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Eva Straub - Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch ...

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Wenig bekannte Hilfeangebote<br />

Der Gesetzesdschungel und die immer neu hinzukommenden Regelungen<br />

bringen es mit sich, dass <strong>der</strong> Laie den Überblick verliert über Rechte und<br />

Hilfen, die bereits bestehen und die den psychiatrisch Hilfebedürftigen und<br />

ihren Familien im Lauf <strong>der</strong> Zeit erhebliche Verbesserungen gebracht haben.<br />

Aus unzähligen <strong>Angehörigen</strong>-Beratungen geht hervor, dass die folgenden sowohl<br />

bundesgesetzlich verankerten Leistungen und Rechte, sowie die in <strong>Bayern</strong><br />

verfügbaren Hilfeangebote nicht allen bekannt sind. Auch aus dieser Unkenntnis<br />

mag sich ein Gefühl <strong>der</strong> Zurücksetzung ergeben. Ich zähle im Folgenden<br />

nur die Hilfen auf, die <strong>Angehörigen</strong> und auch in <strong>der</strong> Psychiatrie<br />

Tätigen wenig bekannt sind:<br />

• Soziotherapie<br />

• Häusliche psychiatrisch Pflege als Krankenkassenleistung<br />

• Bezugspersonen<br />

• Integrationsfachdienste<br />

• 14-Tage-Frist zur Entscheidung über die Bewilligung von Hilfen<br />

(SGB XII)<br />

• Persönliches Budget (bisher nur in Mittelfranken)<br />

• Familienpflege<br />

darin beschrieben, was seh- und hörbehin<strong>der</strong>te Menschen an Hilfen brauchen.<br />

Diese ungleiche Berücksichtigung ist erklärbar, aber nicht verständlich und<br />

nicht hinnehmbar. Es geht doch um den Abbau von Barrieren, die Behin<strong>der</strong>te<br />

daran hin<strong>der</strong>n, an <strong>der</strong> Gesellschaft teilzuhaben! Sichtbare Barrieren lassen<br />

sich besser begreifen und beseitigen als unsichtbare, wie sie <strong>psychisch</strong> behin<strong>der</strong>te<br />

Menschen behin<strong>der</strong>n. Etwas Unsichtbares ist schwer zu erklären und<br />

schon gar nicht als Barriere wahrzunehmen.<br />

Der <strong>Landesverband</strong> und die Münchner Psychiatrie Initiative (MüPI), eine trialogische<br />

Gruppierung bestehend aus Psychiatrie-Erfahrenen, <strong>Angehörigen</strong><br />

und Psychiatrie-Fachärzten, die sich für eine bessere Versorgung <strong>psychisch</strong><br />

kranker Menschen einsetzt, for<strong>der</strong>t eine Gesetzesän<strong>der</strong>ung zugunsten <strong>psychisch</strong><br />

behin<strong>der</strong>ter Menschen.<br />

• <strong>Angehörigen</strong>-Gespräch bei nie<strong>der</strong>gelassenen Psychiatern (10 Minuten<br />

im Quartal)<br />

• Zuverdienst zur Rente<br />

• Recht auf Teilzeitarbeit (nicht immer in Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen,<br />

siehe unbeirrbar Dez. 2006)<br />

• Recht auf Arbeitserleichterung o<strong>der</strong> Rehabilitation bei mehr als 6 Wochen<br />

Krankheit<br />

• Freiheitseinschränkungen nur 24 Stunden ohne richterlichen Beschluss<br />

erlaubt (Unterbringungsgesetz)<br />

• Wi<strong>der</strong>spruchsrecht<br />

• Betreuerwechsel<br />

• Beratungspflicht bei den Servicestellen <strong>der</strong> Leistungserbringer (Bezirke<br />

und Rentenversicherung)<br />

• Platzfreihaltedauer in Wohngemeinschaften bei Krankenhausaufenthalt<br />

(30 Tage)<br />

• Verrentung kann wie<strong>der</strong> rückgängig gemacht werden<br />

• Behin<strong>der</strong>tenausweis kann wie<strong>der</strong> zurückgegeben werden<br />

• Gesundheitsauskunft muss bei einer Bewerbung nicht gegeben werden.<br />

• Der Behin<strong>der</strong>tenausweis muss angegeben werden<br />

Wie schon des öfteren erwähnt, kann <strong>der</strong> Umgang mit Gesetzen mehr verwirren<br />

als helfen. Um Ihnen, liebe Zuhörer, den Einstieg in die wichtigsten Problembereiche<br />

zu erleichtern und Hemmungen, sich damit zu beschäftigen, zu<br />

min<strong>der</strong>n, habe ich einige Basisinformationen zusammengetragen. Nähere<br />

Auskunft über die Bedingungen zur Inanspruchnahme <strong>der</strong> genannten Hilfen<br />

und Rechte erteilt <strong>der</strong> <strong>Landesverband</strong> <strong>Bayern</strong> <strong>der</strong> <strong>Angehörigen</strong> <strong>psychisch</strong><br />

Kranker e.V.; unseren Mitglie<strong>der</strong>n, die kostenlos viermal im Jahr unsere Verbandszeitung<br />

„unbeirrbar“ erhalten, stellen wir regelmäßig neue o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>te<br />

gesetzliche Regelungen für Hilfen und För<strong>der</strong>ungen vor.<br />

In Erinnerung rufen möchte ich auch, dass <strong>der</strong> <strong>Landesverband</strong> mit dem VdK<br />

ein Abkommen geschlossen hat, nach dem unsere Mitglie<strong>der</strong> eine kostenlose<br />

Rechtsberatung von den VdK-Fachleuten erhalten können.<br />

Landestreffen<br />

Gesetzesdschungel<br />

tagungsband02.qxd 07.02.2007 9:44 Uhr Seite 54

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