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Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster

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Dezernat 16 - Beihilfe<br />

Beihilfe<br />

Fürsorgepflicht des Dienstherrn<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt aus der<br />

Fürsorgepflicht heraus seinen Beamten Beihilfen<br />

bei Geburten und in Krankheits- und Todesfällen.<br />

Der Beamte stellt seine volle Arbeitskraft zur<br />

Verfügung und der Dienstherr übernimmt es,<br />

ihm und seiner Familie ein Leben lang standesgemäßen<br />

Unterhalt zu gewähren. So ist es in<br />

den Beihilfevorschriften (BVO) des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

geregelt.<br />

Jeden Tag gehen rund 300 Anträge von den 40.000<br />

Berechtigten aus dem gesamten Regierungsbezirk <strong>Münster</strong><br />

im Beihilfedezernat ein. Sie werden von insgesamt<br />

35 Mitarbeitern möglichst schnell und nach Eingang bearbeitet.<br />

In der Regel benötigen sie dafür zwei Wochen.<br />

Informationen<br />

Intern<br />

Soziales<br />

Finanzen<br />

Sicherheit<br />

Umwelt<br />

Wirtschaft<br />

Bildung<br />

Entwicklung<br />

Nur „medizinisch notwendige“ Aufwendungen sind in<br />

„angemessenem“ Umfang beihilfefähig. Dazu gehören<br />

Medikamente, Zahnersatz und Krankenhausaufenthalte<br />

sowie Hilfsmittel wie neue Brillen oder Kontaktlinsen.<br />

Im Beihilfedezernat werden aber auch Anträge auf Rehabilitation,<br />

Psychotherapie, Zuschüsse für Kleinkinderausstattung,<br />

Pflegeanträge und Kostenzusagen für Hauspflegekräfte<br />

bearbeitet. Was notwendig und angemessen<br />

ist, müssen die Sachbearbeiter in jedem Einzelfall<br />

festzustellen. Sie bringen bei ihrer sehr selbstständigen<br />

Arbeit neben einem umfangreichen Fachwissen auch ein<br />

hohes Maß an Einfühlungsvermögen mit. Und sie sind<br />

immer nach Kräften bemüht, alle Fragen, die es rund um<br />

die Beihilfe gibt, freundlich und kompetent zu beantworten.<br />

Kontakt: Ramona Steinkat<br />

Das Beihilfeteam der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> bearbeitet jährlich rund 75.000 Anträge von Mitarbeitern<br />

- der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />

- des Staatlichen Prüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen <strong>Münster</strong><br />

- der Lehrer an Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs<br />

im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong><br />

- der Studienseminare im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong><br />

- der Polizeipräsidien Gelsenkirchen, <strong>Münster</strong> und Recklinghausen<br />

- der Hochschule der Polizei <strong>Münster</strong><br />

- des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen<br />

- des Institutes der Feuerwehr <strong>Münster</strong><br />

- des Landgestüts Warendorf<br />

- der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen und <strong>Münster</strong><br />

- des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes <strong>Münster</strong><br />

- des Landesbetriebes Straßenbau Gelsenkirchen<br />

- des Landesbetriebes Wald und Holz in <strong>Münster</strong><br />

- der Staatlichen Forstämter NRW<br />

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