COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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und der Schweiz hat sich die Schweiz verpflichtet, für die Besteuerung von Spareinlagen mit der<br />
Zinsbesteuerungsrichtlinie gleichwertige Maßnahmen durchzuführen. Daraufhin hat die Schweiz hat<br />
ebenfalls eine Zinsbesteuerung auf Zinszahlungen oder vergleichbare Erträge eingeführt.<br />
In Deutschland wurde die Zinsbesteuerungsrichtlinie durch die Zinsinformationsverordnung mit<br />
Wirkung zum 1. Juli 2005 umgesetzt.<br />
Inhaber, die natürliche Personen sind, sollten beachten, dass die Emittentin keine zusätzlichen<br />
Beträge gemäß § 6 der Anleihebedingungen in Bezug auf etwaige daraus resultierende Quellensteuer<br />
zahlen wird.<br />
DIE VORSTEHENDE ZUSAMMENFASSUNG BEHANDELT NICHT ALLE STEUERLICHEN<br />
ASPEKTE IN BEZUG AUF DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DIE FÜR DEN EINZELNEN<br />
INHABER VON TEILSCHULDVERSCHREIBUNGEN ANGESICHTS SEINER SPEZIELLEN LAGE<br />
UND SEINER EINKOMMENSTEUERSITUATION RELEVANT SEIN KÖNNEN. POTENTIELLEN<br />
INHABERN VON TEILSCHULDVERSCHREIBUNGEN WIRD DAHER GERATEN, IHREN EIGENEN<br />
STEUERLICHEN BERATER ZUR KLÄRUNG DER EINZELNEN STEUERLICHEN<br />
KONSEQUENZEN ZU KONSULTIEREN, DIE AUS DEM KAUF, HALTEN UND DER<br />
VERÄUSSERUNG VON TEILSCHULDVERSCHREIBUNGEN FOLGEN, EINSCHLIESSLICH DER<br />
ANWENDUNG UND DER AUSWIRKUNGEN VON STAATLICHEN, REGIONALEN,<br />
AUSLÄNDISCHEN ODER SONSTIGEN STEUERGESETZEN UND DER MÖGLICHEN<br />
AUSWIRKUNGEN VON ÄNDERUNGEN DER JEWEILIGEN STEUERGESETZE.<br />
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