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Das islamische Gebetbuch - Ahmadiyya Muslim Jamaat Schweiz

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so sollte man zuerst das Vergessene nachholen unddann die Sadschda-Sahw vollziehen, dies wird das Gebetvervollständigen. <strong>Das</strong> Gleiche gilt, wenn man imZweifel darüber ist, wieviele Raka’at man gebetet hat. Indiesen Fällen sollten – von der kleineren Zahl ausgegangen– entsprechend viele Raka’at nachgeholt und amEnde die Sadschda-Sahw verrichtet werden.Falls der Imam einen Fehler begeht, der eineSadschda-Sahw notwendig macht, so müssen auch diehinter ihm Betenden diese Sadschda-Sahw verrichten.Wenn aber einer der hinter dem Imam Betenden einenFehler macht, so gilt dieser Fehler wegen der Befolgungdes Imam nicht und er braucht keine Sadschda-Sahwauszuführen.Q a d h a a ’ d e s G e b e t sWenn ein Gebet nicht rechtzeitig verrichtetwerden kann, beispielsweise durch Vergessen, wegenSchlaf, Ohnmächtigkeit usw., muß ein solches Gebetsofort dann verrichtet werden, wenn man sich daranerinnert, aufwacht usw. Diese Gebete, die so nachgeholtwerden heißen ẞ alat-Qadhaa’. Der <strong>islamische</strong>n Fiqh 52zufolge gibt es kein Qadhaa’ für Gebete, die manabsichtlich nicht verrichtet hat, solch ein Gebet ist fürimmer verloren. Die letzte Entscheidung in solchenAngelegenheiten liegt aber in Allahs Hand.52 Fiqh; arab. für Rechtsprechung.104

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