COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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Referenzzinssatz. Bei einem Wandel von einem variablem zu einem festen Zinssatz, kann der feste<br />
Zinssatz niedriger sein, als der vorherrschende Zinssatz für Teilschuldverschreibungen der Emittentin.<br />
Veränderungen der Marktzinssätze haben einen wesentlich stärkeren Einfluss auf den Kurs von Null-<br />
Kupon-Teilschuldverschreibungen als auf den von konventionellen Teilschuldverschreibungen, weil die<br />
Ausgabekurse aufgrund des Abschlags deutlich unter dem jeweiligen Nennbetrag liegen.<br />
Eine Anlage in Strukturierte Teilschuldverschreibungen, bei denen die Zinsen durch Bezugnahme auf<br />
einen oder mehrere Zins- oder Swapsätze oder Formeln bestimmt werden, beinhaltet stets das Risiko<br />
eines vollständigen oder teilweisen Verlusts von etwaigen Zinsen bzw. Aufschlägen.<br />
Die Rendite von Teilschuldverschreibungen, die mit einem Höchstzinssatz ausgestattet sind, kann<br />
wesentlich niedriger ausfallen, als bei ähnlich strukturierten Teilschuldverschreibungen ohne<br />
Höchstzinssatz.<br />
Ein Anleihegläubiger von Teilschuldverschreibungen in ausländischer Währung und ein<br />
Anleihegläubiger einer Doppelwährungs-Teilschuldverschreibung sind zusätzlich einem<br />
Wechselkursrisiko ausgesetzt, welches die Rendite solcher Teilschuldverschreibungen beeinflussen<br />
kann.<br />
Die Vorzeitige Rückzahlung einer Teilschuldverschreibung kann zu negativen Abweichungen<br />
gegenüber der erwarteten Rendite führen, und der zurückgezahlte Betrag der<br />
Teilschuldverschreibungen kann niedriger als der vom Anleihegläubiger gezahlte Kaufpreis sein.<br />
Deshalb kann ein Teilverlust oder ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals eintreten. Darüber hinaus<br />
können Anleihegläubiger, die die Beträge wieder anlegen wollen, die ihnen bei einer Vorzeitigen<br />
Rückzahlung vorzeitig erstattet wurden, diese unter Umständen nur mit einer niedrigeren Rendite als<br />
die der gekündigten Teilschuldverschreibungen anlegen.<br />
Im Falle der Liquidation, Insolvenz, Auflösung oder anderer Verfahren zur Abwendung der Insolvenz<br />
der oder gegen die Emittentin, sind die nachrangigen Zahlungsverpflichtungen der Emittentin<br />
nachrangig gegenüber allen Ansprüchen nicht nachrangiger Gläubiger der Emittentin, so dass die<br />
Zahlungsverpflichtungen der Emittentin aus Nachrangigen Teilschuldverschreibungen unter solchen<br />
Umständen erst dann erfüllt werden, wenn zuvor sämtliche Ansprüche nicht nachrangiger Gläubiger<br />
der Emittentin vollständig befriedigt wurden.<br />
Zusammenfassung der Risikofaktoren in Bezug auf die Emittentin<br />
Die Emittentin ist den nachfolgend aufgeführten markt- und branchenspezifischen sowie<br />
unternehmensspezifischen Risiken ausgesetzt, deren Realisierung erhebliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und somit auf die Fähigkeit der<br />
Emittentin, ihren Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen nachzukommen, haben können.<br />
- Es besteht das Risiko, dass der Konzern seine strategischen Pläne nicht, nicht vollständig oder nur<br />
zu höheren Kosten als geplant umsetzen kann.<br />
- Die Märkte, in denen der Konzern tätig ist, insbesondere der deutsche Markt und dort vor allem die<br />
Tätigkeiten im Retail- und Investment Banking, sind von starkem Preis- und Konditionenwettbewerb<br />
gekennzeichnet, woraus ein erheblicher Margendruck resultiert.<br />
- Der Konzern benötigt regelmäßig Liquidität, um seine Geschäftstätigkeit zu refinanzieren und<br />
unterliegt dem Risiko, dass ihm dies nicht zu akzeptablen Konditionen gelingt und er seinen<br />
gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen<br />
oder die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen nicht erfüllen kann.<br />
- Die Auflagen und Bedingungen der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen, die der Commerzbank<br />
gewährt wurden, könnten die Ertragslage des Konzerns negativ beeinflussen, und es könnte der<br />
Commerzbank nicht möglich sein, die stillen Einlagen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung<br />
("SoFFin") zurückzuzahlen.<br />
- Eine Herabstufung des Ratings der Commerzbank, ihrer Tochtergesellschaften oder des gesamten<br />
Konzerns kann die Refinanzierung erschweren und/oder verteuern sowie Vertragspartnern das<br />
Recht geben, Derivategeschäfte zu beenden oder zusätzliche Sicherheiten zu fordern.<br />
- Es besteht das Risiko, dass der Konzern vom Einlagensicherungsfonds zur Freistellung von<br />
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