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Eeb jahrbuch 08 09 v03:layout 1 - EEB Niedersachsen

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56<br />

Eigene (also ohne Kooperationspartner durchgeführte) Veranstaltungen<br />

der Arbeitsgemeinschaften werden in der Regel<br />

der Konföderation evangelischer Kirchen in <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

die ja auch Träger der <strong>EEB</strong> <strong>Niedersachsen</strong> ist, zugeordnet.<br />

Diese Zuordnung wird gemacht, weil sich die Einzugsbereiche<br />

der Arbeitsgemeinschaften nicht unbedingt<br />

auf eine Landeskirche beschränken (das gilt insbesondere<br />

mit Blick auf die Ev.-reformierte Kirche).<br />

Auch nicht-kirchliche Kooperationspartner werden der<br />

Konföderation zugeordnet, das bedeutet: entweder dem<br />

Gebiet einer Arbeitsgemeinschaft oder, wenn sie „überregional“<br />

sind, dem ganzen Land <strong>Niedersachsen</strong>.<br />

Für die Kirchenkreise, Propsteien, Synodalverbände und Kirchenbezirke<br />

(vgl. Bild G) gilt: Es ist der Normalfall, wenn es<br />

<strong>EEB</strong> Veranstaltungen gibt. In der Mehrzahl der Fälle leistete<br />

die <strong>EEB</strong> hier 20<strong>08</strong> mehrere hundert oder mehrere tausend<br />

Unterrichtstunden. Und es wurde mehrere hundert,<br />

nicht selten auch mehrere tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

erreicht.<br />

Die <strong>EEB</strong> <strong>Niedersachsen</strong> ist im Bereich der Konföderation<br />

evangelischer Kirchen in <strong>Niedersachsen</strong>, in deren Trägerschaft<br />

sie sich befindet, die mit Abstand die größte Bildungseinrichtung.<br />

Und die Zwischensummen im Bild G machen deutlich,<br />

dass die <strong>EEB</strong> in jeder der fünf Kirchen der Konföderation<br />

eine wichtige Größe ist.<br />

1 Aus Sicht der <strong>EEB</strong> <strong>Niedersachsen</strong> ist das eine sinnvolle Entscheidung gewesen,<br />

denn die <strong>EEB</strong> verfolgt seit Jahren ein umfangreiches pädagogisches Konzept, das<br />

sowohl die Gruppentreffen als auch die Elternbegleitseminare umfasst.<br />

2 Davon ausgenommen sind Stunden, die auch durch Bundesmittel gefördert werden.

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