Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster
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Dezernat 14 - Informations - und Kommunikations -Technik<br />
IT ersetzt Behördengänge<br />
Neues Online-Verfahren für GEZ-Befreiung einfach und kostengünstig<br />
Lästige Behördengänge und umständliche Beantragungswege<br />
für Gebührenbefreiungen sind<br />
in Zukunft überflüssig. Das zeigt ein IT-Verfahren,<br />
das die <strong>Bezirksregierung</strong> und das GGRZ<br />
<strong>Münster</strong> für den Bereich Soziales und für die<br />
Arbeitsverwaltung in ganz Nordrhein-Westfalen<br />
realisiert haben.<br />
Mehr als eine Viertel Millionen Menschen in Nordrhein-<br />
Westfalen sind aus gesundheitlichen Gründen von den<br />
Rundfunkgebühren befreit und besitzen dafür das Merkzeichen<br />
„RF“ in ihrem Schwerbehindertenausweis. Die<br />
gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür werden durch<br />
das zuständige Versorgungsamt festgestellt. Bisher wurde<br />
dem Betroffenen für den Nachweis gegenüber der<br />
GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland)<br />
eine Bescheinigung ausgestellt und mit dem Dienstsiegel<br />
versehen. Anschließend musste jeder Antragsteller<br />
das Schriftstück auf dem Postweg an die GEZ schicken.<br />
Dort wurden die Daten bisher für die weitere Bearbeitung<br />
per Hand erfasst. Ein umständlicher und teurer<br />
Vorgang.<br />
Dass das auch viel schneller und kundenfreundlicher<br />
geht, beweist ein Pilotprojekt für ein elektronisches Verfahren,<br />
das die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> in Kooperation<br />
mit dem GGRZ MS (Gemeinsames Gebietsrechenzentrum<br />
<strong>Münster</strong>) und der GEZ entwickelt hat. Damit<br />
erhält die GEZ die Daten jetzt direkt online und kann<br />
die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />
aus gesundheitlichen Gründen ohne<br />
Verzögerungen bearbeiten.<br />
Von der elektronischen Übermittlung der Daten<br />
zwischen der GEZ und der Versorgungsverwaltung<br />
NRW profitieren beide Seiten, die Schwerbehinderten<br />
und die Gebühreneinzugszentrale:<br />
Die landesweit rund 500.000 Antragsteller<br />
pro Jahr müssen keine Originalunterlagen<br />
wie Bescheide oder Ausweise mehr an die GEZ<br />
versenden und erhalten den GEZ-Bescheid<br />
schneller. Die GEZ muss diese Unterlagen nun<br />
nicht mehr zurücksenden und spart nicht nur<br />
Sach- und Personalkosten ein, sondern jährlich<br />
auch Portokosten in Höhe von rund 40.000 Euro.<br />
Bisher ist ein Projekt zur automatisierten Übermittlung<br />
von Schwerbehindertendaten hierzu<br />
lande einmalig. Die GEZ beabsichtigt schon jetzt, dies<br />
auch in andere Bundesländer und auf vergleichbare Projekte<br />
auszuweiten. Unter den Fachleuten heißt das Verfahren<br />
ELANBF (Elektronische Antragsbearbeitungsunterstützung<br />
für Befreiungen).<br />
Kontakt: Elmar Wimber