18.07.2012 Aufrufe

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Handlungsanweisungen für den Gebrauch der Programm-Anleihebedingungen<br />

Diese Programm-Anleihebedingungen gelten für eine Serie von Teilschuldverschreibungen in Form<br />

von Konsolidierten Anleihebedingungen (wie nachstehend definiert). Konsolidierte<br />

Anleihebedingungen bestimmen sich wie folgt: Diese Programm-Anleihebedingungen werden<br />

angepasst durch Einfügung der Bestimmungen der Endgültigen Bedingungen, die für die betreffende<br />

Serie von Teilschuldverschreibungen gelten, und durch Streichung sämtlicher Bestimmungen, die für<br />

diese Serie von Teilschuldverschreibungen nicht gelten (die "Konsolidierten Anleihebedingungen").<br />

Im Hinblick auf eine Serie von Teilschuldverschreibungen werden diese Programm-<br />

Anleihebedingungen in ihrer Gesamtheit durch die Konsolidierten Anleihebedingungen ersetzt. Sofern<br />

und soweit die Konsolidierten Anleihebedingungen von den Bestimmungen der Endgültigen<br />

Bedingungen abweichen, sind die Konsolidierten Anleihebedingungen maßgeblich.<br />

Konsolidierte Anleihebedingungen werden im Folgenden "Anleihebedingungen" genannt.<br />

Die für eine Serie geltenden Anleihebedingungen werden der betreffenden temporären und/oder<br />

permanenten Global-Inhaber-Schuldverschreibung (die "Globalurkunde") mit den jeweiligen<br />

Endgültigen Bedingungen beigeheftet:<br />

Bestimmungen in eckigen Klammern, die gekennzeichnet sind durch:<br />

(i) "1", sind nur auf variabel verzinsliche Teilschuldverschreibungen;<br />

(ii) "2", sind nur auf Null-Kupon-Teilschuldverschreibungen;<br />

(iii) "3", sind nicht auf Null-Kupon-Teilschuldverschreibungen;<br />

(iv) "4", sind nur auf Schuldverschreibungen, die in Form einer Neuen Globalurkunde ("NGN")<br />

begeben werden;<br />

(v) "5", sind nur auf NGNs, die in elektronischer Form eingeliefert werden;<br />

(vi) "6", sind nur auf Schuldverschreibungen, die in Form einer Klassischen Globalurkunde<br />

("CGN") begeben werden<br />

anwendbar.<br />

In den Anleihebedingungen sind Bestimmungen in eckigen Klammern zu ergänzen. Bei durch einen<br />

Schrägstrich getrennten Alternativen sind nicht anwendbare Alternativen zu streichen. Soweit<br />

erforderlich ist die Gliederung der Bestimmungen anzupassen. Handlungsanweisungen, die fett und<br />

kursiv gedruckt sind, sind zu streichen. Worte oder Zahlen, die in eckigen Klammern fettgedruckt sind,<br />

sind in normaler Schrifttype zu schreiben.<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!