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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Referenzzinssatz. Bei einem Wandel von einem variablem zu einem festen Zinssatz, kann der feste<br />

Zinssatz niedriger sein, als der vorherrschende Zinssatz für Teilschuldverschreibungen der Emittentin.<br />

Veränderungen der Marktzinssätze haben einen wesentlich stärkeren Einfluss auf den Kurs von Null-<br />

Kupon-Teilschuldverschreibungen als auf den von konventionellen Teilschuldverschreibungen, weil die<br />

Ausgabekurse aufgrund des Abschlags deutlich unter dem jeweiligen Nennbetrag liegen.<br />

Eine Anlage in Strukturierte Teilschuldverschreibungen, bei denen die Zinsen durch Bezugnahme auf<br />

einen oder mehrere Zins- oder Swapsätze oder Formeln bestimmt werden, beinhaltet stets das Risiko<br />

eines vollständigen oder teilweisen Verlusts von etwaigen Zinsen bzw. Aufschlägen.<br />

Die Rendite von Teilschuldverschreibungen, die mit einem Höchstzinssatz ausgestattet sind, kann<br />

wesentlich niedriger ausfallen, als bei ähnlich strukturierten Teilschuldverschreibungen ohne<br />

Höchstzinssatz.<br />

Ein Anleihegläubiger von Teilschuldverschreibungen in ausländischer Währung und ein<br />

Anleihegläubiger einer Doppelwährungs-Teilschuldverschreibung sind zusätzlich einem<br />

Wechselkursrisiko ausgesetzt, welches die Rendite solcher Teilschuldverschreibungen beeinflussen<br />

kann.<br />

Die Vorzeitige Rückzahlung einer Teilschuldverschreibung kann zu negativen Abweichungen<br />

gegenüber der erwarteten Rendite führen, und der zurückgezahlte Betrag der<br />

Teilschuldverschreibungen kann niedriger als der vom Anleihegläubiger gezahlte Kaufpreis sein.<br />

Deshalb kann ein Teilverlust oder ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals eintreten. Darüber hinaus<br />

können Anleihegläubiger, die die Beträge wieder anlegen wollen, die ihnen bei einer Vorzeitigen<br />

Rückzahlung vorzeitig erstattet wurden, diese unter Umständen nur mit einer niedrigeren Rendite als<br />

die der gekündigten Teilschuldverschreibungen anlegen.<br />

Im Falle der Liquidation, Insolvenz, Auflösung oder anderer Verfahren zur Abwendung der Insolvenz<br />

der oder gegen die Emittentin, sind die nachrangigen Zahlungsverpflichtungen der Emittentin<br />

nachrangig gegenüber allen Ansprüchen nicht nachrangiger Gläubiger der Emittentin, so dass die<br />

Zahlungsverpflichtungen der Emittentin aus Nachrangigen Teilschuldverschreibungen unter solchen<br />

Umständen erst dann erfüllt werden, wenn zuvor sämtliche Ansprüche nicht nachrangiger Gläubiger<br />

der Emittentin vollständig befriedigt wurden.<br />

Zusammenfassung der Risikofaktoren in Bezug auf die Emittentin<br />

Die Emittentin ist den nachfolgend aufgeführten markt- und branchenspezifischen sowie<br />

unternehmensspezifischen Risiken ausgesetzt, deren Realisierung erhebliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und somit auf die Fähigkeit der<br />

Emittentin, ihren Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen nachzukommen, haben können.<br />

- Es besteht das Risiko, dass der Konzern seine strategischen Pläne nicht, nicht vollständig oder nur<br />

zu höheren Kosten als geplant umsetzen kann.<br />

- Die Märkte, in denen der Konzern tätig ist, insbesondere der deutsche Markt und dort vor allem die<br />

Tätigkeiten im Retail- und Investment Banking, sind von starkem Preis- und Konditionenwettbewerb<br />

gekennzeichnet, woraus ein erheblicher Margendruck resultiert.<br />

- Der Konzern benötigt regelmäßig Liquidität, um seine Geschäftstätigkeit zu refinanzieren und<br />

unterliegt dem Risiko, dass ihm dies nicht zu akzeptablen Konditionen gelingt und er seinen<br />

gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen<br />

oder die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen nicht erfüllen kann.<br />

- Die Auflagen und Bedingungen der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen, die der Commerzbank<br />

gewährt wurden, könnten die Ertragslage des Konzerns negativ beeinflussen, und es könnte der<br />

Commerzbank nicht möglich sein, die stillen Einlagen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung<br />

("SoFFin") zurückzuzahlen.<br />

- Eine Herabstufung des Ratings der Commerzbank, ihrer Tochtergesellschaften oder des gesamten<br />

Konzerns kann die Refinanzierung erschweren und/oder verteuern sowie Vertragspartnern das<br />

Recht geben, Derivategeschäfte zu beenden oder zusätzliche Sicherheiten zu fordern.<br />

- Es besteht das Risiko, dass der Konzern vom Einlagensicherungsfonds zur Freistellung von<br />

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