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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Befolgung geänderter aufsichtsrechtlicher Anforderungen kann zudem zu einem erheblichen Anstieg<br />

des Verwaltungsaufwands des Konzerns führen. Jedes dieser Risiken könnte sich erheblich negativ<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.<br />

Gegen die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften werden Schadensersatz-,<br />

Gewährleistungs- und Rückabwicklungsprozesse geführt.<br />

Auf Grund der Natur ihres Geschäfts sind die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften<br />

regelmäßig Parteien in diversen Gerichts-, Schieds- und regulatorischen Verfahren in Deutschland<br />

und einer Reihe anderer Jurisdiktionen. Derartige Verfahren sind von einer Vielzahl von<br />

Unsicherheiten gekennzeichnet, und ihr Ergebnis kann nicht mit letzter Sicherheit vorausgesagt<br />

werden. Die mit derartigen Verfahren verbundenen Risiken sind teilweise nur schwierig oder gar nicht<br />

quantifizierbar. Deshalb ist es möglich, dass die aus anhängigen oder drohenden Verfahren<br />

resultierenden Verluste die dafür gebildeten Rückstellungen überschreiten, was sich erheblich negativ<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken könnte.<br />

Die Maßnahmen, die der Konzern zum Datenschutz und zur Sicherung der Vertraulichkeit von<br />

Daten ergriffen hat, könnten sich als unzureichend erweisen und Reputations- und sonstige<br />

Schäden verursachen.<br />

Die vom Konzern im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit verwendeten Daten unterliegen<br />

dem Datenschutz und der Informationssicherheit. Der Konzern hat eine Reihe von Maßnahmen<br />

ergriffen, um die im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verarbeiteten und verwalteten Daten vor<br />

Missbrauch zu schützen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Maßnahmen<br />

als unzureichend erweisen und beispielsweise die Vertraulichkeit von Kundendaten durch Mitarbeiter<br />

des Konzerns oder Dritte, die die Sicherheitssysteme des Konzerns überwinden und sich unbefugt<br />

Zugang zu diesen Daten verschaffen, verletzt wird. Dies kann Schadensersatzpflichten des Konzerns<br />

auslösen, was zu wesentlichen Verschlechterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Konzerns führen könnte. Zudem sind negative Auswirkungen auf die Reputation des Konzerns<br />

möglich.<br />

Der Konzern unterliegt Risiken bezüglich der steuerlichen Betriebsprüfung; Änderungen der<br />

steuerlichen Gesetzgebung oder Rechtsprechung könnten sich nachteilig auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.<br />

Die geschäftlichen Vorgänge der Commerzbank werden auf der Basis der aktuellen<br />

Steuergesetzgebung und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und<br />

Verwaltungsauffassung steuerlich beurteilt. Bestehen steuerrechtlich Unsicherheiten hinsichtlich der<br />

Frage, wie solche Geschäftsvorfälle zu beurteilen sind, vertritt die Commerzbank in der Regel eine<br />

risikoaverse Position. Sollten trotzdem wesentliche Steuernachforderungen festgesetzt werden,<br />

könnten sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Konzerns ergeben.<br />

Der Konzern unterliegt im In- und Ausland regelmäßigen Prüfungen durch die Finanzbehörden. In<br />

Deutschland werden gegenwärtig bei der Commerzbank die Veranlagungszeiträume 1998 bis 2008<br />

geprüft. Dieser lange Prüfungszeitraum ist unter anderem der Verschmelzung der Dresdner Bank auf<br />

die Commerzbank geschuldet. Diese Betriebsprüfungen können dazu führen, dass die Veranlagungen<br />

der Commerzbank und ihrer Tochtergesellschaften zu ändern sind und es zu Steuernachforderungen<br />

kommt. Auf Grund des langen Zeitraums der noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen, besteht<br />

ein erhöhtes Risiko, dass Steuern nachgefordert werden. Für steuerliche Risiken, die im Verlauf oder<br />

bis zur Durchführung von Betriebsprüfungen erkennbar werden, wird seitens der Commerzbank eine<br />

entsprechende Risikovorsorge getroffen. Sollten die zukünftig festgesetzten Steuernachforderungen<br />

die in den Bilanzen der betroffenen Gesellschaften gebildeten oder noch zu bildenden Rückstellungen<br />

dennoch wesentlich übersteigen, könnten sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.<br />

Ändert sich die Auffassung der Finanzverwaltung, die steuerliche Gesetzgebung oder die steuerliche<br />

Rechtsprechung, könnte sich dies ebenfalls nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

des Konzerns auswirken.<br />

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