Bbl 2007 5283 - admin.ch
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und Wales, wo vom Urkundensystem auf ein System der tabellaris<strong>ch</strong>en Registrierung<br />
von Grundstücken umgestellt wird, eine Register-«mortgage» eingetragen<br />
werden, die jedo<strong>ch</strong> hinsi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> ihrer re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Konstruktion ni<strong>ch</strong>t dem s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en<br />
S<strong>ch</strong>uldbrief entspri<strong>ch</strong>t.<br />
1.3.3 Die Eurohypothek<br />
Für den europäis<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>tsraum ist na<strong>ch</strong> wie vor die sogenannte Eurohypothek als<br />
Spezialhypothek im Gesprä<strong>ch</strong>. Akademis<strong>ch</strong>e Kreise und Banken bes<strong>ch</strong>äftigen si<strong>ch</strong><br />
seit Jahren mit der Ausgestaltung eines europaweit einheitli<strong>ch</strong>en Si<strong>ch</strong>erungsinstruments<br />
für die Finanzierung von Immobilien. Die Eurohypothek soll als alternatives<br />
Si<strong>ch</strong>erungsmittel neben die bestehenden nationalen Grundpfandarten treten und<br />
insbesondere im grenzübers<strong>ch</strong>reitenden Hypothekarkreditges<strong>ch</strong>äft zur Anwendung<br />
gelangen. Ihre re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Ausgestaltung ist aber no<strong>ch</strong> unsi<strong>ch</strong>er. In jüngster Zeit<br />
haben Experten die «Basic Guidelines for a Eurohypothec» 7 erarbeitet. Zwar dürfte<br />
ein akzessoris<strong>ch</strong>es Grundpfandre<strong>ch</strong>t grössere Chancen auf Akzeptanz haben. Insbesondere<br />
akademis<strong>ch</strong>e Kreise heben aber die grossen Vorteile eines ni<strong>ch</strong>t akzessoris<strong>ch</strong>en<br />
Grundpfandre<strong>ch</strong>ts hervor. Tendenziell soll die Eurohypothek also wie die<br />
deuts<strong>ch</strong>e Grunds<strong>ch</strong>uld oder der s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>uldbrief als ni<strong>ch</strong>t akzessoris<strong>ch</strong>es<br />
Si<strong>ch</strong>erungsre<strong>ch</strong>t ausgestaltet werden. Die Eurohypothek soll zwingend in einem<br />
Register eingetragen werden. Die Eintragung soll demna<strong>ch</strong> konstitutiv sein. Na<strong>ch</strong><br />
den bisherigen Vorstellungen soll sie in einem Landregister verzei<strong>ch</strong>net werden, was<br />
insbesondere für jene Re<strong>ch</strong>tsordnungen eine Neuerung darstellen dürfte, die eine<br />
Reihe von Titeln zum Na<strong>ch</strong>weis von Grundstückre<strong>ch</strong>ten ausrei<strong>ch</strong>en lassen. Das<br />
Register soll für alle zugängli<strong>ch</strong> sein und mögli<strong>ch</strong>st im Internet über alle Re<strong>ch</strong>te und<br />
Bes<strong>ch</strong>ränkungen an einem Grundstück Auskunft geben. Eine endgültige Stellungnahme<br />
dur<strong>ch</strong> die Europäis<strong>ch</strong>e Kommission – zuständig ist die Generaldirektion<br />
Binnenmarkt – liegt no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t vor. Wegen der Vielzahl der Interessen kann in<br />
nä<strong>ch</strong>ster Zeit ni<strong>ch</strong>t mit einem Abs<strong>ch</strong>luss der Beratungen gere<strong>ch</strong>net werden.<br />
1.3.4 Zusammenfassung<br />
Der Überblick zeigt, dass trotz der Vielfalt der Regelungen im europäis<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>tsraum<br />
der Register-S<strong>ch</strong>uldbrief bislang nur als Ausnahme vorkommt. Mit der vorges<strong>ch</strong>lagenen<br />
Einführung wird der Modell<strong>ch</strong>arakter des s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>uldbriefs<br />
für die Eurohypothek wohl no<strong>ch</strong> verstärkt werden. Au<strong>ch</strong> bei den Mobiliarsi<strong>ch</strong>erheiten<br />
gehen die internationalen Bestrebungen tendenziell in Ri<strong>ch</strong>tung Registerlösungen.<br />
Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass der vorliegende<br />
Entwurf für die Einführung des Register-S<strong>ch</strong>uldbriefs im s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Grundpfandre<strong>ch</strong>t<br />
auf der Linie der ausländis<strong>ch</strong>en Reformen und des europäis<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>ts<br />
liegt.<br />
7 Basic Guidelines for a Eurohypothec, Polish Mortgage Credit Foundation, Wars<strong>ch</strong>au<br />
2005.<br />
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