COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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Handlungsanweisungen für den Gebrauch der Programm-Anleihebedingungen<br />
Diese Programm-Anleihebedingungen gelten für eine Serie von Teilschuldverschreibungen in Form<br />
von Konsolidierten Anleihebedingungen (wie nachstehend definiert). Konsolidierte<br />
Anleihebedingungen bestimmen sich wie folgt: Diese Programm-Anleihebedingungen werden<br />
angepasst durch Einfügung der Bestimmungen der Endgültigen Bedingungen, die für die betreffende<br />
Serie von Teilschuldverschreibungen gelten, und durch Streichung sämtlicher Bestimmungen, die für<br />
diese Serie von Teilschuldverschreibungen nicht gelten (die "Konsolidierten Anleihebedingungen").<br />
Im Hinblick auf eine Serie von Teilschuldverschreibungen werden diese Programm-<br />
Anleihebedingungen in ihrer Gesamtheit durch die Konsolidierten Anleihebedingungen ersetzt. Sofern<br />
und soweit die Konsolidierten Anleihebedingungen von den Bestimmungen der Endgültigen<br />
Bedingungen abweichen, sind die Konsolidierten Anleihebedingungen maßgeblich.<br />
Konsolidierte Anleihebedingungen werden im Folgenden "Anleihebedingungen" genannt.<br />
Die für eine Serie geltenden Anleihebedingungen werden der betreffenden temporären und/oder<br />
permanenten Global-Inhaber-Schuldverschreibung (die "Globalurkunde") mit den jeweiligen<br />
Endgültigen Bedingungen beigeheftet:<br />
Bestimmungen in eckigen Klammern, die gekennzeichnet sind durch:<br />
(i) "1", sind nur auf variabel verzinsliche Teilschuldverschreibungen;<br />
(ii) "2", sind nur auf Null-Kupon-Teilschuldverschreibungen;<br />
(iii) "3", sind nicht auf Null-Kupon-Teilschuldverschreibungen;<br />
(iv) "4", sind nur auf Schuldverschreibungen, die in Form einer Neuen Globalurkunde ("NGN")<br />
begeben werden;<br />
(v) "5", sind nur auf NGNs, die in elektronischer Form eingeliefert werden;<br />
(vi) "6", sind nur auf Schuldverschreibungen, die in Form einer Klassischen Globalurkunde<br />
("CGN") begeben werden<br />
anwendbar.<br />
In den Anleihebedingungen sind Bestimmungen in eckigen Klammern zu ergänzen. Bei durch einen<br />
Schrägstrich getrennten Alternativen sind nicht anwendbare Alternativen zu streichen. Soweit<br />
erforderlich ist die Gliederung der Bestimmungen anzupassen. Handlungsanweisungen, die fett und<br />
kursiv gedruckt sind, sind zu streichen. Worte oder Zahlen, die in eckigen Klammern fettgedruckt sind,<br />
sind in normaler Schrifttype zu schreiben.<br />
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