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Bbl 2007 5283 - admin.ch

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Alternativen untersu<strong>ch</strong>en. Die Motion wurde vom Nationalrat am 18. Dezember<br />

1998 als Postulat überwiesen.<br />

Die Kommission für Re<strong>ch</strong>tsfragen des Nationalrates verlangte mit einer Motion vom<br />

7. Juli 1998, dass der Bundesrat die na<strong>ch</strong>folgenden Probleme im Berei<strong>ch</strong> des Bauhandwerkerpfandre<strong>ch</strong>ts<br />

überprüft und die allenfalls notwendigen gesetzli<strong>ch</strong>en<br />

Anpassungen vors<strong>ch</strong>lägt: Verlängerung der Frist für die Eintragung des gesetzli<strong>ch</strong>en<br />

Grundpfandre<strong>ch</strong>ts und deren Beginn, Kreis der daran Bere<strong>ch</strong>tigten (Unterakkordanten,<br />

Generalunternehmer), Definition des Werks, Si<strong>ch</strong>erstellung, Bauhandwerkerpfandre<strong>ch</strong>t<br />

bei öffentli<strong>ch</strong>en Werken, Pfandordnung und Pfandverwirkung (98.3362<br />

Motion Kommission für Re<strong>ch</strong>tsfragen NR. Änderung von Art. 839 Abs. 2 ZGB,<br />

Bauhandwerkerpfandre<strong>ch</strong>t). Na<strong>ch</strong>dem si<strong>ch</strong> der Bundesrat mit der Entgegennahme<br />

der Motion einverstanden erklärt hatte, wurde sie am 9. Oktober 1998 im Nationalrat<br />

angenommen und am 2. Juni 1999 vom Ständerat im Hinblick auf den Umstand,<br />

dass es si<strong>ch</strong> um einen blossen Prüfungsauftrag handelte, in der Form eines Postulats<br />

beider Räte überwiesen.<br />

Die Motion von Nationalrat Peter Jossen vom 5. Juni 2000 zielte auf die S<strong>ch</strong>affung<br />

einer klaren gesetzli<strong>ch</strong>en Grundlage für die Wiederverwendung der Inhaberobligationen<br />

mit Grundpfandvers<strong>ch</strong>reibung ab (00.3236 Motion Jossen-Zinsstag. Wiederauszahlungsklausel<br />

für Inhaberobligationen mit Grundpfandvers<strong>ch</strong>reibung). In<br />

seiner Stellungnahme zur Motion rief der Bundesrat in Erinnerung, dass der S<strong>ch</strong>uldbrief<br />

im Gegensatz zur Grundpfandvers<strong>ch</strong>reibung die Eigens<strong>ch</strong>aft eines Wertpapiers<br />

besitzt, das der S<strong>ch</strong>uldner ohne weiteres wieder verwenden kann, wenn er die<br />

S<strong>ch</strong>uld vollständig zurückbezahlt hat (Art. 873 ZGB). Diese Eigens<strong>ch</strong>aft ist einer der<br />

Hauptgründe dafür, dass der S<strong>ch</strong>uldbrief in der Praxis den anderen Grundpfandarten<br />

vorgezogen wird. Die Grundpfandvers<strong>ch</strong>reibung und die Hypothekarobligation<br />

werden einzig in denjenigen Kantonen gegenüber dem S<strong>ch</strong>uldbrief bevorzugt, die<br />

gestützt auf die Artikel 843 und 844 Absatz 2 ZGB besondere Bestimmungen über<br />

die Belastungsgrenze oder über die Kündigung eingeführt haben. Der Bundesrat war<br />

daher der Ansi<strong>ch</strong>t, dass in erster Linie Überlegungen zur Aufhebung der derzeitigen<br />

kantonalen Kompetenzen beim S<strong>ch</strong>uldbrief anzustellen seien und die Motion in ein<br />

Postulat umgewandelt werden sollte. In dieser Form wurde sie ihm am 20. März<br />

2001 überwiesen.<br />

Ständerat Hans Lauri rei<strong>ch</strong>te am 18. Juni 2003 eine Motion betreffend Erri<strong>ch</strong>tung,<br />

Untergang und Inhalt von Dienstbarkeiten sowie das Lös<strong>ch</strong>ungsverfahren ein<br />

(03.3305 Motion Lauri. Grundbu<strong>ch</strong>bereinigung). Die Kantone sollten griffige<br />

Instrumente erhalten, um das Grundbu<strong>ch</strong> von bedeutungslosen und unklaren Eins<strong>ch</strong>reibungen<br />

zu entlasten sowie vor überflüssigen Eins<strong>ch</strong>reibungen zu s<strong>ch</strong>ützen.<br />

Insbesondere die Artikel 743, 744 und 976 ZGB seien praxistaugli<strong>ch</strong>er auszugestalten.<br />

Der Bundesrat erklärte si<strong>ch</strong> am 27. August 2003 bereit, diese Motion entgegenzunehmen.<br />

Sie wurde im Ständerat am 2. Oktober 2003 und im Nationalrat am<br />

15. Juni 2004 angenommen.<br />

1.1.2 Experten<br />

Das Bundesamt für Justiz erteilte im Juni 1999 Professor Wolfgang Wiegand von<br />

der Universität Bern den Auftrag, ein Guta<strong>ch</strong>ten über die Ausgestaltung des (papierlosen)<br />

S<strong>ch</strong>uldbriefs als Registerpfand zu erstellen. Zwei Jahre später, nämli<strong>ch</strong> im<br />

Juni 2001, beauftragte es Professor Rainer S<strong>ch</strong>uma<strong>ch</strong>er, die vers<strong>ch</strong>iedenen Fragen,<br />

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