COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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Bedingungen, die für bestimmte strukturierte Teilschuldverschreibungen gelten:<br />
Anzuwendende Bestimmungen hier<br />
einfügen<br />
§ 5<br />
(Zahlungen)<br />
60<br />
[anzuwendende Bestimmungen]<br />
Bedingungen, die nur für Doppelwährungs-Teilschuldverschreibungen gelten:<br />
Zahlung bei Fälligkeit [anzuwendende Bestimmungen]<br />
Bedingungen, die nur für Effektive Teilschuldverschreibungen gelten, die weder auf Euro,<br />
USD oder Yen lauten, noch in Euro, USD oder Yen rückzahlbar sind:<br />
Land der Emissionswährung [Land]<br />
Zahlungsgeschäftstag § 5 [3 / 4] Jeder Tag [(außer einem Samstag oder<br />
Sonntag), an dem Geschäftsbanken und<br />
Devisenmärkte in [Hauptfinanzzentrum<br />
der Emissionswährung]] / [und] an dem<br />
das Trans-European Automated Real-<br />
Time Gross settlement Express Transfer<br />
system (TARGET-System)] und das<br />
Clearing-System Zahlungen in<br />
[Emissionswährung] abwickeln.<br />
§ 8<br />
(Status)<br />
Status [nicht-nachrangige / nachrangige<br />
Teilschuldverschreibungen /<br />
Drittrangmittel]<br />
§ 9<br />
(Zahlstellen [, Berechnungsbank])<br />
Hauptzahlstelle Commerzbank Aktiengesellschaft<br />
16 Berechnungsbank Commerzbank Aktiengesellschaft<br />
Weitere Zahlstelle(n) [Bank(en)]<br />
16<br />
Nur anwendbar bei variabel verzinslichen, indexierten, Doppelwährungs-, und andere strukturierten<br />
Teilschuldverschreibungen.