01.12.2012 Aufrufe

Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster

Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster

Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

20<br />

Dezernat 14 - Informations - und Kommunikations -Technik<br />

IT ersetzt Behördengänge<br />

Neues Online-Verfahren für GEZ-Befreiung einfach und kostengünstig<br />

Lästige Behördengänge und umständliche Beantragungswege<br />

für Gebührenbefreiungen sind<br />

in Zukunft überflüssig. Das zeigt ein IT-Verfahren,<br />

das die <strong>Bezirksregierung</strong> und das GGRZ<br />

<strong>Münster</strong> für den Bereich Soziales und für die<br />

Arbeitsverwaltung in ganz Nordrhein-Westfalen<br />

realisiert haben.<br />

Mehr als eine Viertel Millionen Menschen in Nordrhein-<br />

Westfalen sind aus gesundheitlichen Gründen von den<br />

Rundfunkgebühren befreit und besitzen dafür das Merkzeichen<br />

„RF“ in ihrem Schwerbehindertenausweis. Die<br />

gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür werden durch<br />

das zuständige Versorgungsamt festgestellt. Bisher wurde<br />

dem Betroffenen für den Nachweis gegenüber der<br />

GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland)<br />

eine Bescheinigung ausgestellt und mit dem Dienstsiegel<br />

versehen. Anschließend musste jeder Antragsteller<br />

das Schriftstück auf dem Postweg an die GEZ schicken.<br />

Dort wurden die Daten bisher für die weitere Bearbeitung<br />

per Hand erfasst. Ein umständlicher und teurer<br />

Vorgang.<br />

Dass das auch viel schneller und kundenfreundlicher<br />

geht, beweist ein Pilotprojekt für ein elektronisches Verfahren,<br />

das die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> in Kooperation<br />

mit dem GGRZ MS (Gemeinsames Gebietsrechenzentrum<br />

<strong>Münster</strong>) und der GEZ entwickelt hat. Damit<br />

erhält die GEZ die Daten jetzt direkt online und kann<br />

die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />

aus gesundheitlichen Gründen ohne<br />

Verzögerungen bearbeiten.<br />

Von der elektronischen Übermittlung der Daten<br />

zwischen der GEZ und der Versorgungsverwaltung<br />

NRW profitieren beide Seiten, die Schwerbehinderten<br />

und die Gebühreneinzugszentrale:<br />

Die landesweit rund 500.000 Antragsteller<br />

pro Jahr müssen keine Originalunterlagen<br />

wie Bescheide oder Ausweise mehr an die GEZ<br />

versenden und erhalten den GEZ-Bescheid<br />

schneller. Die GEZ muss diese Unterlagen nun<br />

nicht mehr zurücksenden und spart nicht nur<br />

Sach- und Personalkosten ein, sondern jährlich<br />

auch Portokosten in Höhe von rund 40.000 Euro.<br />

Bisher ist ein Projekt zur automatisierten Übermittlung<br />

von Schwerbehindertendaten hierzu<br />

lande einmalig. Die GEZ beabsichtigt schon jetzt, dies<br />

auch in andere Bundesländer und auf vergleichbare Projekte<br />

auszuweiten. Unter den Fachleuten heißt das Verfahren<br />

ELANBF (Elektronische Antragsbearbeitungsunterstützung<br />

für Befreiungen).<br />

Kontakt: Elmar Wimber

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!