Jahresblick 2007 - Bezirksregierung Münster
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Dezernat 16 - Beihilfe<br />
Beihilfe<br />
Fürsorgepflicht des Dienstherrn<br />
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt aus der<br />
Fürsorgepflicht heraus seinen Beamten Beihilfen<br />
bei Geburten und in Krankheits- und Todesfällen.<br />
Der Beamte stellt seine volle Arbeitskraft zur<br />
Verfügung und der Dienstherr übernimmt es,<br />
ihm und seiner Familie ein Leben lang standesgemäßen<br />
Unterhalt zu gewähren. So ist es in<br />
den Beihilfevorschriften (BVO) des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
geregelt.<br />
Jeden Tag gehen rund 300 Anträge von den 40.000<br />
Berechtigten aus dem gesamten Regierungsbezirk <strong>Münster</strong><br />
im Beihilfedezernat ein. Sie werden von insgesamt<br />
35 Mitarbeitern möglichst schnell und nach Eingang bearbeitet.<br />
In der Regel benötigen sie dafür zwei Wochen.<br />
Informationen<br />
Intern<br />
Soziales<br />
Finanzen<br />
Sicherheit<br />
Umwelt<br />
Wirtschaft<br />
Bildung<br />
Entwicklung<br />
Nur „medizinisch notwendige“ Aufwendungen sind in<br />
„angemessenem“ Umfang beihilfefähig. Dazu gehören<br />
Medikamente, Zahnersatz und Krankenhausaufenthalte<br />
sowie Hilfsmittel wie neue Brillen oder Kontaktlinsen.<br />
Im Beihilfedezernat werden aber auch Anträge auf Rehabilitation,<br />
Psychotherapie, Zuschüsse für Kleinkinderausstattung,<br />
Pflegeanträge und Kostenzusagen für Hauspflegekräfte<br />
bearbeitet. Was notwendig und angemessen<br />
ist, müssen die Sachbearbeiter in jedem Einzelfall<br />
festzustellen. Sie bringen bei ihrer sehr selbstständigen<br />
Arbeit neben einem umfangreichen Fachwissen auch ein<br />
hohes Maß an Einfühlungsvermögen mit. Und sie sind<br />
immer nach Kräften bemüht, alle Fragen, die es rund um<br />
die Beihilfe gibt, freundlich und kompetent zu beantworten.<br />
Kontakt: Ramona Steinkat<br />
Das Beihilfeteam der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> bearbeitet jährlich rund 75.000 Anträge von Mitarbeitern<br />
- der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />
- des Staatlichen Prüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen <strong>Münster</strong><br />
- der Lehrer an Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs<br />
im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong><br />
- der Studienseminare im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong><br />
- der Polizeipräsidien Gelsenkirchen, <strong>Münster</strong> und Recklinghausen<br />
- der Hochschule der Polizei <strong>Münster</strong><br />
- des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen<br />
- des Institutes der Feuerwehr <strong>Münster</strong><br />
- des Landgestüts Warendorf<br />
- der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen und <strong>Münster</strong><br />
- des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes <strong>Münster</strong><br />
- des Landesbetriebes Straßenbau Gelsenkirchen<br />
- des Landesbetriebes Wald und Holz in <strong>Münster</strong><br />
- der Staatlichen Forstämter NRW<br />
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