Eva Straub - Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch ...
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Das Grundgesetz<br />
Die Gesetzeslandschaft erscheint uns Laien wie ein Dschungel, und doch<br />
steckt ein durchdachtes System dahinter, und über allem steht ein für alle gültiger<br />
Wertekatalog, das Grundgesetz <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland (GG).<br />
Es ist für alle verbindlich, nach ihm richten sich die Legislative (Gesetzgeber),<br />
die Exekutive (Verwaltung) und die Judikative (Richtergewalt, Rechtsprechung).<br />
Das Grundgesetz ist dazu angetan, uns Familien mit <strong>psychisch</strong> Kranken Vertrauen<br />
in den grundsätzlichen Schutz unserer Persönlichkeit und unserer<br />
Rechte zu geben. Einige Artikel, die das deutlich machen, möchte ich hier<br />
zitieren:<br />
GG Artikel 1<br />
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen<br />
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.<br />
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen<br />
Menschenrechten als Grundlage je<strong>der</strong> menschlichen Gemeinschaft,<br />
des Friedens und <strong>der</strong> Gerechtigkeit in <strong>der</strong> Welt.<br />
GG Artikel 2<br />
(1) Je<strong>der</strong> hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit<br />
er nicht die Rechte an<strong>der</strong>er verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige<br />
Ordnung o<strong>der</strong> das Sittengesetz verstößt.<br />
(2) Je<strong>der</strong> hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit<br />
<strong>der</strong> Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes<br />
eingegriffen werden.<br />
GG Artikel 3<br />
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.<br />
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner<br />
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner<br />
religiösen o<strong>der</strong> politischen Anschauungen benachteiligt o<strong>der</strong> bevorzugt<br />
werden. Niemand darf wegen seiner Behin<strong>der</strong>ung benachteiligt werden.<br />
Unsicherheiten quälen Angehörige<br />
Es liegt an <strong>der</strong> Vielschichtigkeit <strong>der</strong> Aufgaben, dass Angehörige von <strong>psychisch</strong><br />
kranken Menschen mit vielen gesetzlichen Regelungen in Berührung<br />
kommen. Im Vor<strong>der</strong>grund stehen Unsicherheiten über gesetzliche Voraussetz-<br />
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />
Das Grundgesetz ist Richtschnur bei <strong>der</strong> Erstellung neuer Gesetze o<strong>der</strong> bei<br />
<strong>der</strong>en Verän<strong>der</strong>ungen. Seine Vorgaben geben den sittlichen und ethischen Rahmen<br />
unserer Gesellschaft ab. Die darin verankerten Rechte sind aber privatrechtlich<br />
nicht einklagbar.<br />
Der zivilrechtliche Benachteiligungsschutz fehlte bis 2006. Das ist kein ausschließlich<br />
deutsches Phänomen. Die EU verlangte daher von allen Mitgliedsstaaten<br />
ein Anti-Diskriminierungsgesetz und gab Mindeststandards zum<br />
Schutz für Randgruppen vor. Eine lange Diskussion über die Inhalte des Anti-<br />
Diskriminierungs-Gesetzes brach in Deutschland los und brachte <strong>der</strong> BRD<br />
beinahe eine hohe europäische Geldstrafe wegen Verzögerung ein. Der Streit<br />
ging darum, welche Benachteiligungen strafrechtliche Folgen haben sollten.<br />
Das fand in diesem Jahr ein Ende mit dem Inkrafttreten vom „Allgemeinen<br />
Gleichbehandlungsgesetz“. Der Name sagt schon, dass die eigentliche Stoßrichtung,<br />
„Anti-Diskriminierung“, verwässert wurde. Es ist beispielsweise<br />
kein wirklicher Schutz vor Benachteiligungen bei Wohnungsvermietungen,<br />
gegen Ungleichbehandlung in Versicherungsangelegenheiten und im Bereich<br />
von Arbeitsangelegenheiten entstanden. Das ist sehr bedauerlich, sind es doch<br />
insbeson<strong>der</strong>e diese Zurücksetzungen, von denen sich <strong>psychisch</strong> kranke Menschen<br />
diskriminiert fühlen und die ihnen das Selbstbewusstsein stehlen.<br />
GG Artikel 6<br />
(1) Ehe und Familie stehen unter dem beson<strong>der</strong>en Schutze <strong>der</strong> staatlichen<br />
Ordnung.<br />
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge <strong>der</strong> Gemeinschaft.<br />
Landestreffen<br />
Gesetzesdschungel<br />
tagungsband02.qxd 07.02.2007 9:44 Uhr Seite 46