Gewährung von<br />
Stabilisierungsmaßnahmen zwischen dem SoFFin und der Commerzbank als Verpflichtungen der<br />
Commerzbank aufgenommen und von der Commerzbank zum Teil bereits erfüllt.<br />
Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise schlossen die Commerzbank und der SoFFin, vertreten durch<br />
die Finanzmarktstabilisierungsanstalt ("FMSA“), am 19. Dezember 2008 einen Vertrag (geändert am<br />
3. Juni 2009, neu gefasst am 22. Juni 2010) über die Errichtung einer stillen Gesellschaft und am<br />
3. Juni 2009 einen weiteren Vertrag (neu gefasst am 22. Juni 2010) über die Errichtung einer weiteren<br />
stillen Gesellschaft. Auf Grundlage dieser Verträge brachte der SoFFin zunächst am 31. Dezember<br />
2008 eine stille Einlage in Höhe von EUR 8,2 Mrd. und später am 4. Juni 2009 eine weitere stille<br />
Einlage in Höhe von EUR 8,2 Mrd. in die Commerzbank ein. Weiterhin erhielt der SoFFin aus der von<br />
der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen<br />
Bareinlage 295.338.233 Stückaktien der Commerzbank zu einem Ausgabepreis von EUR 6,00. In<br />
Folge dieser Kapitalerhöhung hält der SoFFin zum Datum des Prospekts einen Anteil von 25 % plus<br />
einer Aktie an der Commerzbank. Darüber hinaus schlossen der SoFFin als Garantiegeber und die<br />
Commerzbank als Garantienehmerin am 30. Dezember 2008 einen Vertrag über die Einräumung<br />
eines Garantiekreditrahmens für bestimmte Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von EUR 15 Mrd.<br />
Hiervon wurde ein Garantievolumen von EUR 10 Mrd. ungenutzt zurückgegeben.<br />
Im Gegenzug verpflichtete sich die Commerzbank, eine angemessene Eigenmittelausstattung<br />
sicherzustellen sowie durch De-Risking (Rückführung von Risikopositionen), Deleveraging<br />
(Reduzierung des Fremdkapitaleinsatzes im Verhältnis zum Eigenkapital durch Bilanzabbau) und<br />
Reduzierung des Commercial Real Estate Portfolios eine umsichtige, solide und am Prinzip der<br />
Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftspolitik zu betreiben. Die Rekapitalisierungsmaßnahmen sind<br />
darüber hinaus insbesondere an die besonderen Bedingungen und Auflagen gebunden, dass die<br />
Commerzbank u.a. (1) dem deutschen Mittelstand Kredite zu marktüblichen Konditionen bei<br />
Anwendung der Bonitätskriterien der Commerzbank vermittelt, (2) einen Sonderplafonds für Kredite<br />
an den inländischen Mittelstand mit einem Neugeschäftsvolumen von EUR 2,5 Mrd. errichtet, (3) ihre<br />
Vergütungssysteme für Führungskräfte und Organmitglieder an einer langfristigen und nachhaltig<br />
positiven Geschäfts- und Ertragsentwicklung des Konzerns ausrichtet, (4) sicherstellt, dass die<br />
monetäre Vergütung der Organmitglieder für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 EUR 500.000 brutto<br />
pro Jahr und Organmitglied im Hinblick auf die Tätigkeit im Konzern nicht übersteigt, (5) die<br />
Vergütungssysteme für Organmitglieder so anpasst bzw. ausgestaltet, dass sie für den Fall der<br />
vorzeitigen Beendigung von im Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrages bestehenden<br />
Dienstverträgen keine Abfindungen vorsehen, soweit diese nicht vertraglich oder sonst rechtlich<br />
geboten sind, bzw. im Fall von nach Abschluss des Rahmenvertrages geschlossenen Dienstverträgen<br />
keine Regelungen zu Abfindungen im Fall der vorzeitigen Beendigung oder im Fall des<br />
Kontrollwechsels enthalten, (6) in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 für das jeweils<br />
vorangegangene Geschäftsjahr keine Dividenden zahlt, (7) außer zu Sanierungszwecken ihr Kapital<br />
nicht herabsetzt und keine Aktien oder sonstigen Bestandteile der haftenden Eigenmittel zurückkauft,<br />
(8) für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 Zinsen und Gewinnbeteiligungen auf gewinnabhängige<br />
78