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die nachrangigen Zahlungsverpflichtungen der Emittentin nachrangig gegenüber allen Ansprüchen<br />

nicht nachrangiger Gläubiger der Emittentin, so dass die Zahlungsverpflichtungen der Emittentin aus<br />

Nachrangigen Teilschuldverschreibungen unter solchen Umständen erst dann erfüllt werden, wenn<br />

zuvor sämtliche Ansprüche nicht nachrangiger Gläubiger der Emittentin vollständig befriedigt wurden.<br />

Anleihegläubiger können ihre Ansprüche aus den Nachrangigen Teilschuldverschreibungen nicht<br />

gegen Ansprüche der Emittentin aufrechnen. Die Emittentin wird weder selbst noch durch Dritte in<br />

ihrem Auftrag, weder heute noch zukünftig Sicherheiten jeglicher Art für Nachrangige<br />

Teilschuldverschreibungen stellen. Unter den Nachrangigen Teilschuldverschreibungen darf die<br />

Emittentin keine Zahlungen (Zinsen, Kapital oder Sonstige) leisten, wenn eine solche Zahlung zur<br />

Folge hat, dass die Eigenmittel der Emittentin nicht mehr den geltenden gesetzlichen Vorschriften<br />

entsprechen. Sollte dennoch unter Verletzung des Vorstehenden eine Zahlung erfolgen, muss diese<br />

unabhängig von anderweitigen Vereinbarungen an die Emittentin zurückgezahlt werden. Nachträglich<br />

kann der Nachrang der Teilschuldverschreibung nicht beschränkt, sowie deren Laufzeit und ihre<br />

anwendbare Kündigungsfrist nicht verkürzen werden. Beträge, die aufgrund eines vorzeitiger<br />

Rückerwerbs der Nachrangigen Teilschuldverschreibungen durch die Emittentin (außer im Falle des<br />

§ 10 Abs. 7 Satz 5 Kreditwesengesetz) oder einer anderweitigen vorzeitigen Rückzahlung der<br />

Nachrangigen Teilschuldverschreibungen (außer in den in den Endgültigen Bedingungen<br />

vorgesehenen Fällen) gezahlt wurden, müssen ohne Rücksicht auf entgegenstehende<br />

Vereinbarungen an die Emittentin zurückgewährt werden, sofern nicht das Kapital durch die<br />

Einzahlung anderen zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dem vorzeitigen Rückerwerb zugestimmt hat.<br />

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