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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Allgemeine Beschreibung des Programms<br />

Emittentin: Commerzbank Aktiengesellschaft<br />

Berechnungsbank: Commerzbank Aktiengesellschaft<br />

Zahlstelle: Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ist<br />

Hauptzahlstelle. Die Emittentin ist berechtigt, andere Banken von<br />

internationalem Ansehen als Hauptzahlstelle bzw. als zusätzliche<br />

Zahlstellen zu bestellen.<br />

Lieferung und Abwicklung: Globalurkunden in Form einer klassischen Globalurkunde ("CGN")<br />

werden am oder vor dem Valutatag bei Clearstream Banking AG,<br />

Frankfurt am Main ("CBF") oder einer gemeinsamen Verwahrstelle für<br />

Clearstream Banking, société anonyme, Luxemburg ("CBL") und<br />

Euroclear Bank SA/NV ("Euroclear") oder einem anderen<br />

internationalen Clearing-System (die "Verwahrstelle") hinterlegt wie in<br />

den Endgültigen Bedingungen angegeben.<br />

Ist in den Endgültigen Bedingungen angegeben, dass die<br />

Globalurkunde in Form einer neuen Globalurkunde ("NGN")<br />

ausgestellt werden wird, so wird die Globalurkunde an oder vor dem<br />

Valutatag bei einem Verwahrer (common safekeeper) (der<br />

"Verwahrer") für Euroclear und CBL als ICSDs bzw. Clearing System<br />

hinterlegt. Soll die Globalurkunde die Anforderung einer Euro-Systemfähigen<br />

Verwahrung erfüllen wie in den jeweiligen Endgültigen<br />

Bedingungen angegeben, so müssen Euroclear oder CBL Verwahrer<br />

sein.<br />

Währungen: Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher<br />

Beschränkungen und der Vorschriften der jeweiligen Zentralbanken<br />

können Teilschuldverschreibungen in Euro oder anderen frei<br />

übertragbaren Währungen bzw. Währungseinheiten (jeweils eine<br />

"Alternativwährung") begeben werden, wie in den jeweiligen<br />

Endgültigen Bedingungen festgelegt.<br />

Börsennotierung: Die Zulassung der im Rahmen des Programms zu begebenden<br />

Teilschuldverschreibungen zum regulierten Markt der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse wird beantragt. Die jeweiligen Endgültigen<br />

Bedingungen können auch vorsehen, dass die<br />

Teilschuldverschreibungen nicht oder an einer anderen Börse<br />

("Alternativbörse")/einem anderen Marktsegment zum Handel<br />

zugelassen/in den Handel einbezogen werden sollen.<br />

Verkaufsbeschränkungen: Für den Verkauf der Teilschuldverschreibungen und die Verbreitung<br />

der Angebotsunterlagen bestehen Beschränkungen – siehe<br />

"Verkaufsbeschränkungen" auf Seite 84.<br />

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