Eva Straub - Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch ...
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Zusammenfassend hoffe ich Ihnen deutlich gemacht zu haben, dass Kundenorientierung<br />
ein zentraler Punkt des für Krankenhäuser (und übrigens auch<br />
Arztpraxen) gesetzlich vorgeschriebenen einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />
ist. Entgegen erster emotionaler Wi<strong>der</strong>stände gegen ein weite-<br />
Kundenorientierung bedeutet demnach auch, dass die Qualitätswahrnehmung<br />
von Behandlung und Behandlungsumständen durch Patienten, Angehörige,<br />
Einweiser und Weiterbetreuende systematisch vom Krankenhaus wie auch<br />
vom nie<strong>der</strong>gelassenen Arzt erfasst wird und für die Bemühungen um kontinuierliche<br />
Verbesserung genutzt wird.<br />
Die Nichtbeachtung <strong>der</strong> Qualitätswahrnehmung des „Kunden“ Patient durch<br />
die behandelnden Ärzte hängt aber auch damit zusammen, dass diese regelhaft<br />
dem Patienten unterstellen, das ärztliche Können fachlich doch gar nicht<br />
beurteilen zu können. Das ist sicherlich richtig. Aber: kann ich das fachliche<br />
Können eines Jumbo-Piloten beurteilen, nachdem ich einen Flug gebucht<br />
habe? Kann ich das fachliche Können eines Software-Entwicklers beurteilen,<br />
nachdem ich ein Computer-Programm gekauft habe? Kann ich das fachliche<br />
Können eines Strafverteidigers beurteilen, nachdem ich ihn mit meiner Verteidigung<br />
beauftragt habe? Das kann ich nicht. Ich kann aber beurteilen, was<br />
am Schluss herauskommt, genauso wie <strong>der</strong> Patient, <strong>der</strong> Angehörige, <strong>der</strong> einweisende<br />
Arzt den wahrnehmbaren Anteil <strong>der</strong> Befindens- und Verhaltensnormalisierung<br />
beurteilen kann. Und hierauf kommt es dem Patienten und seinen<br />
Bezugspersonen letztlich an.<br />
einweisenden Ärzte. Än<strong>der</strong>n tut sich diese Situation allerdings bereits im Bereich<br />
<strong>der</strong> Psychosomatik, wo von den in <strong>der</strong> Regel landschaftlich schön gelegenen<br />
und vom tradierten schlechten Ruf <strong>der</strong> Psychiatrie unbelasteten Psychosomatischen<br />
Kliniken bereits annähernd die Hälfte aller stationären Behandlungen<br />
erbracht wird. Hier kann <strong>der</strong> Patient und <strong>der</strong> Einweiser wählen,<br />
hier ist Wettbewerb, und das ist auch gut so.<br />
res Ausufern des gesetzlichen Dschungels wird bei näherem Zusehen doch<br />
deutlich, dass die gesetzliche Verpflichtung zum Qualitätsmanagement ganz<br />
wesentliche Chancen mit sich bringt, das Denken und Handeln <strong>der</strong> Krankenhausmitarbeiter<br />
patientenorientiert weiterzuentwickeln. Dass dies noch nicht<br />
Realität ist und auch die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems<br />
noch keine Garantie dafür darstellt, dass eine solche Kultur bereits entwikkellt<br />
ist, brauche ich nicht weiter zu betonen. Gleichwohl ist es wichtig, die<br />
Idee <strong>der</strong> Kundenorientierung im Leitbild des Krankenhauses bzw. <strong>der</strong> Arztpraxis<br />
festzuschreiben, damit alle Mitarbeiter wissen, wohin sich die Kultur<br />
<strong>der</strong> Organisation entwickeln will.<br />
Landestreffen<br />
Gesetzesdschungel<br />
tagungsband02.qxd 07.02.2007 9:44 Uhr Seite 22