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Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster

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Versorgungsverwaltung<br />

Die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung ist<br />

ein bedeutender Einschnitt. Mit der Auflösung des Landesversorgungsamtes<br />

waren ab 2001 dessen Aufgaben<br />

als zusätzliche Abteilung in die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />

integriert. Im Oktober hat der Landtag beschlossen,<br />

dass der größte Teil der Aufgaben der Versorgungsverwaltung<br />

zum 1.Januar 2008 kommunalisiert und die<br />

elf Versorgungsämter aufgelöst werden.<br />

Das Gesetz regelt für die Aufgaben der Versorgungsverwaltung<br />

folgende Neuverteilung:<br />

• Die Aufgabenbereiche des Schwerbehindertenrechts<br />

und des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes gehen auf<br />

die Kreise und kreisfreien Städte über.<br />

• Die Bereiche Kriegsopferversorgung und Soziales<br />

Entschädigungsrecht liegen jetzt in der Hand der<br />

Landschaftsverbände.<br />

• Die Aufgabenbereiche Arbeitsmarkt- und sozialpolitische<br />

Förderprogramme werden nun von den <strong>Bezirksregierung</strong>en<br />

wahrgenommen. Die entsprechende<br />

Fachaufsicht liegt jetzt beim Ministerium, nicht<br />

mehr bei der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />

• Die Aufgabenbereiche des Bundeserziehungsgeldgesetzes<br />

(Vorgänger des Elterngeldes) sind zum<br />

Auslaufen der Aufgabe auf die <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Münster</strong> übertragen worden.<br />

Neuorganisation<br />

Intern<br />

Soziales<br />

Finanzen<br />

Sicherheit<br />

Umwelt<br />

Wirtschaft<br />

Bildung<br />

Entwicklung<br />

Diese vielfältigen Veränderungen machten es unter anderem<br />

erforderlich, den <strong>Bezirksregierung</strong>en eine neue<br />

interne Struktur zu geben. Das Innenministerium hat<br />

dazu unter Beteiligung der Regierungspräsidenten und<br />

der verschiedenen Ressorts eine Organisationsstruktur<br />

entworfen, der das Kabinett am 27.November <strong>2007</strong><br />

zugestimmt hat.<br />

Wesentliche Aspekte der Neustrukturierung sind:<br />

• Reduzierung auf grundsätzlich fünf Abteilungen<br />

• Besonderheit <strong>Münster</strong> vor allem:<br />

- Fachaufsicht Schwerbehindertenrecht, Bundeselterngeld,<br />

Soziales Entschädigungsrecht<br />

- Luftaufsicht/Luftverkehr für Westfalen<br />

• <strong>Bezirksregierung</strong>en konnten sich durch eigene Vorschläge<br />

in den Prozess mit einbringen, zum Beispiel:<br />

- Reduzierung der Abteilungen und Dezernate<br />

- Zusammenfassung der Förderbereiche in einer<br />

Abteilung zusammen mit der Kommunalaufsicht<br />

- Verlagerung der Verkehrsdezernate in die<br />

Abteilung 2<br />

• Zusammenlegung von Genehmigung und Überwachung<br />

im Umweltbereich<br />

• <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> nur noch an drei<br />

Standorten: <strong>Münster</strong>, Herten und Coesfeld<br />

Zur Umsetzung der neuen Struktur müssen zur Jahreswende<br />

und in den ersten Wochen des neuen Jahres<br />

noch etliche organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche<br />

Aufgaben bewältigt werden. Aber die <strong>Bezirksregierung</strong><br />

ist zuversichtlich, dass sie mit diesem<br />

Kraftakt eine Struktur erreicht hat, die über einen längeren<br />

Zeitraum trägt.<br />

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