Eva Straub - Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch ...
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II. Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialgeld nach<br />
SGB II – Wer bekommt Leistungen?<br />
Mit dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen SGB II wurde die frühere Arbeitslosenhilfe<br />
und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige zusammengefasst. Leistungen<br />
sind insbeson<strong>der</strong>e das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. An<strong>der</strong>s als die<br />
frühere Arbeitslosenhilfe orientiert sich die Höhe <strong>der</strong> Leistungen an dem pauschalierten<br />
Bedarf.<br />
Das bestimmende Motto des Gesetzes ist <strong>der</strong> Grundsatz des „For<strong>der</strong>ns und<br />
För<strong>der</strong>ns“.<br />
Welche Leistungen gibt es?<br />
Das Arbeitslosengeld II ist eine pauschalierte Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts<br />
von <strong>der</strong>zeit 345 € für Alleinstehende. Daneben werden die angemessenen<br />
Kosten <strong>der</strong> Unterkunft übernommen.<br />
Einmalige Leistungen sind weitgehend weggefallen bis auf wenige Ausnahmen,<br />
z.B. behin<strong>der</strong>ungsbedingter Mehrbedarf in Höhe von 35 % des Regelsatzes<br />
(§ 21 Abs. 4 SGB II).<br />
Besteht darüber hinaus ein unabweisbarer Mehrbedarf, so kann dieser nur<br />
durch ein Darlehen abgedeckt werden. Das Darlehen ist dann in <strong>der</strong> Folge in<br />
monatlichen Raten von bis zu 10% <strong>der</strong> Regelleistung, also 34,50 € bei Alleinstehenden,<br />
zurückzuzahlen.<br />
Darüber hinaus sind Bezieher von Arbeitslosengeld II gesetzlich kranken-,<br />
pflege- und rentenversichert.<br />
Absehbare Zeit meint einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten. Schon<br />
diese Prognose ist bei <strong>psychisch</strong>en Erkrankungen oft schwer zu treffen. Psychische<br />
Erkrankungen verlaufen oft in Schüben; Phasen schwerer Erkrankung,<br />
in denen an eine Erwerbsfähigkeit nicht zu denken ist, wechseln sich ab mit<br />
Zeiten, in denen erkrankte Menschen durchaus in <strong>der</strong> Lage sind zu arbeiten.<br />
Im Zweifel müssen hierüber sachverständige Gutachter entscheiden. Bei Meinungsverschiedenheiten<br />
zwischen verschiedenen Leistungsträgern ist eine Einigungsstelle<br />
zur Entscheidung heranzuziehen. Bis zur Entscheidung <strong>der</strong> Einigungsstelle<br />
sind Leistungen nach SGB II zu erbringen; die Unklarheit soll<br />
sich also nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen auswirken.<br />
Keine Leistung bei stationärer Unterbringung von mehr als sechs Monaten.<br />
Dies gilt aber nur bei vollstationärer Unterbringung. Betreutes Wohnen fällt<br />
in <strong>der</strong> Regel nicht darunter. Auch Internatsunterbringung gilt nicht als vollstationäre<br />
Unterbringung, wenn Wochenenden und Urlaub zuhause verbracht<br />
werden.<br />
Bedarfsgemeinschaften sind ein weiterer zentraler Begriff des Gesetzes. Gemeint<br />
sind Familien und nichteheliche Lebensgemeinschaften, die zusammen<br />
in häuslicher Gemeinschaft leben. Diese haben zunächst füreinan<strong>der</strong> einzustehen.<br />
Erst wenn das Einkommen und Vermögen <strong>der</strong> gesamten Bedarfsgemeinschaft<br />
für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, besteht Anspruch auf Hilfeleistungen.<br />
Die entscheidende Weichenstellung ist hierbei <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit.<br />
Für Erwerbsfähige kommen Hilfen nach SGB II in Betracht, für nicht<br />
Erwerbsfähige Hilfen nach SGB XII.<br />
Ob jemand erwerbsfähig ist, bemisst sich nach einer gesetzlichen Definition<br />
in §8 Abs.1 SGB II: „Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung<br />
auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen<br />
des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.“<br />
Wer ist anspruchsberechtigt?<br />
Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig<br />
sind, sowie die Personen, die mit erwerbsfähigen Personen in einer<br />
Bedarfsgemeinschaft leben. (§ 7 SGB II).<br />
Landestreffen<br />
Gesetzesdschungel<br />
tagungsband02.qxd 07.02.2007 9:44 Uhr Seite 26