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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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dividendenabhängigen Zusatzvergütung in Höhe von 0,01 % p.a. für jede volle EUR 5.906.764<br />

Dividendensumme vereinbart.<br />

Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin durch die Commerzbank<br />

Am 2. November 2008 und am 7. Januar 2009 stellte die Commerzbank beim SoFFin je einen Antrag<br />

auf Stabilisierungsmaßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz ("FMStG“). In dem<br />

zwischen der Commerzbank und dem SoFFin geschlossenen Rahmenvertrag vom 19. Dezember<br />

2008 und der Ergänzungsvereinbarung vom 14. Mai 2009 wurden die Rahmenbedingungen für diese<br />

Maßnahmen näher festgelegt.<br />

Am 7. Mai 2009 erklärte die Europäische Kommission die von der Commerzbank in Anspruch<br />

genommenen Stabilisierungsmaßnahmen als mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags für<br />

grundsätzlich vereinbar. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wurde die Bundesrepublik Deutschland<br />

verpflichtet sicherzustellen, dass die Commerzbank eine Reihe von Auflagen einhält, zu deren<br />

Einhaltung sich die Commerzbank vertraglich gegenüber dem SoFFin verpflichtet hat. Diese Auflagen<br />

beinhalten insbesondere (1) die Reduzierung der Bilanzsumme des Konzerns, (2) den Verkauf der<br />

Eurohypo bis spätestens zum Jahr 2014 sowie verschiedener Beteiligungen bis zum Jahr 2011,<br />

(3) das bis April 2012 geltende Verbot, andere Finanzunternehmen zu übernehmen, und<br />

(4) Beschränkungen bei der Gewährung von Konditionen an Kunden (in Marktsegmenten, in denen<br />

die Commerzbank eine nicht nur untergeordnete Marktstellung (< 5 % Marktanteil) inne hat,<br />

insbesondere im Privat- und Firmenkundengeschäft) bis zum 31. Dezember 2012 keine günstigeren<br />

Preise für ihre Produkte und Dienstleistungen als die drei günstigsten Wettbewerber anzubieten.<br />

Die Auflagen wurden im Einzelnen in den Rahmenvertrag zur Gewährung von<br />

Stabilisierungsmaßnahmen zwischen dem SoFFin und der Commerzbank als Verpflichtungen der<br />

Commerzbank aufgenommen und von der Commerzbank zum Teil bereits erfüllt.<br />

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise schlossen die Commerzbank und der SoFFin, vertreten durch<br />

die Finanzmarktstabilisierungsanstalt ("FMSA“), am 19. Dezember 2008 einen Vertrag (geändert am<br />

3. Juni 2009, neu gefasst am 22. Juni 2010) über die Errichtung einer stillen Gesellschaft und am<br />

3. Juni 2009 einen weiteren Vertrag (neu gefasst am 22. Juni 2010) über die Errichtung einer weiteren<br />

stillen Gesellschaft. Auf Grundlage dieser Verträge brachte der SoFFin zunächst am 31. Dezember<br />

2008 eine stille Einlage in Höhe von EUR 8,2 Mrd. und später am 4. Juni 2009 eine weitere stille<br />

Einlage in Höhe von EUR 8,2 Mrd. in die Commerzbank ein. Weiterhin erhielt der SoFFin aus der von<br />

der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen<br />

Bareinlage 295.338.233 Stückaktien der Commerzbank zu einem Ausgabepreis von EUR 6,00. In<br />

Folge dieser Kapitalerhöhung hält der SoFFin zum Datum des Prospekts einen Anteil von 25 % plus<br />

einer Aktie an der Commerzbank. Darüber hinaus schlossen der SoFFin als Garantiegeber und die<br />

Commerzbank als Garantienehmerin am 30. Dezember 2008 einen Vertrag über die Einräumung<br />

eines Garantiekreditrahmens für bestimmte Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von EUR 15 Mrd.<br />

Hiervon wurde ein Garantievolumen von EUR 10 Mrd. ungenutzt zurückgegeben.<br />

Im Gegenzug verpflichtete sich die Commerzbank, eine angemessene Eigenmittelausstattung<br />

sicherzustellen sowie durch De-Risking (Rückführung von Risikopositionen), Deleveraging<br />

(Reduzierung des Fremdkapitaleinsatzes im Verhältnis zum Eigenkapital durch Bilanzabbau) und<br />

Reduzierung des Commercial Real Estate Portfolios eine umsichtige, solide und am Prinzip der<br />

Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftspolitik zu betreiben. Die Rekapitalisierungsmaßnahmen sind<br />

darüber hinaus insbesondere an die besonderen Bedingungen und Auflagen gebunden, dass die<br />

Commerzbank u.a. (1) dem deutschen Mittelstand Kredite zu marktüblichen Konditionen bei<br />

Anwendung der Bonitätskriterien der Commerzbank vermittelt, (2) einen Sonderplafonds für Kredite<br />

an den inländischen Mittelstand mit einem Neugeschäftsvolumen von EUR 2,5 Mrd. errichtet, (3) ihre<br />

Vergütungssysteme für Führungskräfte und Organmitglieder an einer langfristigen und nachhaltig<br />

positiven Geschäfts- und Ertragsentwicklung des Konzerns ausrichtet, (4) sicherstellt, dass die<br />

monetäre Vergütung der Organmitglieder für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 EUR 500.000 brutto<br />

pro Jahr und Organmitglied im Hinblick auf die Tätigkeit im Konzern nicht übersteigt, (5) die<br />

Vergütungssysteme für Organmitglieder so anpasst bzw. ausgestaltet, dass sie für den Fall der<br />

vorzeitigen Beendigung von im Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrages bestehenden<br />

Dienstverträgen keine Abfindungen vorsehen, soweit diese nicht vertraglich oder sonst rechtlich<br />

geboten sind, bzw. im Fall von nach Abschluss des Rahmenvertrages geschlossenen Dienstverträgen<br />

keine Regelungen zu Abfindungen im Fall der vorzeitigen Beendigung oder im Fall des<br />

Kontrollwechsels enthalten, (6) in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 für das jeweils<br />

vorangegangene Geschäftsjahr keine Dividenden zahlt, (7) außer zu Sanierungszwecken ihr Kapital<br />

nicht herabsetzt und keine Aktien oder sonstigen Bestandteile der haftenden Eigenmittel zurückkauft,<br />

(8) für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 Zinsen und Gewinnbeteiligungen auf gewinnabhängige<br />

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