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Eva Straub - Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch ...

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Zusammenfassend hoffe ich Ihnen deutlich gemacht zu haben, dass Kundenorientierung<br />

ein zentraler Punkt des für Krankenhäuser (und übrigens auch<br />

Arztpraxen) gesetzlich vorgeschriebenen einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />

ist. Entgegen erster emotionaler Wi<strong>der</strong>stände gegen ein weite-<br />

Kundenorientierung bedeutet demnach auch, dass die Qualitätswahrnehmung<br />

von Behandlung und Behandlungsumständen durch Patienten, Angehörige,<br />

Einweiser und Weiterbetreuende systematisch vom Krankenhaus wie auch<br />

vom nie<strong>der</strong>gelassenen Arzt erfasst wird und für die Bemühungen um kontinuierliche<br />

Verbesserung genutzt wird.<br />

Die Nichtbeachtung <strong>der</strong> Qualitätswahrnehmung des „Kunden“ Patient durch<br />

die behandelnden Ärzte hängt aber auch damit zusammen, dass diese regelhaft<br />

dem Patienten unterstellen, das ärztliche Können fachlich doch gar nicht<br />

beurteilen zu können. Das ist sicherlich richtig. Aber: kann ich das fachliche<br />

Können eines Jumbo-Piloten beurteilen, nachdem ich einen Flug gebucht<br />

habe? Kann ich das fachliche Können eines Software-Entwicklers beurteilen,<br />

nachdem ich ein Computer-Programm gekauft habe? Kann ich das fachliche<br />

Können eines Strafverteidigers beurteilen, nachdem ich ihn mit meiner Verteidigung<br />

beauftragt habe? Das kann ich nicht. Ich kann aber beurteilen, was<br />

am Schluss herauskommt, genauso wie <strong>der</strong> Patient, <strong>der</strong> Angehörige, <strong>der</strong> einweisende<br />

Arzt den wahrnehmbaren Anteil <strong>der</strong> Befindens- und Verhaltensnormalisierung<br />

beurteilen kann. Und hierauf kommt es dem Patienten und seinen<br />

Bezugspersonen letztlich an.<br />

einweisenden Ärzte. Än<strong>der</strong>n tut sich diese Situation allerdings bereits im Bereich<br />

<strong>der</strong> Psychosomatik, wo von den in <strong>der</strong> Regel landschaftlich schön gelegenen<br />

und vom tradierten schlechten Ruf <strong>der</strong> Psychiatrie unbelasteten Psychosomatischen<br />

Kliniken bereits annähernd die Hälfte aller stationären Behandlungen<br />

erbracht wird. Hier kann <strong>der</strong> Patient und <strong>der</strong> Einweiser wählen,<br />

hier ist Wettbewerb, und das ist auch gut so.<br />

res Ausufern des gesetzlichen Dschungels wird bei näherem Zusehen doch<br />

deutlich, dass die gesetzliche Verpflichtung zum Qualitätsmanagement ganz<br />

wesentliche Chancen mit sich bringt, das Denken und Handeln <strong>der</strong> Krankenhausmitarbeiter<br />

patientenorientiert weiterzuentwickeln. Dass dies noch nicht<br />

Realität ist und auch die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems<br />

noch keine Garantie dafür darstellt, dass eine solche Kultur bereits entwikkellt<br />

ist, brauche ich nicht weiter zu betonen. Gleichwohl ist es wichtig, die<br />

Idee <strong>der</strong> Kundenorientierung im Leitbild des Krankenhauses bzw. <strong>der</strong> Arztpraxis<br />

festzuschreiben, damit alle Mitarbeiter wissen, wohin sich die Kultur<br />

<strong>der</strong> Organisation entwickeln will.<br />

Landestreffen<br />

Gesetzesdschungel<br />

tagungsband02.qxd 07.02.2007 9:44 Uhr Seite 22

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