COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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Enthält die Formel, die zur Bestimmung des auf die Strukturierte Schuldverschreibung zahlbaren<br />
Nennbetrags und/oder Zinsbetrages verwendet wird, einen Multiplikator oder Hebelfaktor oder einen<br />
Höchst-/Mindestzinssatz oder Rückzahlungsbegrenzungen, erhöht sich die Wirkung einer Änderung<br />
des betreffenden Referenzwertes auf den zahlbaren Betrag. Die historische Entwicklung des<br />
Referenzwertes kann nicht als Maßstab für die künftige Entwicklung während der Laufzeit<br />
Strukturierter Teilschuldverschreibungen angesehen werden.<br />
Die Emittentin kann Geschäfte auf eigene oder fremde Rechnung abschließen, die sich auch auf<br />
Referenzwerte unter den Strukturierten Teilschuldverschreibungen beziehen können. Die Emittentin<br />
und mit der Emittentin verbundene Unternehmen können am Ausgabetag der Strukturierten<br />
Schuldverschreibung oder zu einem späteren Zeitpunkt über Informationen in Bezug auf die<br />
Referenzwerte verfügen, die für die Inhaber von Strukturierten Teilschuldverschreibungen von<br />
wesentlicher Bedeutung sind und der Öffentlichkeit nicht zugänglich oder den Anleihegläubigern nicht<br />
bekannt sind.<br />
Teilschuldverschreibungen mit einem Höchstzinssatz (Cap)<br />
Sehen die Endgültigen Bedingungen vor, dass die Zinszahlung mit einem Höchstzinssatz versehen<br />
ist, wird der Zinsbetrag den in den Endgültigen Bedingungen festgesetzten Betrag nicht übersteigen.<br />
Der Gläubiger kann in diesem Fall nicht von einer günstigen Entwicklung über den Höchstbetrag<br />
hinaus profitieren. Die Rendite kann somit wesentlich niedriger sein, als die vergleichbarer<br />
Teilschuldverschreibungen ohne Cap.<br />
Teilschuldverschreibungen in Fremdwährungen<br />
Für Gläubiger von Teilschuldverschreibungen, die auf eine Fremdwährung lauten, und für Gläubiger<br />
von Doppelwährungs-Teilschuldverschreibungen besteht das Risiko, dass Änderungen der<br />
Wechselkurse die Rendite solcher Teilschuldverschreibungen beeinträchtigen.<br />
Wechselkursänderungen können durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel<br />
makroökonomische Faktoren, spekulative Geschäfte und Maßnahmen von Zentralbanken und<br />
Staaten.<br />
Ändert sich der Wert einer anderen Währung gegenüber dem Euro, so führt das beispielsweise zu<br />
einer entsprechenden Änderung des Eurowertes von Teilschuldverschreibungen, die auf eine andere<br />
Währung als Euro lauten, und zu einer entsprechenden Änderung des Eurowertes der Zins- und<br />
Kapitalzahlungen, die gemäß den Endgültigen Bedingungen solcher Teilschuldverschreibungen in<br />
einer anderen Währung als Euro geleistet werden. Wenn einerseits der den<br />
Teilschuldverschreibungen zu Grunde liegende Wechselkurs fällt und andererseits der Wert der<br />
Festgelegten Währung der Teilschuldverschreibungen entsprechend steigt, führt dies zu einem<br />
Kursrückgang der Teilschuldverschreibungen, und der Wert, der unter den Teilschuldverschreibungen<br />
zu leistenden Zins- und Kapitalzahlungen sinkt; der Rückzahlungsbetrag kann daher geringer sein als<br />
der investierte Betrag.<br />
Teilschuldverschreibungen mit einem Recht zur vorzeitigen Rückzahlung der Emittentin<br />
Die Endgültigen Bedingungen einer bestimmten Serie von Teilschuldverschreibungen können ein<br />
vorzeitiges Rückzahlungsrecht für die Emittentin vorsehen. Ein solches vorzeitiges Rückzahlungsrecht<br />
bei Teilschuldverschreibungen ist häufig in Zeiten eines hohen Marktzinsniveaus vorgesehen. Mit<br />
einem sinkenden Marktzinsniveau steigt das Risiko der Anleihegläubiger, dass die Emittentin ihr<br />
vorzeitiges Rückzahlungsrecht ausübt. Folglich kann die Rendite bei einer solchen Rückzahlung<br />
geringer sein als erwartet und der zurückgezahlte Betrag der Teilschuldverschreibungen niedriger als<br />
der vom Anleihegläubiger für die Teilschuldverschreibungen gezahlte Kaufpreis sein. Dies führt dazu,<br />
dass ein Teilverlust des vom Anleihegläubiger eingesetzten Kapitals eintreten kann, so dass der<br />
Anleihegläubiger in diesem Fall sein eingesetztes Kapital nicht in vollem Umfang zurückerhält.<br />
Darüber hinaus können Anleihegläubiger, die die Beträge wieder anlegen wollen, die ihnen bei einer<br />
vorzeitigen Rückzahlung erstattet wurden, diese unter Umständen nur mit einer niedrigeren Rendite<br />
als die der gekündigten Teilschuldverschreibungen anlegen.<br />
Nachrangige Teilschuldverschreibungen<br />
Die Verpflichtungen der Emittentin im Falle Nachrangiger Teilschuldverschreibungen stellen<br />
unbesicherte und nachrangige Verpflichtungen der Emittentin dar. Im Falle der Liquidation, Insolvenz,<br />
Auflösung oder anderer Verfahren zur Abwendung der Insolvenz der oder gegen die Emittentin, sind<br />
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