Eva Straub - Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch ...
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Wenig bekannte Hilfeangebote<br />
Der Gesetzesdschungel und die immer neu hinzukommenden Regelungen<br />
bringen es mit sich, dass <strong>der</strong> Laie den Überblick verliert über Rechte und<br />
Hilfen, die bereits bestehen und die den psychiatrisch Hilfebedürftigen und<br />
ihren Familien im Lauf <strong>der</strong> Zeit erhebliche Verbesserungen gebracht haben.<br />
Aus unzähligen <strong>Angehörigen</strong>-Beratungen geht hervor, dass die folgenden sowohl<br />
bundesgesetzlich verankerten Leistungen und Rechte, sowie die in <strong>Bayern</strong><br />
verfügbaren Hilfeangebote nicht allen bekannt sind. Auch aus dieser Unkenntnis<br />
mag sich ein Gefühl <strong>der</strong> Zurücksetzung ergeben. Ich zähle im Folgenden<br />
nur die Hilfen auf, die <strong>Angehörigen</strong> und auch in <strong>der</strong> Psychiatrie<br />
Tätigen wenig bekannt sind:<br />
• Soziotherapie<br />
• Häusliche psychiatrisch Pflege als Krankenkassenleistung<br />
• Bezugspersonen<br />
• Integrationsfachdienste<br />
• 14-Tage-Frist zur Entscheidung über die Bewilligung von Hilfen<br />
(SGB XII)<br />
• Persönliches Budget (bisher nur in Mittelfranken)<br />
• Familienpflege<br />
darin beschrieben, was seh- und hörbehin<strong>der</strong>te Menschen an Hilfen brauchen.<br />
Diese ungleiche Berücksichtigung ist erklärbar, aber nicht verständlich und<br />
nicht hinnehmbar. Es geht doch um den Abbau von Barrieren, die Behin<strong>der</strong>te<br />
daran hin<strong>der</strong>n, an <strong>der</strong> Gesellschaft teilzuhaben! Sichtbare Barrieren lassen<br />
sich besser begreifen und beseitigen als unsichtbare, wie sie <strong>psychisch</strong> behin<strong>der</strong>te<br />
Menschen behin<strong>der</strong>n. Etwas Unsichtbares ist schwer zu erklären und<br />
schon gar nicht als Barriere wahrzunehmen.<br />
Der <strong>Landesverband</strong> und die Münchner Psychiatrie Initiative (MüPI), eine trialogische<br />
Gruppierung bestehend aus Psychiatrie-Erfahrenen, <strong>Angehörigen</strong><br />
und Psychiatrie-Fachärzten, die sich für eine bessere Versorgung <strong>psychisch</strong><br />
kranker Menschen einsetzt, for<strong>der</strong>t eine Gesetzesän<strong>der</strong>ung zugunsten <strong>psychisch</strong><br />
behin<strong>der</strong>ter Menschen.<br />
• <strong>Angehörigen</strong>-Gespräch bei nie<strong>der</strong>gelassenen Psychiatern (10 Minuten<br />
im Quartal)<br />
• Zuverdienst zur Rente<br />
• Recht auf Teilzeitarbeit (nicht immer in Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen,<br />
siehe unbeirrbar Dez. 2006)<br />
• Recht auf Arbeitserleichterung o<strong>der</strong> Rehabilitation bei mehr als 6 Wochen<br />
Krankheit<br />
• Freiheitseinschränkungen nur 24 Stunden ohne richterlichen Beschluss<br />
erlaubt (Unterbringungsgesetz)<br />
• Wi<strong>der</strong>spruchsrecht<br />
• Betreuerwechsel<br />
• Beratungspflicht bei den Servicestellen <strong>der</strong> Leistungserbringer (Bezirke<br />
und Rentenversicherung)<br />
• Platzfreihaltedauer in Wohngemeinschaften bei Krankenhausaufenthalt<br />
(30 Tage)<br />
• Verrentung kann wie<strong>der</strong> rückgängig gemacht werden<br />
• Behin<strong>der</strong>tenausweis kann wie<strong>der</strong> zurückgegeben werden<br />
• Gesundheitsauskunft muss bei einer Bewerbung nicht gegeben werden.<br />
• Der Behin<strong>der</strong>tenausweis muss angegeben werden<br />
Wie schon des öfteren erwähnt, kann <strong>der</strong> Umgang mit Gesetzen mehr verwirren<br />
als helfen. Um Ihnen, liebe Zuhörer, den Einstieg in die wichtigsten Problembereiche<br />
zu erleichtern und Hemmungen, sich damit zu beschäftigen, zu<br />
min<strong>der</strong>n, habe ich einige Basisinformationen zusammengetragen. Nähere<br />
Auskunft über die Bedingungen zur Inanspruchnahme <strong>der</strong> genannten Hilfen<br />
und Rechte erteilt <strong>der</strong> <strong>Landesverband</strong> <strong>Bayern</strong> <strong>der</strong> <strong>Angehörigen</strong> <strong>psychisch</strong><br />
Kranker e.V.; unseren Mitglie<strong>der</strong>n, die kostenlos viermal im Jahr unsere Verbandszeitung<br />
„unbeirrbar“ erhalten, stellen wir regelmäßig neue o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>te<br />
gesetzliche Regelungen für Hilfen und För<strong>der</strong>ungen vor.<br />
In Erinnerung rufen möchte ich auch, dass <strong>der</strong> <strong>Landesverband</strong> mit dem VdK<br />
ein Abkommen geschlossen hat, nach dem unsere Mitglie<strong>der</strong> eine kostenlose<br />
Rechtsberatung von den VdK-Fachleuten erhalten können.<br />
Landestreffen<br />
Gesetzesdschungel<br />
tagungsband02.qxd 07.02.2007 9:44 Uhr Seite 54