21.07.2012 Aufrufe

Bbl 2007 5283 - admin.ch

Bbl 2007 5283 - admin.ch

Bbl 2007 5283 - admin.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

und Wales, wo vom Urkundensystem auf ein System der tabellaris<strong>ch</strong>en Registrierung<br />

von Grundstücken umgestellt wird, eine Register-«mortgage» eingetragen<br />

werden, die jedo<strong>ch</strong> hinsi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> ihrer re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Konstruktion ni<strong>ch</strong>t dem s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en<br />

S<strong>ch</strong>uldbrief entspri<strong>ch</strong>t.<br />

1.3.3 Die Eurohypothek<br />

Für den europäis<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>tsraum ist na<strong>ch</strong> wie vor die sogenannte Eurohypothek als<br />

Spezialhypothek im Gesprä<strong>ch</strong>. Akademis<strong>ch</strong>e Kreise und Banken bes<strong>ch</strong>äftigen si<strong>ch</strong><br />

seit Jahren mit der Ausgestaltung eines europaweit einheitli<strong>ch</strong>en Si<strong>ch</strong>erungsinstruments<br />

für die Finanzierung von Immobilien. Die Eurohypothek soll als alternatives<br />

Si<strong>ch</strong>erungsmittel neben die bestehenden nationalen Grundpfandarten treten und<br />

insbesondere im grenzübers<strong>ch</strong>reitenden Hypothekarkreditges<strong>ch</strong>äft zur Anwendung<br />

gelangen. Ihre re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Ausgestaltung ist aber no<strong>ch</strong> unsi<strong>ch</strong>er. In jüngster Zeit<br />

haben Experten die «Basic Guidelines for a Eurohypothec» 7 erarbeitet. Zwar dürfte<br />

ein akzessoris<strong>ch</strong>es Grundpfandre<strong>ch</strong>t grössere Chancen auf Akzeptanz haben. Insbesondere<br />

akademis<strong>ch</strong>e Kreise heben aber die grossen Vorteile eines ni<strong>ch</strong>t akzessoris<strong>ch</strong>en<br />

Grundpfandre<strong>ch</strong>ts hervor. Tendenziell soll die Eurohypothek also wie die<br />

deuts<strong>ch</strong>e Grunds<strong>ch</strong>uld oder der s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>uldbrief als ni<strong>ch</strong>t akzessoris<strong>ch</strong>es<br />

Si<strong>ch</strong>erungsre<strong>ch</strong>t ausgestaltet werden. Die Eurohypothek soll zwingend in einem<br />

Register eingetragen werden. Die Eintragung soll demna<strong>ch</strong> konstitutiv sein. Na<strong>ch</strong><br />

den bisherigen Vorstellungen soll sie in einem Landregister verzei<strong>ch</strong>net werden, was<br />

insbesondere für jene Re<strong>ch</strong>tsordnungen eine Neuerung darstellen dürfte, die eine<br />

Reihe von Titeln zum Na<strong>ch</strong>weis von Grundstückre<strong>ch</strong>ten ausrei<strong>ch</strong>en lassen. Das<br />

Register soll für alle zugängli<strong>ch</strong> sein und mögli<strong>ch</strong>st im Internet über alle Re<strong>ch</strong>te und<br />

Bes<strong>ch</strong>ränkungen an einem Grundstück Auskunft geben. Eine endgültige Stellungnahme<br />

dur<strong>ch</strong> die Europäis<strong>ch</strong>e Kommission – zuständig ist die Generaldirektion<br />

Binnenmarkt – liegt no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t vor. Wegen der Vielzahl der Interessen kann in<br />

nä<strong>ch</strong>ster Zeit ni<strong>ch</strong>t mit einem Abs<strong>ch</strong>luss der Beratungen gere<strong>ch</strong>net werden.<br />

1.3.4 Zusammenfassung<br />

Der Überblick zeigt, dass trotz der Vielfalt der Regelungen im europäis<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>tsraum<br />

der Register-S<strong>ch</strong>uldbrief bislang nur als Ausnahme vorkommt. Mit der vorges<strong>ch</strong>lagenen<br />

Einführung wird der Modell<strong>ch</strong>arakter des s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>uldbriefs<br />

für die Eurohypothek wohl no<strong>ch</strong> verstärkt werden. Au<strong>ch</strong> bei den Mobiliarsi<strong>ch</strong>erheiten<br />

gehen die internationalen Bestrebungen tendenziell in Ri<strong>ch</strong>tung Registerlösungen.<br />

Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass der vorliegende<br />

Entwurf für die Einführung des Register-S<strong>ch</strong>uldbriefs im s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Grundpfandre<strong>ch</strong>t<br />

auf der Linie der ausländis<strong>ch</strong>en Reformen und des europäis<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>ts<br />

liegt.<br />

7 Basic Guidelines for a Eurohypothec, Polish Mortgage Credit Foundation, Wars<strong>ch</strong>au<br />

2005.<br />

5299

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!